• Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Firmenkunden?

    Haus- und Grund­besitzer-haftpflicht

    Ver­mieter von Ge­bäuden und Grund­stücken brauchen
    be­sonderen Haft­pflicht­schutz

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Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht der Öffentlichen Oldenburg für Firmen

Eigen­tum ver­pflichtet. Sollte es dazu kommen, dass Ihr Mieter oder ein Passant ver­unglückt, weil beispiels­weise der Haus­eingang schlecht be­leuchtet ist, ein Balkon­geländer abbricht oder der Geh­weg bei Glatt­eis nicht gestreut wurde, kann es schnell zu teuren Aus­einander­setzungen kommen.

Bei Ver­letzung Ihrer Pflichten als Haus- und Grund­besitzer, haften Sie für den ent­standenen Schaden.

Ihre Vorteile

  • Wir über­nehmen den Schrift­wechsel mit dem Ge­schädigten.
  • Wir prüfen den An­spruch und leisten Schaden­ersatz. Un­berechtigte An­sprüche wehren wir ab und tragen die er­forderlichen Kosten.
  • Die Kosten für die Ver­sicherung sind um­lage­fähig.

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Eigen­tum ver­pflichtet: Welche Haft­pflicht­ver­sicherung brauchen Sie?

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FAQ - die häufigsten Fra­gen zur Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht

Warum ist eine Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht wichtig?
  • Jeder Haus­eigen­tümer muss da­für sorgen, dass in seinem Haus und auf seinem Grund­stück nie­mand zu Schaden kommt (so­ge­nannte Verkehrs­sicherungs­pflicht). Kommt er dieser Pflicht nicht nach, muss er für die Folgen auf­kommen.
    Unsere Haus- und Grund­be­sitzer-Haft­pflicht­ver­sicherung
    • prüft, ob und in welcher Höhe der Ge­schädigte einen ge­setzlichen Schaden­ersatz hat,
    • leistet Schaden­ersatz bei be­rechtigten Forde­rungen,
    • wehrt un­be­rechtigte und über­höhte An­sprüche ab und trägt die er­forderlichen Kos­ten.
Was ist ver­sichert?
  • Ver­sichert ist das Haus- und Grund­stücks­risiko. Dazu ge­hören auch:
    • Pflanzen, Bäume und Teiche
    • Ver­wendung von Ar­beits­geräten und selbst­fahrenden Arbeits­maschinen (z. B. Rasen­mäher und Rasen­mäher-Roboter)
    • Um­welt­schäden für Klein­gebinde bis 205 l (Einzelgebinde) / 5000 l (Gesamtfassungsvermögen)
Hafte ich auch, wenn ich die Streu­pflicht auf meine Mieter über­tragen habe?
  • Ja. Sie können nicht alle Ver­antwortung auf den Mieter über­tragen. Es bleibt Ihnen noch eine Über­wachungs­pflicht, ob der Mieter auch wirklich tut, was sie ver­einbart haben. Ver­säumen Sie diese Kontrolle, haften Sie weiter­hin - neben Ihrem Mieter.
Bin ich auch ver­sichert, wenn ich mein Haus reno­vieren oder um­bauen lasse?
  • In unserer Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht sind kleinere Bau­maß­nahmen und Um­bau­arbeiten mit­versichert. Ab einer Bau­summe von 100.000 EUR be­nötigen Sie zu­sätzlichen Schutz als Bau­herr.
Ich habe eine Be­triebs­haft­pflicht. Reicht die nicht aus?
  • Das kommt auf die Nutzung an. Jede Be­triebs­haft­pflicht bietet Ver­sicherungs­schutz für das Haus- und Grund­besitzer-Risiko aus den von Ihnen zu be­trieblichen Zwecken ge­nutzten Ge­bäuden.
    Wenn Sie jedoch Ge­bäude und Grund­stücke ver­mieten oder ver­pachten ist grund­sätzlich eine zu­sätzliche Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht­ver­sicherung nötig.
    Um eine Mehr­fach­ver­sicherung zu ver­meiden, ist es sinn­voll, den Deckungs­um­fang der Be­triebs­haft­pflicht­ver­sicherung zu prüfen.

Schnelle und einfache Hilfe

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