• Lob und Kritik für die Öffentliche Oldenburg

    Lob und Kritik

    Ihre Mei­nung ist uns wichtig

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Ihre Meinung ist uns wichtig

Die Öffentliche Olden­burg steht für Nähe und Ver­trauen. Das gilt natürlich auch, wenn Sie einmal Grund zur Be­schwerde haben.

Sollten Sie im Zu­sammen­hang mit Ihrem Ver­sicherungs­ver­trag, Ihrem Ver­sicherungs­schutz oder auch unserer Be­ra­tung und Be­treuung Fra­gen, Wün­sche, Be­denken oder Be­schwer­den haben, so können Sie sich an Ihre Ver­tretung oder an die Direk­tion wen­den.

Wir nehmen konstruk­tive Kri­tik ernst, weil sie uns hilft, besser zu werden. Geben Sie uns diese Chance!

Lob und Kritik an die Öffentliche Oldenburg

Ihre Anre­gung können Sie uns über fol­gende Wege mit­teilen:

Per Post

Öffentliche Olden­burg
Staugraben 11
26122 Olden­burg

Per Tele­fon

0441 2228 0

Per Mail

info@oevo.de

Über das nach­stehende Formu­lar

Wir be­han­deln Ihr Pro­blem ver­trau­lich, so schnell wie mög­lich und be­mühen uns in jedem Fall, eine Lö­sung zu Ihrer Zu­frieden­heit zu fin­den. Eine Ein­gangs­be­stätigung Ihres An­liegens er­halten Sie sofort. Sollte eine ab­schließende Be­ar­beitung nicht spä­testens inner­halb von 10 Ar­beits­tagen mög­lich sein, be­kommen Sie einen Zwischen­stands­bericht.

Ihr Lob und Ihre Kritik:
Helfen Sie uns, besser zu werden.

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Die folgenden Daten werden von Ihnen freiwillig zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Datenschutzhinweise.

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Allgemeine Hinweise und Informationen

Unab­hän­gige Prü­fung

Wir be­mühen uns, für Ihr An­liegen eine interessen­ge­rechte Lö­sung zu Ihrer Zu­frieden­heit zu fin­den. Darüber hin­aus haben Sie die Mög­lich­­keit, sich an eine unab­hän­gige Stelle zu wen­den.
Dafür steht Ihnen ein kosten­loses Schlichtungs­ver­fahren über den Ombuds­mann und der kosten­lose Ser­vice des Nieder­sächsischen Ministeriums für Wirt­schaft, Arbeit und Verkehr zur Ver­­fügung.
Sollten Sie Ihren Ver­trag online abge­schlossen haben, können Sie Ihre Be­schwerde auch über die Europäische Kommission adressieren. Von dort wird Ihr An­liegen an den Ombuds­mann weiter­g­eleitet.
Die Kontakt­daten für eine unab­hängige Prü­fung finden Sie hier:
Gesetz­gebung: Ombuds­mann
  • Diese Mög­lich­keiten bie­tet Ihnen die Gesetz­gebung:
    Der Gesetz­geber gibt Ihnen die Mög­lich­keit, sich an eine außer­ge­richt­liche Schlichtungs­stelle zu wen­den. Diese ver­mittelt bei Aus­einander­setzungen zwischen Kun­den und Ver­sicherern.
    Ombudsmann für Ver­sicherungen
    Ver­sicherungs­ombuds­mann e.V.
    Postfach 08 06 32
    10006 Berlin
    Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
    Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
    Postfach 060222
    10052 Berlin
    Soll­ten Sie mit einer Ent­scheidung des Ombuds­mann nicht ein­ver­standen sein, haben Sie immer noch die Mög­lich­keit, ein Ge­richt anzu­rufen. Darüber hin­aus können Sie sich für alle Ver­sicherungs­zweige an die für uns zu­ständige Ver­sicherungs­aufsicht wen­den:
    Nieder­sächsisches Minis­terium für Wirt­schaft, Ar­beit und Ver­kehr
    Friedrichswall 1
    30159 Hannover

     
Nieder­sächsisches Ministerium für Wirt­schaft, Arbeit, Verkehr und Digi­ta­li­sie­rung
Europäische Kommission

Kundenzufriedenheitsbefragung

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