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Die Bau­leistungs­ver­sicherung

Die auf Ihrer Bau­stelle ge­lager­ten Mate­rialien stellen eine er­heb­liche Inves­tition dar – ganz zu schweigen vom Roh­bau. Dem­ent­sprechend kann es schnell teuer wer­den, wenn es zu Schäden kommt. Unsere Bau­leistungs­ver­sicherung schützt Sie während der Bau­phase vor den finan­ziellen Fol­gen.

Ihre Vor­teile

  • Finan­zielle Sicher­heit für die gesamte Bau­phase
  • Ab­deckung des Risi­kos aus un­vor­her­seh­baren Schäden
  • Ab­sicherung der Inter­essen des Bau­herrn und aller am Bau be­teiligten Unter­nehmen

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Bau­leistungs­ver­sicherung: das Produkt im Überblick

Um­fang­reicher Schutz für Bau­herren und Bau­unter­nehmer
    • Mit unserer Bau­leistungs­ver­sicherung sind Sie um­fang­reich gegen die finan­ziellen Folgen durch un­vor­her­seh­bare Schäden z. B. durch extreme Witte­rung, Fahr­lässigkeit, Vanda­lis­mus und bei Dieb­stahl bereits fest ein­ge­bauter Teile ab­ge­sichert.
    • Im Schaden­fall er­setzen wir Ihnen sämt­liche Liefer­ungen und Leis­tungen, die er­forder­lich sind, um den Zu­stand vor Ein­tritt des Schadens wieder­her­zu­stellen.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Bau­leistungs­ver­sicherung

Für wen ist eine Bau­leistungs­ver­sicherung wichtig?
  • Eine Bau­leistungs­ver­sicherung ist für jeden wichtig, der Bau­maß­nahmen plant und durch­führt – egal ob Sie Auf­trag­geber (Bau­herr) oder Auf­trag­nehmer (Bau­unter­nehmer) sind.
Was ist ver­sichert?
  • Ver­sichert sind
    • alle Bau­leis­tungen wie z. B. Neu­bauten, Um­bau­vor­haben, Er­weiterungs­bauten, Tief­bau­maß­nahmen, auch Eigen­leis­tungen,
    • alle Bau­stoffe und Bau­teile ein­schließlich der wesent­lich ein­zu­bauen­den festen Ge­bäude­bestand­teile wie Türen und Fenster,
    • Außen­an­lagen mit Aus­nahme von Garten­an­lagen und Be­pflanzungen, die im Rahmen des Bau­vor­habens ein­ge­bracht bzw. aus­ge­führt werden.
    Nicht ver­sichert sind
    • die Bau­stellen­ein­richtung
    • Zeichnungen und Pläne
    • Bau­geräte, Werk­zeuge
    • Fahr­zeuge aller Art
    • Personen­schäden
Wann be­steht Ver­sicherungs­schutz?
  • Der Ver­sicherungs­schutz be­ginnt mit dem Bau­be­ginn, frühestens je­doch mit dem ver­ein­barten Zeit­punkt. Der Ver­sicherungs­schutz endet eben­falls mit dem ver­ein­barten Zeit­punkt, ggf. je­doch schon mit der Be­zugs­fertig­keit, nach Ab­lauf von sechs Werk­tagen seit Be­ginn der Be­nutzung oder mit dem Tag der be­hördlichen Ge­brauchs­ab­nahme.
Welche Ge­fahren und Schäden sind ver­sichert?
  • Sie er­halten von uns eine Ent­schädigung für un­vor­her­ge­sehen ein­tretende Be­schädi­gungen oder Zer­störungen des ver­sicherten Bau­vor­habens oder ge­lagerter Bau­materi­alien z. B. durch
    • Vanda­lismus, Bös­willig­keit, Sabo­tage
    • Fahr­lässig­keit und Vandalis­mus
    • Un­ge­schicklich­keit
    • Dieb­stahl fest ein­ge­bauter Teile
    • un­be­kannte Eigen­schaften des Bau­grunds
    • Bau­gruben­ein­sturz
    • Fehler bei der Bau­aus­führung
Welche Ge­fahren und Schäden sind nicht ver­sichert?
  • In unserer Bau­leistungs­ver­sicherung be­steht z. B. kein Ver­sicherungs­schutz bei Schäden durch
    • Vor­satz des Ver­sicherungs­nehmers, der mit­ver­sicherten Unter­nehmen oder ihrer Re­prä­sen­tanten
    • nor­male Witte­rungs­einflüsse
    • Dieb­stahl lagern­der Mate­rialien
    • Kriegs­ereignisse jeder Art oder innere Un­ruhen
    • Terror­akte
    • Kern­energie
    • nor­male Wasser­führung oder nor­male Wasser­stände von Ge­wässern
    • Brand, Blitz­schlag und Ex­plosion (hierfür em­pfehlen wir den Ab­schluss einer Feuer-Roh­bau­ver­sicherung)
Welche Leis­tungen werden im Schaden­fall er­bracht?
  • Wir er­setzen Ihnen im Schaden­fall sämt­liche Liefe­rungen und Leis­tungen, die not­wendig sind, um den Zu­stand un­mittel­bar vor Ein­tritt des Schadens wieder­herzu­stellen. Dazu ge­hören z. B. auch Auf­räum­kosten und Kosten für die Trock­nung von durch­feuchteten Ge­bäude­teilen.

Schnelle und einfache Hilfe

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Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, angeboten.
Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.