Die Fahrradversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Sie lieben Ihr Fahrrad? Dann ist die Fahrradversicherung der Öffentlichen Oldenburg genau das Richtige für Sie. Denn sie greift bei fast jedem Schaden, der Ihrem Rad weltweit zustoßen kann, wie z. B. Diebstahl, Vandalismus, Teilediebstahl, Sturzschäden oder defekten Akku.
Zusätzlich können Sie den Fahrrad-Schutzbrief der Öffentlichen Oldenburg abschließen. So bleiben Sie auch dann mobil, wenn Ihr Rad Sie nicht mehr weiterbringt.
Ihre Vorteile
01
Schon ab 6,30 € im Monat
02
Gratis 24/7-Service-Telefon
03
Optional mit Schutzbrief
Fahrradversicherung: unsere Produkte im Überblick
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Fahrradversicherung
Fahrradversicherung mit Schutzbrief
Diebstahl und Beraubung, Plünderung und Unterschlagung
Diebstahl und Beraubung - das heißt, der Dieb nötigt zur Herausgabe des Rades unter Umständen sogar mit Gewalt - sind mitversichert.
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Vandalismus und Tierbiss
Bei Vandalismus handelt es sich um die mut- oder böswillige Beschädigung bzw. Zerstörung des Rades durch fremde Personen.
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Schäden durch Sturz, Unfall oder Fall
Das Fahrrad ist versichert, wenn es mit anderen Fahrzeugen, Personen, Gegenständen oder Tieren zusammenstößt und beschädigt wird oder plötzlich zu Boden fällt.
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Feuer, Sturm, Hagel
Mitversichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Sturm und Hagel.
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Erweiterte Elementargefahren (Naturgefahren) wie zum Beispiel Überschwemmung
Neben Überschwemmungen gehören noch Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch zu den versicherten Naturgefahren.
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Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung
Mitversichert sind Schäden, die durch Bedienungsfehler und falsche Handhabung entstehen.
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Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
Versichert sind Schäden durch Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler, sofern weder Hersteller noch Händler dafür verantwortlich gemacht werden können.
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Beschädigungen infolge von Verschleiß an bis zu 5 Jahre alten Fahrrädern
Beschädigungen infolge Verschleiß sind versichert, wenn das Rad nicht älter als drei Jahre ist (ab Erstkaufdatum).
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Schäden durch Feuchtigkeit, Kurzschluss, Induktion oder Überspannung an Akkus, Motoren und Steuerungsgeräten
Versichert sind Schäden, die durch Feuchtigkeit, Kurzschluss, Induktion oder Überspannung an Akkus, Motoren und Steuerungsgeräten entstehen.
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Pannenhilfe durch Reparatur oder Abschleppen
Bei einer Panne ist die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft mitversichert. Beim Abschleppen werden Kosten für den Transport des Fahrrads und auch des Gepäcks ersetzt.
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Kosten für Weiter- und Rückfahrt oder Pick-Up durch Familie und Freunde
Mitversichert sind die Kosten für die Weiter- und Rückfahrt bis 500€ inklusive Ladung und Gepäck.
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bis 500 €
Kosten eines Ersatzrades bis 14 Tage
Ein Ersatzrad wird vermittelt oder die Kosten für 7 Tage mit bis 50€ pro Tag übernommen.
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bis 50 € pro Tag
Übernachtungskosten bis 5 Nächte
Bis zur Wiederherstellung des Rades wird eine Übernachtungsmöglichkeit vermittelt und die Kosten für bis zu 5 Nächte, max. 80€ pro Nacht, übernommen.
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bis 80 € pro Übernachtung
Fahrradrücktransport
Ist das Rad nicht innerhalb von drei Tagen wieder fahrbereit, sind die Kosten für den Rücktransport zur nächsten Werkstatt oder zum Wohnort mitversichert.
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Telefonische rechtliche Erstberatung und psychologische Ersthilfe nach einem Verkehrsunfall
Nach einem Unfall mit dem versicherten Fahrrad wird Kontakt zu einer telefonische Rechtsberatung für eine erste juristische Auskunft sowie zu einem Psychologen mit Online-Sprechstunde hergestellt und die Kosten für die jeweilige Erstberatung übernommen.
Nicht versicherungspflichtige Räder (Nutzung ohne Nummernschild und/oder Führerschein), die mit Pedalkraft und/oder elektrisch betrieben werden und nicht älter als 5 Jahre sind, können versichert werden. Dazu zählen zum Beispiel Fahrräder, Trekking- und Reiseräder, Lastenräder, Mountainbikes, Citybikes, Pedelecs. Auch Fahrradanhänger können zusammen mit dem Fahrrad versichert werden.
Bei Rädern, die nicht in diese Kategorie fallen, wenden Sie sich bitte an einen Berater in Ihrer Nähe.
Welche Fahrräder kann ich nicht versichern?
Nicht versichert in der Fahrradversicherung der Öffentlichen Oldenburg sind versicherungspflichtige Fahrräder, also Fahrräder, für die Sie einen Führerschein und/oder ein Nummernschild benötigen. Hierbei handelt es sich bspw. um S-Pedelecs, E-Bikes oder Mopeds.
Keinen Versicherungsschutz bieten wir für Eigenbauten, die über den Zusammenbau aus einzeln zugekauften Komponenten hinaus gehen.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Unser Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad gilt weltweit. Die Leistungen aus dem Fahrrad-Schutzbrief erstrecken sich auf Europa (im geographischen Sinn).
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Nein, es gibt keine Selbstbeteiligung.
Kann ich auch gebrauchte Fahrräder versichern?
Ja, bis zu einem Alter von 5 Jahren.
Downloads und weitere Informationen zur Fahrradversicherung
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.