Die Transportversicherung
Der Versand und der Transport von Waren und Gütern aller Art sind nicht ohne Risiko. Jedes Geschäft ist erst dann abgeschlossen, wenn die Transportgüter unbeschädigt beim Empfänger eintreffen.
Daher ist es wichtig, sich vor finanziellen Folgen zu schützen, wenn Waren auf dem Transportweg beschädigt werden oder verloren gehen. Schließlich können Schadenersatzansprüche oder Entschädigungszahlungen schnell teuer werden.
FAQ - die häufigsten Fragen zur Transportversicherung
- Für wen ist eine Transportversicherung wichtig?
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Eine Transport- bzw. Transport- und Ausstellungsversicherung ist jedem Unternehmen zu empfehlen, das Waren und Güter aller Art mit eigenen Fahrzeugen befördert, von einem Spediteur oder Fuhrunternehmen transportieren lässt oder sich auf Ausstellungen und Messen präsentiert.
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- Wer benötigt eine Verkehrshaftungsversicherung?
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Eine Verkehrshaftungsversicherung
- müssen alle Frachtführer abschließen, die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen von Gütern mit Kraftfahrzeugen einschließlich Anhängern über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ausführen (Pflichtversicherung)
- sollten alle weiteren Frachtführer abschließen, die die oben genannten Beförderungen mit Kraftfahrzeugen einschließlich Anhängern unter 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ausführen.
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- Wann besteht Versicherungsschutz?
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Versicherungsschutz besteht, nach Vereinbarung, auf dem kompletten Transportweg, d. h. vom Absender bis zum Empfänger inkl. aller Be- und Entladevorgänge sowie notwendiger Zwischenlagerungen.
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- Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
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Unsere Transportversicherung bietet eine sogenannte Allgefahrendeckung. Damit sind alle Gefahren und Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, durch die Versicherung abgedeckt. Versicherungsschutz besteht u. a. bei Verlust und Beschädigung durch Unfall des Transportmittels, Einbruchdiebstahl in das Transportmittel, Diebstahl des gesamten Fahrzeugs, Unfälle beim Be- und Entladen oder eine Beschädigung des Fahrzeugs und der darin befindlichen versicherten Güter durch Brand, Blitzschlag oder Explosion.
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- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
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Nicht versichert sind insbesondere Schäden, die entstanden sind durch
- vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
- Terrorakte
- Kernenergie
- Fehlen handelsüblicher Verpackungen oder Mängel an handelsüblichen Verpackungen
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- Welche Leistungen erbringt eine Transportversicherung im Schadenfall?
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Die Transportversicherung ersetzt
- die Reparaturkosten für beschädigte Güter
- maximal die vereinbarte Versicherungssumme bei Totalschaden oder Verlust des Gutes
- für Frachtführer die Befriedigung berechtigter Ansprüche gemäß § 431f HGB (Handelsgesetzbuch)
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Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, angeboten.
Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.