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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Öffentlichen Oldenburg für Firmen
Eigentum verpflichtet. Sollte es dazu kommen, dass Ihr Mieter oder ein Passant verunglückt, weil beispielsweise der Hauseingang schlecht beleuchtet ist, ein Balkongeländer abbricht oder der Gehweg bei Glatteis nicht gestreut wurde, kann es schnell zu teuren Auseinandersetzungen kommen.
Bei Verletzung Ihrer Pflichten als Haus- und Grundbesitzer, haften Sie für den entstandenen Schaden.
FAQ - die häufigsten Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Warum ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wichtig?
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Jeder Hauseigentümer muss dafür sorgen, dass in seinem Haus und auf seinem Grundstück niemand zu Schaden kommt (sogenannte Verkehrssicherungspflicht). Kommt er dieser Pflicht nicht nach, muss er für die Folgen aufkommen.Unsere Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
- prüft, ob und in welcher Höhe der Geschädigte einen gesetzlichen Schadenersatz hat,
- leistet Schadenersatz bei berechtigten Forderungen,
- wehrt unberechtigte und überhöhte Ansprüche ab und trägt die erforderlichen Kosten.
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- Was ist versichert?
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Versichert ist das Haus- und Grundstücksrisiko. Dazu gehören auch:
- Pflanzen, Bäume und Teiche
- Verwendung von Arbeitsgeräten und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z. B. Rasenmäher und Rasenmäher-Roboter)
- Umweltschäden für Kleingebinde bis 205 l (Einzelgebinde) / 5000 l (Gesamtfassungsvermögen)
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- Hafte ich auch, wenn ich die Streupflicht auf meine Mieter übertragen habe?
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Ja. Sie können nicht alle Verantwortung auf den Mieter übertragen. Es bleibt Ihnen noch eine Überwachungspflicht, ob der Mieter auch wirklich tut, was sie vereinbart haben. Versäumen Sie diese Kontrolle, haften Sie weiterhin - neben Ihrem Mieter.
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- Bin ich auch versichert, wenn ich mein Haus renovieren oder umbauen lasse?
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In unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind kleinere Baumaßnahmen und Umbauarbeiten mitversichert. Ab einer Bausumme von 100.000 EUR benötigen Sie zusätzlichen Schutz als Bauherr.
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- Ich habe eine Betriebshaftpflicht. Reicht die nicht aus?
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Das kommt auf die Nutzung an. Jede Betriebshaftpflicht bietet Versicherungsschutz für das Haus- und Grundbesitzer-Risiko aus den von Ihnen zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden.Wenn Sie jedoch Gebäude und Grundstücke vermieten oder verpachten ist grundsätzlich eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig.Um eine Mehrfachversicherung zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Deckungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung zu prüfen.
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.