Die Glasversicherung der Öffentlichen Oldenburg für Firmen
Ob Glastür oder Schaufenster: Glas befindet sich vielerorts in Ihrem Unternehmen und ist leider anfällig für Schäden. Wenn Ihre Verglasung zudem noch mit einem Diebstahlschutz gesichert ist, schnellen im Schadenfall zusätzlich die Kosten in die Höhe.
Sorgen Sie daher vor – mit unserer Glasversicherung für Geschäftsbetriebe.
Glasversicherungen: unsere Produkte im Überblick
FAQ - die häufigsten Fragen zur Glasversicherung
- Wie sieht der Versicherungsumfang genau aus?
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Wir entschädigen alle Schäden an versicherten Sachen je nach beantragtem Umfang an der Gebäudeaußen- und/oder Innenverglasung (z. B. in Fenstern, Türen, Vitrinen, Theken), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Hierbei kommt es auf die Ursache des Schadens nicht an; so kann der Bruchschaden z. B. durch umherfliegende Äste bei einem Unwetter, Materialfehler oder den Steinwurf spielender Kinder verursacht worden sein.
Grundsätzlich nicht versichert sind Hohlgläser, Beleuchtungskörper, optische Gläser, Photovoltaikanlagen, Bildschirme von Fernsehern oder Computer-Displays.
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- Was wird im Schadensfall geleistet?
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Im Schadenfall erbringen wir eine Sachleistung, d. h. wir veranlassen die Entsorgung der beschädigten oder zerstörten Sachen und kümmern uns um Ersatz in gleicher Art und Güte.
Die neuen Sachen werden somit durch uns beschafft, zu Ihnen geliefert und dort eingesetzt bzw. montiert. Ein Schadenersatz in Form einer Geldleistung ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen, etwa, wenn die Ersatzbeschaffung nicht möglich ist.
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- Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
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Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen.
Nicht versichert sind z. B. Schäden an Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind.
Die Versicherung erstreckt sich auf Schäden durch Bruch. Somit sind Beschädigungen von Oberflächen und Kanten oder das Undicht werden der Randverbindungen bei Mehrscheiben-Isolierverglasung nicht im Versicherungsschutz enthalten.
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.