Sie sind hier: Startseite |Versicherungen |Auto und Mobilität |Campingfahrzeug- und Wohnwagenversicherung

Die Camping­fahr­zeugver­sicherung der Öffentlichen Olden­burg

Auch im Ur­laub mobil sein und den­noch auf das eigene Bett nicht ver­zichten: Ur­laub im Camping­fahr­zeug oder Wohn­wagen be­deutet mobil zu sein und auch dort zu bleiben, wo es einem ge­fällt. Um mit einem guten Ge­fühl in den Ur­laub zu starten, sollte neben einer guten Vor­planung auch an den passenden Ver­sicherungs­schutz ge­dacht werden. Und das vor allem, wenn man im Aus­land unter­wegs ist.

Auch dafür haben wir für Sie indi­viduelle An­gebote. Lassen Sie sich durch uns be­raten.

  • Günstige Bei­träge bei indivi­duellem Ver­sicherungs­schutz
  • Unsere AutoPlus auch für Camping­fahr­zeuge: Der Pannen­service in ganz Europa
  • Persönliche Betreuung und Beratung vor Ort

Camping­fahr­zeugver­sicherung: unsere Tarife im Über­blick

Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
Bitte das Smartphone drehen.
Haftpflicht Haftpflicht und Teilkasko Haftpflicht und Vollkasko
Ab­wehr un­berechtig­ter An­sprüche
i
Per­so­nen­schä­den
i
15 Mio. EUR 15 Mio. EUR 15 Mio. EUR
Sach- und Ver­mö­gens­schä­den
i
100 Mio. EUR 100 Mio. EUR 100 Mio. EUR
Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
i
Brand oder Ex­plo­sion
i
Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag
i
Über­schwem­mung
i
Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren al­ler Art
i
Glas­bruch und Glas­re­pa­ratur
i
Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung
i
Tier­biss
i
La­winen, Erd­rutsche und Erd­fall
i
Schlüs­sel­verlust
i
Fahr­zeug- und Zu­be­hör­tei­le bis
i
5.000 EUR 5.000 EUR
Van­da­lis­mus
i
Selbst ver­schul­de­te Un­fälle
i
Fahrer­flucht des Un­fall­gegners
i
Trans­port auf ei­nem Schiff
i
AutoPlus*
* gilt nur für Cam­ping­fahr­zeu­ge bis 7,5 t
i
wählbar* wählbar* wählbar*

Jetzt berechnen

Jetzt berechnen

Jetzt berechnen

headline

dummy text

Ihr zusätz­licher Schutz für Camping­fahr­zeuge

Autoschutzbrief für Campingfahrzeuge

AutoPlus - der Auto­schutz­­brief
für Camping­­fahr­­zeuge

AutoPlus für Camping­fahr­zeuge bis 7,5 Tonnen: Unsere Kfz-Haft­pflicht mit einge­bautem Schutz­brief für schnelle und um­fassende Hilfe bei einem Un­fall oder einer Panne in ganz Europa - und das rund um die Uhr.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Camping­fahr­zeugver­sicherung

Wie sollte man sein Camping­fahr­zeug oder seinen Wohn­wagen ver­sichern?
  • Auch für Camping­fahr­zeuge und Wohn­wagen ist die Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung gesetz­lich vorge­schrieben. Sie schützt vor Schaden­ersatz­an­sprüchen Dritter.
    Denken Sie darüber hinaus aber auch an die Ab­sicherung Ihres mobilen Heims durch eine Kasko­ver­sicherung. So sind z. B. in der Teil­kasko Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz­schlag, Brand oder Ex­plosion, sowie Dieb­stahl ver­sichert. Zusätz­lich schützt die Voll­kasko bei selbst­ver­schuldeten Un­fällen, Vanda­lismus und Fahrer­flucht Ihres Unfall­gegners.
    Lassen Sie sich hierzu gerne durch uns beraten.
Welchen Führer­schein be­nötige ich zum Ziehen eines Wohn­wagen­gespanns?
  • Bereits mit der Führer­schein­klasse B dürfen An­hänger ge­zogen werden, wenn die Kombi­nation des zu­lässigen Gesamt­gewichts aus Pkw und An­hänger 3.500 kg nicht übersteigt.
    Leistet man eine zu­sätz­liche Fahrer­schulung ab, lässt sich der Zusatz­schlüssel B96 er­werben. Dadurch erhöht sich das zu­lässige Gesamt­gewicht des Ge­spanns auf 4.250 kg. Zahl­reiche Wohn­wagen­ge­spanne fallen in diese Kategorie.
    Für noch größere An­hänger be­nötigt man die Führer­schein­klasse BE. Damit lassen sich An­hänger bis zu einer zu­lässigen Gesamt­masse von 3.500 kg ziehen. Dazu ist eine ge­sonderte Führer­schein­prüfung er­forder­lich.
Kann ich den Schaden­freiheits­rabatt von meinem Pkw für mein Camping­fahr­zeug nutzen?
  • Der Schaden­frei­heits­rabatt Ihres Pkw kann auf Ihr Camping­fahr­zeug über­tragen werden. Um­ge­kehrt ist die Über­tragung bei uns eben­falls mög­lich.
Welche Vor­teile hat ein Saison­kenn­zeichen?
  • Wenn Sie Ihr Camping­fahr­zeug nicht ganz­jährig nutzen möchten, be­steht die Möglich­keit zur Zu­teilung eines Saison­kenn­zeichens. Bei der Zu­lassung ent­scheiden Sie sich für den Zeit­raum der beab­sichtigten Fahr­zeug­nutzung (z. B. April bis Oktober). Da­durch sparen Sie Geld (an­teilige Kfz-Steuer sowie Ver­sicherungs­bei­träge) und Zeit, da die jewei­lige An- und Ab­meldung des Camping­fahr­zeuges ent­fällt.
    Ein weiterer Vor­teil: Ihr Camping­fahr­zeug ist außer­halb der Saison im Rahmen der Ruhe­ver­sicherung beitrags­frei weiter ver­sichert.
    Wichtig: Ihr Fahr­zeug muss sich außer­halb der Saison in einem ge­schlossenen Raum (z. B. Garage) oder auf einem um­friedeten Grund­stück be­finden.

Schnelle und einfache Hilfe

Sie benötigen noch weitere Informationen zu dieser Versicherung oder haben noch Fragen?

Ihr Berater in Ihrer Nähe ist gern für Sie da. Telefonisch oder persönlich werden Sie kompetent und freundlich beraten.

Jetzt Berater finden

Das könnte Sie auch interes­sieren

Anhänger­versicherung

Sie möchten Ihre neue Ein­richtung trans­portieren oder Garten­abfälle be­seitigen?

Ein An­hänger bietet Ihnen er­weiterte Trans­port­möglich­keiten. An­hänger unter­liegen der gesetz­lichen Ver­sicherungs­pflicht.

Jetzt mehr erfahren

Kfz-Versicherung

Un­­fälle im Straßen­­ver­kehr möchte nie­­mand gerne er­­leiden oder ver­ur­­sachen. Dennoch ist keiner davor ge­­schützt. Damit diese An­­sprüche ab­­ge­­sichert sind, ist für jeden Fahr­­zeug­­halter ge­setz­­lich vor­­ge­­schrieben, eine Kfz-Haft­­pflicht­­ver­­sicherung ab­­zu­­schließen.

Infor­­mieren Sie sich jetzt über den passenden Rund­­um-Schutz für Ihr Auto.

Jetzt mehr erfahren

Schaden melden

Falls es doch zum Schaden kommt: Ihren Schaden können Sie uns auch direkt telefonisch: 0441 2228 111 melden.

Gerne können Sie auch unsere Online-Formulare nutzen.

Jetzt mehr erfahren

Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.