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Die Campingfahrzeugversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Auch im Urlaub mobil sein und dennoch auf das eigene Bett nicht verzichten: Urlaub im Campingfahrzeug oder Wohnwagen bedeutet mobil zu sein und auch dort zu bleiben, wo es einem gefällt. Um mit einem guten Gefühl in den Urlaub zu starten, sollte neben einer guten Vorplanung auch an den passenden Versicherungsschutz gedacht werden. Und das vor allem, wenn man im Ausland unterwegs ist.
Auch dafür haben wir für Sie individuelle Angebote. Lassen Sie sich durch uns beraten.
- Günstige Beiträge bei individuellem Versicherungsschutz
- Unsere AutoPlus auch für Campingfahrzeuge: Der Pannenservice in ganz Europa
- Persönliche Betreuung und Beratung vor Ort
Campingfahrzeugversicherung: unsere Tarife im Überblick
Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
Bitte das Smartphone drehen.
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Haftpflicht | Haftpflicht und Teilkasko | Haftpflicht und Vollkasko | |
Abwehr unberechtigter Ansprüche
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Personenschäden
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15 Mio. EUR | 15 Mio. EUR | 15 Mio. EUR |
Sach- und Vermögensschäden
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100 Mio. EUR | 100 Mio. EUR | 100 Mio. EUR |
Diebstahl, Raub, Unterschlagung
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Brand oder Explosion
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Sturm, Hagel, Blitzschlag
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Überschwemmung
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art
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Glasbruch und Glasreparatur
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Kurzschluss an der Verkabelung
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Tierbiss
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Lawinen, Erdrutsche und Erdfall
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Schlüsselverlust
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Fahrzeug- und Zubehörteile bis
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5.000 EUR | 5.000 EUR |
Vandalismus
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Selbst verschuldete Unfälle
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Fahrerflucht des Unfallgegners
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Transport auf einem Schiff
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AutoPlus*
* gilt nur für Campingfahrzeuge bis 7,5 t |
wählbar* | wählbar* | wählbar* |
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Ihr zusätzlicher Schutz für Campingfahrzeuge
FAQ - die häufigsten Fragen zur Campingfahrzeugversicherung
- Wie sollte man sein Campingfahrzeug oder seinen Wohnwagen versichern?
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Auch für Campingfahrzeuge und Wohnwagen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter.Denken Sie darüber hinaus aber auch an die Absicherung Ihres mobilen Heims durch eine Kaskoversicherung. So sind z. B. in der Teilkasko Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Brand oder Explosion, sowie Diebstahl versichert. Zusätzlich schützt die Vollkasko bei selbstverschuldeten Unfällen, Vandalismus und Fahrerflucht Ihres Unfallgegners.Lassen Sie sich hierzu gerne durch uns beraten.
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- Welchen Führerschein benötige ich zum Ziehen eines Wohnwagengespanns?
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Bereits mit der Führerscheinklasse B dürfen Anhänger gezogen werden, wenn die Kombination des zulässigen Gesamtgewichts aus Pkw und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigt.Leistet man eine zusätzliche Fahrerschulung ab, lässt sich der Zusatzschlüssel B96 erwerben. Dadurch erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns auf 4.250 kg. Zahlreiche Wohnwagengespanne fallen in diese Kategorie.Für noch größere Anhänger benötigt man die Führerscheinklasse BE. Damit lassen sich Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg ziehen. Dazu ist eine gesonderte Führerscheinprüfung erforderlich.
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- Kann ich den Schadenfreiheitsrabatt von meinem Pkw für mein Campingfahrzeug nutzen?
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Der Schadenfreiheitsrabatt Ihres Pkw kann auf Ihr Campingfahrzeug übertragen werden. Umgekehrt ist die Übertragung bei uns ebenfalls möglich.
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- Welche Vorteile hat ein Saisonkennzeichen?
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Wenn Sie Ihr Campingfahrzeug nicht ganzjährig nutzen möchten, besteht die Möglichkeit zur Zuteilung eines Saisonkennzeichens. Bei der Zulassung entscheiden Sie sich für den Zeitraum der beabsichtigten Fahrzeugnutzung (z. B. April bis Oktober). Dadurch sparen Sie Geld (anteilige Kfz-Steuer sowie Versicherungsbeiträge) und Zeit, da die jeweilige An- und Abmeldung des Campingfahrzeuges entfällt.Ein weiterer Vorteil: Ihr Campingfahrzeug ist außerhalb der Saison im Rahmen der Ruheversicherung beitragsfrei weiter versichert.Wichtig: Ihr Fahrzeug muss sich außerhalb der Saison in einem geschlossenen Raum (z. B. Garage) oder auf einem umfriedeten Grundstück befinden.
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.