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Die Bau­herren­haft­pflicht­ver­sicherung der Öffentlichen Olden­burg für Firmen

Spielende Kinder, Passanten oder Hand­werker können auf Ihrer Bau­stelle zu Schaden kommen.

Unsere Bau­herren­haft­pflicht stellt Sie von diesen An­sprüchen frei. Bei Personen­schäden über­nimmt sie z. B. Be­handlungs­kosten, Schmerzens­geld oder Verdienst­aus­fall.

Ihre Vorteile

  • Eigen­leistung durch den Bau­herren ohne Be­grenzung der Bau­summe
  • Ge­brauch von Ar­beits­maschinen und Staplern bis 20 km/h mit­ver­sichert
  • Über­nahme der Bau­planung und Bau­leitung durch den Bau­herrn bereits in­klusive

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Bau­herren­haft­pflicht: unsere Produkte im Über­blick

Bau­herren­haft­pflichtversicherung für gewerb­liche Bau­projekte

Bau­herren­haft­pflicht
für gewerb­liche Bau­projekte

Bau­herren von gewerblichen Bauprojekten können immer zur Ver­ant­wortung ge­zogen werden, wenn auf Ihrer Bau­stelle etwas passiert. Das gilt auch wenn Bau­firmen die Bau­aus­führung über­nehmen oder Architekten die Plan­ung.

Bau­­­­herren soll­ten sich daher un­­­be­dingt gegen ver­­­­schie­dene Risiken ab­­­­sichern.

Bau­herren­­haft­pflicht
für private Bau­projekte

Als Bau­­­herr für private Bau­projekte sind Sie ver­­­pflich­tet, jede mög­­liche Ge­­fahren­­quelle ab­zu­­­sichern (Ver­kehrs­­sicherungs­­pflicht). Fer­ner sind Sie auch ge­setz­lich dazu ver­­pflichtet, dass Sie den Bau durch per­­sön­­liche und häufige Stich­­­pro­ben über­­­prüfen (Über­­wachungs­­pflicht) und jede Ge­­fahr so­fort be­­­sei­tigen.

Bau­­­herren soll­ten sich daher un­­be­dingt gegen ver­­­schie­dene Risiken ab­sichern.

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FAQ - die häufigsten Fragen zur Bau­herren­haft­pflicht

War­um ist eine Bau­herren­haft­pflicht­ver­sicherung wichtig?
  • Bau­herren können immer zur Ver­ant­wortung ge­zogen werden, wenn auf Ihrer Bau­stelle etwas passiert. Das gilt auch wenn Bau­firmen die Bau­aus­führung oder Architekten die Plan­ung übernehmen.
    Bau­herren
    • dürfen nur aus­reichend qualifizierte Hand­werker be­schäftigen
    • müssen sich per­sönlich davon über­zeugen, dass die Bau­materialien ordnungs­gemäß ge­lagert sind
    • müssen die Arbeit der Bau­firmen über­wachen
    • müssen ein­greifen, wenn sie Ge­fahren auf der Bau­stelle er­kennen.
    Der Ge­schädigte kann sich immer auch an den Bau­herren halten. Die Bau­herren­haft­pflicht kümmert sich um die An­sprüche.
Zu welchem Zeit­punkt sollte ich die Ver­sicherung ab­schließen?
  • Wenn Sie das Bau­grund­stück kaufen und inner­halb von zwei Jahren mit dem Bau fertig werden, können Sie sich die Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht für das un­be­baute Grund­stück sparen. Denn die Bau­herren­haft­pflicht sichert auch das Grund­stück ab. Sie zahlen einen Einmal­beitrag und er­halten bis zum Ende der Bau­arbeiten Ver­sicherungs­schutz, höchstens jedoch zwei Jahre.
Was ist mit­ver­sichert?
  • Unsere Bau­herren­haft­pflicht ent­hält viele Mehr­leistungen, die bei vielen Ver­sicherern zu­sätzlich Geld kosten:
    • Eigen­leistungen
    • Bau­planung oder Bau­leitung durch den Bau­herren
    • Senkungen und Erd­rutsch
    • Selbst­fahrende Arbeits­maschinen bis 20 km/h
Welche Aus­schlüsse gibt es?
  • Die wichtigsten Aus­schlüsse sind:
    • Schäden durch den Ge­brauch von ver­sicherungs­pflichtigen Kfz
    • Schäden an ge­liehenen oder ge­mieteten Gegen­ständen
    • Schäden druch Geo­thermie­bohrungen

Schnelle und einfache Hilfe

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.