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Die Unfall­ver­sicherung der Öffentlichen Oldenburg

Alle 4 Se­kun­den pas­siert ein Un­fall in Deutsch­land. Nicht jeder Un­fall geht glimpf­lich aus – und plötz­lich ver­ändert sich alles. Dabei pas­sieren 70 % aller Un­fälle in der Frei­zeit, wenn kein Schutz durch die ge­setz­liche Unfall­ver­sich­erung be­steht.

Als leistungs­starker Unfall­ver­sicherer bieten wir Ihnen in allen Lebens­lagen attrak­tiven Ver­sich­erungs­schutz.

  • Ver­sich­erungs­schutz welt­weit
  • Rund um die Uhr – im Be­ruf und in der Frei­zeit
  • Gün­stige Ta­rife für Kin­der und Junge Er­wachs­ene

Un­fall­ver­sich­erung: un­sere wich­tigsten Ta­rife im Über­blick

Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
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Er­wach­sene Kin­der
In­vali­ditäts­leistung indi­viduell ver­sicher­bar indi­viduell ver­sicher­bar
Unfall-Rente indi­viduell ver­sicher­bar indi­viduell ver­sicher­bar
Kranken­haus­tage­geld indi­viduell ver­sicher­bar indi­viduell ver­sicher­bar
Pauschalleistung für Rooming-in bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr Leistung nicht enthalten bei Vereinbarung Krankenhaustagegeld
Todes­fall­leistung indi­viduell ver­sicher­bar indi­viduell ver­sicher­bar
Tagegeld indi­viduell ver­sicher­bar Leistung nicht enthalten
Sofort­leistung für Frak­turen und Bänder­risse Leistung enthalten Leistung enthalten
Re­habi­litations­leistung Leistung enthalten Leistung enthalten
kos­metische Oper­ationen Leistung enthalten Leistung enthalten
Bergungs­kosten Leistung enthalten Leistung enthalten

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Warum ist eine pri­vate Unfall­ver­sich­erung so wichtig?

Grafik darüber, wann Unfall-Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung besteht

Die ge­setz­liche Unfall­ver­sich­erung ist sehr lücken­haft. Sie gilt nur wäh­rend der Arbeits-, Schul- oder Kinder­garten­zeit so­wie auf dem Hin- und Rück­weg (ohne Um­wege). Etwa 70 % aller Un­fälle pas­­sieren aber in der Frei­zeit.

Diese Lücke schließt die pri­vate Un­fall­ver­sich­erung. Mit ihr kön­nen Sie sich vor Ein­kom­mens­ein­bußen schüt­zen und Ihren er­arbeiteten Lebens­standard ab­sichern.

FAQ - die häufig­sten Fra­gen zur Unfall­ver­sich­erung

Wel­chen Ver­sich­erungs­schutz bie­tet die Öffent­liche Olden­burg?
  • Wir lei­sten nicht nur bei „klas­sischen“ Un­fällen - also bei Er­eig­nissen, die von außen auf den Körper ein­wirken - son­dern z. B. auch bei:
    • er­höhter Kraft­anstreng­ung
    • Un­fällen durch Herz­infarkt oder Schlag­anfall
    • Ver­giftungen in­folge Ein­nahme fester oder flüs­siger Stoffe durch den Schlund
    • Er­frierungen
    • be­stimmte Infek­tionen, Toll­wut, Wund­starr­krampf und Zecken­biss
Was be­deu­tet Inva­liditäts­grad und von wem wird er be­messen?
  • Sie sind auf­grund eines Un­falls dauer­haft in Ihrer kör­per­lichen oder gei­stigen Leistungs­fähig­keit be­ein­träch­tigt. Der Fach­arzt be­misst den Grad der Be­ein­träch­tigung. Wenn Glied­maßen, Sinnes­organe, die Nieren oder der Kehl­kopf be­troffen sind, wird die so genan­nte Glieder­taxe zu­grunde gelegt. Diese be­inhal­tet feste In­validitäts­grade für be­stim­mte Unfall­folgen. Bei teil­weiser Be­ein­träch­tigung be­misst der Fach­arzt den ent­sprech­enden Teil des Prozent­satzes. Für alle üb­rigen Ver­letzungs­folgen be­misst der Fach­arzt die Be­ein­träch­tigung der nor­malen kör­per­lichen oder gei­stigen Lei­stungs­fähig­keit.

Was be­deutet Pro­gres­sion?
  • Mehr Geld, wenn Sie es brauchen, mit un­seren Pro­gres­sions­mo­dellen, die bereits ab einem In­validitäts­grad von mehr als 25% über­propor­tional höhere Lei­stungen vor­sehen.
    Wählen Sie: 350% oder 500% Pro­gres­sion. Sie er­halten z. B. beim Ver­lust eines Bei­nes nicht nur 70% der Ver­sich­erungs­summe, son­dern 200%. Haben Sie eine Pro­gres­sion von 500% verein­bart, zahlen wir sogar 260% Ihrer Versicherungs­summe.
Kann ich eine mo­nat­liche Unfall-Rente ver­ein­baren?
  • Bei schwer­wie­gen­den Ver­letz­ungen bietet die monat­liche Unfall-Rente zu­sätz­lichen Schutz – ein Leben lang. Sich­ern Sie Ihren er­arbeiteten Lebens­standard ab. Sie kön­nen wählen:
    • Unfall-Rente ab 33% In­validitäts­grad mit Staf­fel (ab 66% In­validitäts­grad er­halten Sie die doppelte Leistung)
    • Unfall-Rente ab 50% In­validitäts­grad
    • Unfall-Rente ab 50% In­validitäts­grad mit Mehr­leistung (ab 90% In­validitäts­grad erhalten Sie die doppelte Leistung)
Wel­che Vertrags­lauf­zeiten und Kün­di­gungs­fristen sind zu be­achten?
  • Die Min­dest­lauf­zeit beträgt 1 Jahr. Sie er­halten einen Bei­trags­nach­lass von 10%, wenn Sie eine Ver­trags­lauf­zeit von 3 Jahren mit uns ver­ein­baren. Die Kün­digungs­frist be­trägt 3 Mo­nate zum Ende der Ver­trags­lauf­zeit.

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.