FAQ-Portal für Landwirte

In unserem FAQ-Portal für Landwirte finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu einzel­nen Ver­siche­rungs­sparten. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

FAQ Be­triebs­haft­pflicht­ver­siche­rung

Was ent­hält die land­wirt­schaft­liche Be­triebs­haft­pflicht­ver­siche­rung?
  • Mit unse­rer Be­triebs­haft­pflicht sichern Sie alle not­wen­di­gen land- und forst­wirt­schaft­lichen Haft­pficht­risi­ken ab. Fol­gen­de Risiken sind z. B. ent­hal­ten:

    • Betriebs­stätten-Risiko (Grund, Boden, Ge­bäude)
    • Bau­herren-Haft­pflicht­ver­siche­rung für be­trieb­liche Bau­maß­nah­men
    • Nutz­tier­hal­tung (auch bei ge­werb­licher Tier­hal­tung)
    • Direkt­ver­marktung
    • Selbst­fah­ren­de Arbeits­maschinen, Gabel­stap­ler, Bau­maschi­nen (bis 20 km/h)

    Außer­dem im Grund­paket:
    Unsere Umwelt-Basis­ver­siche­rung und die Privat-Haft­pflicht­ver­siche­rung.

Was ist eine Umwelt­haft­pflicht­ver­siche­rung?
  • Auf­grund eines Stör­falls, aus Ver­sehen oder Un­wissen­heit – als Land­wirt haf­ten Sie für ent­stan­dene Schä­den. Mit unse­rer Umwelt­haft­pflicht-Basis­ver­siche­rung als fester Bestand­teil der Be­triebs­haft­pflicht ge­nie­ßen Sie weit­reichen­den Ver­siche­rungs­schutz für die wesent­lichen Umwelt­risi­ken. Ver­sichert sind:

    • Gülle bis 3.000.000 l
    • Mine­ral-, Synthe­tik- oder Pflan­zen­öle bis 25.000 l
    • feste Dünge­mittel
    • flüssige Dünge­mittel bis 10.000 l
    • sonstige umwelt­ge­fähr­liche Stoffe in Klein­ge­bin­den
    • An­lagen zur Tier­hal­tung nach Umwelt­haftungs­ge­setz

    Auf­grund des Umwelt­scha­dens­gesetzes haben Land­wirt­schafts­be­trie­be ein deut­lich er­höh­tes Risiko. Unsere Police bie­tet be­reits in der Grund­deckung umfang­reichen Ver­siche­rungs­schutz ohne Bei­trags­zu­schlag bei Schä­den an:

    • Ge­schütz­ten Tie­ren, Pflan­zen und Leben­sräu­men
    • Eige­nen und frem­den Böden und Ge­wässern - auch am Grund­wasser
Ist in der Betriebs­haft­pflicht die Privat-Haft­pflicht­ver­siche­rung ent­hal­ten?
  • Ja, unsere land­wirt­schaft­liche Be­triebs­haft­pflicht be­in­hal­tet be­reits die pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung. Sie gilt für Sie, Ihren Ehe- oder Lebens­part­ner und deren/dessen un­ver­hei­ra­tete, in häus­licher Ge­mein­schaft leben­de min­der­jährige Kin­der.

    Voll­jährige Kin­der, Eltern, Schwie­ger­eltern sowie Groß­eltern, die auf dem land­wirt­schaft­lichen An­wesen leben, sind eben­falls mit­ver­sichert, so­fern sie nicht haupt­beruf­lich außer­halb des ver­sicher­ten Be­trie­bes tätig sind. Die Mit­ver­siche­rung bleibt be­ste­hen, wenn diese An­ge­höri­gen in einem Alten- oder Pflege­heim leben.

FAQ Feuer-Inhalts­ver­siche­rung

Was be­deu­tet Unter­ver­siche­rungs­ver­zicht?
  • Darauf verzichten wir z.B. sofern die Inventar­summe auf Basis der tatsächlich vorhandenen Tier­platz­zahlen und Nutzfläche durch uns ermittelt wurde (Pauschale Summen­er­mittlung). 

Was passiert bei einem Pro­duktions­ausfall infolge eines Feuer­schadens?
  • Wenn nach einem Brand der ganze Be­trieb oder ein­zel­ne Be­triebs­teile still­ste­hen, kann es schnell zu exis­tenz­ge­fähr­den­den Ein­kommens­aus­fällen kommen. Wir em­pfeh­len da­her Ihre land­wirt­schaft­liche Feuer-In­ven­tar­ver­siche­rung durch eine Ertrags­aus­fall­ver­siche­rung zu er­gän­zen. Diese er­setzt Ihnen den ent­gan­ge­nen Deckungs­bei­trag nach einem Ver­siche­rungs­fall. Hier­durch wer­den Liqui­di­täts­eng­pässe ver­mie­den und der Be­trieb kann ohne Auf­nahme von Kre­di­ten fort­ge­führt wer­den.

Kann ich die Leistun­gen indi­vi­duell er­wei­tern?
  • Zum Leis­tungs­paket unserer Feuer-In­halts­ver­siche­rung ge­hören auch Auf­räum- und Ab­bruch­kosten, Über­span­nungs­schä­den durch Blitz, Fer­men­ta­tions- und Schwel­zer­setzungs­schä­den und vieles mehr.

    Über das Haftungs­paket Spe­zial können Sie viele zu­sätz­liche Leistungs-Extras ver­ein­ba­ren und sind im Scha­den­fall somit immer auf der siche­ren Seite. Hier­zu ge­hören u.a.

    • Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­lässig­keit bis zur Ver­siche­rungs­summe
    • Blitz­über­spannung bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
    • Folge­schä­den aus Blitz­über­spannung an Tie­ren des ver­sicher­ten Tier­be­stan­des bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
    • Auf­räumungs-/Ent­sor­gungs­kosten bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
    • Van­da­lis­mus/bös­willige Be­schä­di­gung bis 25.000 EUR je Ver­siche­rungs­fall und Jahr (Selbst­be­teili­gung 1.000 EUR je Scha­den­fall)
    • Ver­puffung, Rauch und Ruß­schä­den bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
    • Fer­men­ta­tion- und Schwel­zer­setzungs­schä­den bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
    • Ein­bruch­dieb­stahl für Werk­zeuge aus ver­schlosse­nen Wirt­schafts­ge­bäu­den des Ver­siche­rungs­neh­mer bis 2% der Ver­siche­rungs­summe, maxi­mal 10.000 EUR
    • Summen­aus­gleich inner­halb und zwischen den ein­zel­nen Posi­tio­nen der In­ven­tar­ver­siche­rung ist ver­ein­bart
    • Tier­dieb­stahl von land­wirt­­schaft­lichen Nutz­­tie­ren und Schä­den durch Ripper (maxi­mal 5.000 EUR je Tier) bis 100 % der Ver­siche­rungs­summe
    • Schä­den von durch Wild­tie­ren ge­tö­te­ten ver­sicher­ten land­wirt­schaft­lichen Nutz­tie­ren bis 50.000 EUR pro Jahr (maxi­mal 5.000 EUR je Tier)

    Das Haftungs­paket Spe­zial be­in­hal­tet noch viele wei­tere Leistungs-Extras. Gerne stellen wir Ihnen diese in einem per­sön­lichen Ge­spräch vor.

    Die Ge­samt­ent­schä­di­gung aller Haftungs­er­wei­te­run­gen be­trägt maxi­mal zu­sätz­lich 100% der Ge­samt­ver­siche­rungs­summe.

FAQ Land­wirt­schaft­liche Gebäude­ver­siche­rung

Besteht die Ge­fahr, dass ich unter­ver­sichert bin?
  • Wir er­mitteln für Ihre Ge­bäu­de den Wert nicht pau­schal son­dern indi­vi­duell. Damit ist eine Unter­ver­siche­rung aus­ge­schlos­sen, so­fern nicht nach­träg­lich wert­stei­gern­de bau­liche Maß­nah­men durch­ge­führt wer­den.

Was be­deu­tet "er­wei­ter­te Wie­der­auf­bau-Rege­lung"?
  • Sollte an einem Be­triebs­ge­bäu­de ein Total­scha­den ent­ste­hen, ist es aus­rei­chend, wenn wie­der ein land­wirt­schaft­liches Pro­duk­tions- oder Lager­ge­bäu­de er­rich­tet wird, un­ab­hän­gig von der Grund­fläche und dem Volu­men. So kann z. B. an Stelle eines Schweine­stalls eine Maschi­nen­halle ge­baut wer­den.

Welche Folge­kosten über­nimmt die Ge­bäude­ver­siche­rung nach einem Feuer­scha­den?
  • Wir em­pfeh­len Ihnen, die Deckungs­er­wei­te­run­gen des Haf­tungs­pa­ke­tes Spe­zial zu ver­ein­baren.

    Fol­gen­de Leis­tungs­ex­tras be­in­hal­tet das Haf­tungs­pa­ket u.a.:

    • Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­lässig­keit bis zur Ver­siche­rungs­summe
    • Auf­räu­mungs- und Ab­bruchs­kosten sowie Be­we­gungs- und Schutz­kosten bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
    • Mehr­kosten in­folge be­hörd­licher Wie­der­her­stel­lungs­be­schrän­kun­gen bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
    • Miet­aus­fall bei Wohn­ge­bäu­den bis maxi­mal 24 Monate nach Ein­tritt des Ver­siche­rungs­falles, bei Wirt­schafts­ge­bäu­den bis maxi­mal 12 Mona­ten
    • Bau­liche Grund­stücks­be­stand­teile bis 5% der Ver­siche­rungs­summe
    • Blitz­über­span­nung bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
    • Ver­puf­fung, Rauch- und Ruß­schä­den bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
    • Van­da­lis­mus/bös­willige Be­schä­di­gung bis 25.000 EUR je Ver­siche­rungs­fall und Jahr (Selbst­be­tei­li­gung 1.000 EUR je Scha­den­fall, ent­fällt bei Be­schä­di­gun­gen von Ge­bäude­be­stand­tei­len von Wohn­tei­len bzw. Wohn­ge­bäu­den)
    • Mehr­kosten für den alters- und be­hin­der­ten­ge­rech­ten Wie­der­auf­bau von selbst- oder durch Fami­lien­an­ge­hö­ri­ge be­wohn­te Wohn­teile bis 10.000 EUR (ab einer Scha­den­höhe von 10.000 EUR)
    • Be­schä­di­gung an Fas­sa­den von Wohn­ge­bäu­den/-teilen durch wild leben­de Tiere bis 5.000 EUR

    Das Haf­tungs­paket Spe­zial be­in­hal­tet noch viele wei­tere Leis­tungs-Extras. Gerne stellen wir Ihnen diese in einem per­sön­lichen Ge­spräch vor.

    Die Ge­samt­ent­schä­di­gung aller Haf­tungs­er­wei­te­run­gen be­trägt maxi­mal 100% der Gesamt­ver­siche­rungs­summe.

FAQ Kraft­fahrt­ver­siche­rung

Was bie­tet die Kraft­fahrt­ver­siche­rung der Öffent­lichen Olden­burg?
  • Was bietet die Kraft­fahrt­ver­siche­rung der Öffent­lichen Olden­burg?

    Unsere Kraft­fahrt­ver­siche­rung für land­wirt­schaft­liche Zug­maschi­nen und Pkw kann neben der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung auch eine Fahr­zeug­ver­siche­rung mit vie­len Extras, Leistungs­ver­besse­run­gen und Bei­trags­vor­tei­len be­in­hal­ten – maß­ge­schnei­dert auf Ihre Be­dürf­nisse als Land­wirt.

    Mit­ver­sichert in der Kasko­ver­siche­rung sind z. B.:

    • Neu­preis­ent­schä­di­gung für PKW
    • Zu­sammen­stoß mit Tie­ren jeder Art
    • Schä­den durch Schnee­lawi­nen

     

    Auf An­trag und ohne Mehr­bei­trag kann der Ver­siche­rungs­schutz für Ihre land­wirt­schaft­liche Zug­maschine auch er­wei­tert wer­den bei Ein­satz Ihrer land­wirt­schaft­lichen Zug­maschine:

    • zum Win­ter­dienst im Auf­trag einer Kommune
    • bei Brauch­tums­ver­an­stal­tun­gen
    • für gemein­nützige Sammel­aktionen  
    • zur Lösch­hilfe

    Wir bera­ten Sie gerne aus­führ­lich – am liebsten per­sön­lich: Jetzt den Bera­ter in Ihrer Nähe fin­den! 

    Berater

    Was bietet die Kraft­fahrt­ver­siche­rung der Öffent­lichen Olden­burg?

    Unsere Kraft­fahrt­ver­siche­rung für land­wirt­schaft­liche Zug­maschi­nen und Pkw kann neben der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung auch eine Fahr­zeug­ver­siche­rung mit vie­len Extras, Leistungs­ver­besse­run­gen und Bei­trags­vor­tei­len be­in­hal­ten – maß­ge­schnei­dert auf Ihre Be­dürf­nisse als Land­wirt.

    Mit­ver­sichert in der Kasko­ver­siche­rung sind z. B.:

    • Neu­preis­ent­schä­di­gung für PKW
    • Zu­sammen­stoß mit Tie­ren jeder Art
    • Schä­den durch Schnee­lawi­nen

     

    Auf An­trag und ohne Mehr­bei­trag kann der Ver­siche­rungs­schutz für Ihre land­wirt­schaft­liche Zug­maschine auch er­wei­tert wer­den bei Ein­satz Ihrer land­wirt­schaft­lichen Zug­maschine:

    • zum Win­ter­dienst im Auf­trag einer Kommune
    • bei Brauch­tums­ver­an­stal­tun­gen
    • für gemein­nützige Sammel­aktionen  
    • zur Lösch­hilfe

    Wir bera­ten Sie gerne aus­führ­lich – am liebsten per­sön­lich: Jetzt den Bera­ter in Ihrer Nähe fin­den! 

    Berater