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Die Bauherrenhaftpflichtversicherung der Öffentlichen Oldenburg für Firmen
Spielende Kinder, Passanten oder Handwerker können auf Ihrer Baustelle zu Schaden kommen.
Unsere Bauherrenhaftpflicht stellt Sie von diesen Ansprüchen frei. Bei Personenschäden übernimmt sie z. B. Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.
Bauherrenhaftpflicht: unsere Produkte im Überblick
FAQ - die häufigsten Fragen zur Bauherrenhaftpflicht
- Warum ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wichtig?
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Bauherren können immer zur Verantwortung gezogen werden, wenn auf Ihrer Baustelle etwas passiert. Das gilt auch wenn Baufirmen die Bauausführung oder Architekten die Planung übernehmen.Bauherren
- dürfen nur ausreichend qualifizierte Handwerker beschäftigen
- müssen sich persönlich davon überzeugen, dass die Baumaterialien ordnungsgemäß gelagert sind
- müssen die Arbeit der Baufirmen überwachen
- müssen eingreifen, wenn sie Gefahren auf der Baustelle erkennen.
Der Geschädigte kann sich immer auch an den Bauherren halten. Die Bauherrenhaftpflicht kümmert sich um die Ansprüche.
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- Zu welchem Zeitpunkt sollte ich die Versicherung abschließen?
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Wenn Sie das Baugrundstück kaufen und innerhalb von zwei Jahren mit dem Bau fertig werden, können Sie sich die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das unbebaute Grundstück sparen. Denn die Bauherrenhaftpflicht sichert auch das Grundstück ab. Sie zahlen einen Einmalbeitrag und erhalten bis zum Ende der Bauarbeiten Versicherungsschutz, höchstens jedoch zwei Jahre.
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- Was ist mitversichert?
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Unsere Bauherrenhaftpflicht enthält viele Mehrleistungen, die bei vielen Versicherern zusätzlich Geld kosten:
- Eigenleistungen
- Bauplanung oder Bauleitung durch den Bauherren
- Senkungen und Erdrutsch
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
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- Welche Ausschlüsse gibt es?
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Die wichtigsten Ausschlüsse sind:
- Schäden durch den Gebrauch von versicherungspflichtigen Kfz
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
- Schäden druch Geothermiebohrungen
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.