Die Anhängerversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Sie möchten Ihre neue Einrichtung transportieren oder Gartenabfälle beseitigen? Ein Anhänger bietet Ihnen erweiterte Transportmöglichkeiten.
Auch für einen Anhänger ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Informieren Sie sich jetzt über die Kfz-Haftpflicht- und unsere erweiterten Angebote zur Kaskoversicherung.
- Abdeckung von Personenschäden bis 15 Mio. EUR und Sach- und Vermögensschäden bis 100 Mio. EUR
- Persönliche Betreuung und Beratung vor Ort
- Kaskoversicherung auch für Anhänger
Anhängerversicherung für den Privatverkehr: unsere Tarife im Überblick
Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
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Haftpflicht | Haftpflicht und Teilkasko | Haftpflicht und Vollkasko | |
Abwehr unberechtigter Ansprüche
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Personenschäden
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15 Mio. EUR | 15 Mio. EUR | 15 Mio. EUR |
Sach- und Vermögensschäden
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100 Mio. EUR | 100 Mio. EUR | 100 Mio. EUR |
Diebstahl, Raub, Unterschlagung
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Brand oder Explosion
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Sturm, Hagel, Blitzschlag
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Überschwemmung
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art
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Glasbruch und Glasreparatur
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Kurzschluss an der Verkabelung
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Tierbiss
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Lawinen, Erdrutsche und Erdfall
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Schlüsselverlust
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Fahrzeug- und Zubehörteile bis
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5.000 EUR | 5.000 EUR |
Vandalismus
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Selbst verschuldete Unfälle
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Fahrerflucht des Unfallgegners
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Transport auf einem Schiff
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FAQ - die häufigsten Fragen zur Anhängerversicherung
- Muss ich einen Anhänger bei der Zulassungsstelle anmelden?
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Im Normalfall sind Anhänger, wie andere Kraftfahrzeuge auch, zulassungs- und versicherungspflichtig. Für die Zulassung eines Anhängers benötigen Sie ebenfalls eine elektronische Versicherungsbestätigung von uns.
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- Wie viel Gewicht darf mit dem Anhänger transportiert werden?
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Die für Ihr Fahrzeug zulässigen Anhängelasten finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II. Dabei wird zwischen gebremster Anhängelast (Punkt O.1) und ungebremster Anhängelast (Punkt O.2) unterschieden.
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- Welchen Führerschein benötige ich zum Ziehen eines Anhängers?
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Bereits mit der Führerscheinklasse B dürfen Anhänger gezogen werden, wenn die Kombination des zulässigen Gesamtgewichts aus Pkw und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigt.Leistet man eine zusätzliche Fahrerschulung ab, lässt sich der Zusatzschlüssel B96 erwerben. Dadurch erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns auf 4.250 kg. Zahlreiche Gespanne wie Wohnwagen- und Pferdeanhänger fallen in diese Kategorie.Für noch größere Anhänger benötigt man die Führerscheinklasse BE. Damit lassen sich Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg ziehen. Dazu ist eine gesonderte Führerscheinprüfung erforderlich.
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