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    FAQ´s

Alle Fra­gen zu unse­rer Wohn­ge­bäude­ver­siche­rung

Was gehört alles zum Wohn­ge­bäude?
  • Zum Ge­bäude ge­hören alle Dinge, die fest in das Ge­bäude ein­ge­fügt sind und somit eine Ein­heit mit dem Ge­bäude bil­den. Dazu zäh­len z. B.: Dach­zie­gel, Vor­dächer und Schnee­fang­zäune, Fenster, Rollo und Regen­rinnen, Hei­zungs-, Klima-, ther­mische Solar­an­la­gen.
    Der Ver­siche­rungs­schutz gilt aber auch für Ge­bäu­de­zu­be­hör wie z. B. Müll­boxen, Klin­gel- und Brief­kasten­an­la­gen auf dem Ver­siche­rungs­grund­stück, Mar­kisen, An­tennen.

Woher weiß ich die rich­tige Ver­siche­rungs­summe für mein Haus?
  • Die Ver­siche­rungs­summe wird an­hand der Wohn­fläche er­mittelt.
    Die Wohn­fläche ist die Fläche aller Räu­me eines Ge­bäu­des ein­schließ­lich Hobby­räume, Haus­wirt­schafts­räume und even­tuell vor­han­de­ner Ge­wer­be­fläche.
    Nicht zu be­rück­sich­ti­gen sind Trep­pen, Bal­kone, Log­gien und Ter­ras­sen sowie Keller-, Spei­cher-, und Boden­räume, die nicht zu Wohn- und/oder Ge­werbe zwecks ge­nutzt bzw. aus­ge­baut sind.

Ich werde bauen. Reicht die Wohn­ge­bäude­ver­siche­rung be­reits aus?
  • Nein, die Wohn­ge­bäude­ver­siche­rung schützt nur be­zugs­fer­tige Immo­bi­lien. Wenn Sie bauen wollen, be­nö­ti­gen Sie drei wich­tige Ver­siche­run­gen:

    Bau­leis­tungs­ver­siche­rung:
    Unse­re Bau­leis­tungs­ver­sich­erung schützt Sie als Bau­herrn, wenn Sie für Schä­den durch höhe­re Ge­walt oder un­ab­wend­bare Um­stände auf­kommen müssen. Sie ist eine Art Kasko­ver­siche­rung für Bau­vor­haben und über­nimmt die Kosten bei Be­schä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen am Neu­bau z. B. durch

    • un­ge­wöhn­liche und außer­ge­wöhn­liche Witte­rungs­ein­flüsse
    • Kons­truk­tions-, Mate­rial- und Aus­füh­rungs­feh­ler
    • Dieb­stahl ein­ge­bau­ter Mate­ria­lien
    • fahr­lässige oder mut­willige Be­schä­di­gung durch Frem­de

    Mit der Bau­leis­tungs­ver­siche­rung bie­ten wir Ihnen als Bau­herr sowie allen be­teilig­ten Bau­unter­neh­mern und Hand­wer­kern Ver­siche­rungs­schutz. So kommt es im Scha­den­fall zu kei­nen Rechts­strei­tig­kei­ten und die plan­mäßige Fort­füh­rung des Baus ist sicher­ge­stellt.

    Unse­re Bau­leis­tungs­ver­siche­rung bie­tet Ver­siche­rungs­schutz vom Aus­hub bis zur Fer­tig­stellung. Sie deckt un­vor­her­ge­sehe­ne Be­schä­di­gun­gen von Bau­leis­tun­gen und Bau­mate­rial wäh­rend der Bau­zeit ab. Im Scha­den­fall er­setzen wir die er­for­der­lichen Kosten, um die Scha­den­stelle auf­zu­räu­men und den ur­sprüng­lichen Ge­bäude­zu­stand wieder­her­zu­stellen. Die „Bau­leis­tungs­ver­siche­rung Plus“ über­nimmt zu­sätz­lich die Mehr­kosten für Kapi­tal­ver­luste. Mehr dazu finden Sie hier.

    Bau­herren­haft­pflicht:
    Sie wollen dem­nächst bauen? Dann ste­hen Sie vor vie­len Fra­gen und Ent­schei­dun­gen, vor Kosten­be­rech­nun­gen und Kalku­la­tio­nen. Oft gibt es kei­nen Puffer für Un­er­war­te­tes: ver­dreckte Zu­fahrts­straße oder Be­sucher, die sich ver­letzen. Da­her ge­hört die Bau­herren­haft­pflicht zu der Ver­siche­rung, die man als Bau­herr haben sollte. Lassen Sie Ihre Risi­ken unse­re Sorge sein. Und wäh­len Sie ent­spannt Boden­be­läge und Flie­sen aus. Mehr dazu finden Sie hier.

    Feuer­roh­bau­ver­siche­rung:
    Sichern Sie den Roh­bau un­be­dingt ab! Denn sollte z. B. ein Brand im neu er­richte­ten Dach­stuhl aus­brechen, müssen Sie selbst für den Scha­den auf­kommen. Die Feuer­roh­bau­ver­siche­rung kommt dabei für Schä­den am Roh­bau wie auch an den zur Er­rich­tung no­twen­di­gen Bau­stoffen und Bautei­len, die sich auf dem Grund­stück be­fin­den, auf.

    Die Feuer­roh­bau­ver­siche­rung ist bis zu 12 Mona­te bei­trags­frei, wenn eine mehr­jähri­ge Wohn­ge­bäude­ver­siche­rung ab­ge­schlossen wird. Diese Ge­fah­ren sichern wir wäh­rend der Bau­phase über die Roh­bau­ver­siche­rung ab:

    • Feuer
    • Blitz­schlag
    • Ex­plo­sions- und Im­plo­sions­schäden
    • Ab­sturz oder An­prall eines Luft­fahr­zeugs, dessen Teile oder seiner La­dung

    Der Ver­siche­rungs­schutz für die Ge­fah­ren Lei­tungs­wasser, Sturm/Hagel und wei­tere Ele­men­tar­ge­fah­ren be­ginnt mit Be­zugs­fer­tig­keit des Ge­bäu­des.

    Fragen Sie dazu am besten Ihren Berater vor Ort.

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Brauche ich noch eine Haus­rat­ver­siche­rung, wenn ich be­reits eine Wohn­ge­bäude­ver­siche­rung habe?
  • Ja, das er­gibt Sinn. Stellen Sie es sich so vor: Die Haus­rat­ver­siche­rung ver­sichert alles, was im Haus (oder der Wohnung) heraus­fällt, würde man es auf den Kopf stellen. Die Wohn­ge­bäude­ver­siche­rung hin­gegen schützt die „Hülle“, also das Haus rund um Ihr Hab und Gut.

Ich habe eine Öl­hei­zung mit Tank. Brauche ich eine Ge­wässer­scha­den-Haft­pflicht­ver­siche­rung?
  • Ja, die Ge­wässer­scha­den-Haft­pflicht­ver­siche­rung ist für Be­sitzer von Heiz­öl­tanks un­ent­behr­lich. Denn der Ge­setz­geber hat In­habern von Heiz­öl­tanks eine stren­ge Haf­tung und Pflicht zum Scha­den­er­satz auf­er­legt – selbst wenn ihn kein Ver­schul­den trifft: Un­be­grenzt haf­tet jeder, der ein Ge­wässer durch schäd­liche Stoffe, wie z. B. Heiz­öl, ver­un­rei­nigt und ande­ren da­durch ein Scha­den ent­steht.

    Mög­liche Ur­sachen die­ser Schä­den:

    • Un­dichte Tanks oder Öl­wannen
    • Un­dichte Lei­tun­gen bzw. Mate­rial­feh­ler der Lei­tun­gen und des Zu­be­hörs
    • Män­gel bei Mon­tage, War­tung oder Repa­ra­tur
    • Feh­ler und Nach­lässig­keit beim Be­füllen

    Mög­liche Fol­gen die­ser Schä­den:

    • Öl läuft in einen Bach und ver­ur­sacht ein Fisch­ster­ben
    • Öl ge­langt ins Grund­wasser, die Bade­gäste des nahen Sees wer­den krank
    • Öl dringt ins Erd­reich, das aus­ge­baggert und ab­ge­fah­ren wer­den muss

    Das alles ist je­doch kein Pro­blem für Sie: Die finan­ziellen Fol­gen von Öl­schä­den über­neh­men wir. Wenn nötig auch die Rettungs­kosten, Rechts­an­walts- und Ge­richts­kosten. Ein rich­tig gutes Stück Sicher­heit zum fai­ren Preis, das Sie mit der Ge­wässer­scha­den-Haft­pflicht­ver­siche­rung be­kommen.

Ist meine Gara­ge auch ver­sichert?
  • Selbst­ver­ständ­lich können Sie Ihre Gara­ge mit­ver­sichern. Fra­gen Sie Ihren Be­rater, wel­ches Ver­siche­rungs­modell für Sie am güns­tigs­ten ist.

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Passt sich der Ver­siche­rungs­wert mei­nes Ge­bäu­des den stei­gen­den Kosten an?
  • Die Ge­bäude­ver­siche­rung passt sich jähr­lich den än­dern­den Prei­sen und Löh­nen des Bau­ge­wer­bes an.

Was er­halte ich im Scha­dens­fall?
  • Bei be­schä­dig­ten Ge­bäu­den oder sons­ti­gen be­schä­dig­ten mit­ver­sicher­ten Sachen er­setzen wir Ihnen die not­wen­di­gen Repa­ratur­kosten. Soll­te das Ge­bäude trotz Repa­ra­tur im Wert ge­min­dert sein, gleichen wir auch diese aus. Die Maxi­mal­ent­schä­di­gung orien­tiert sich hier­bei an den orts­üb­lichen Wie­der­her­stellungs­kosten.

    Bei einem Total­scha­den er­setzen wir Ihnen die ge­sam­ten orts­üb­lichen Kosten, die Sie be­nö­ti­gen, um das zer­störte Ge­bäude in gleicher Art und Güte und vor allem auch in neu­wer­ti­gem Zu­stand wie­der zu er­rich­ten. Hierun­ter fallen auch Archi­tek­ten­ge­büh­ren sowie sons­tige Kons­truk­tions- und Pla­nungs­kosten.

Kann ich den Hand­werker selbst orga­ni­sie­ren und dann die Rech­nung an die Öffent­liche Olden­burg schicken
  • Selbst­ver­ständ­lich, Ja. Bevor Sie den Hand­werker je­doch be­auf­tra­gen, müssen Sie uns - sofern Ihnen dies möglich ist - über den Scha­den in­for­mie­ren. Dies ist eine Ihrer Ob­lie­gen­hei­ten. Diese Mel­dung macht vor allem auch des­halb Sinn, da wir über ein Netz von aus­ge­wähl­ten Hand­wer­kern ver­fügen die wir Ihnen ver­mitteln können. Dieses Hand­werker­netz hat sich be­son­ders bei Massen­ele­men­tar­er­eig­nissen be­währt und er­mög­licht eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­tige und auch sehr schnelle Regu­lie­rung des Scha­dens. Auf diese, "unsere" Hand­wer­ker müssen Sie aber nicht zurück­grei­fen. Es steht Ihnen frei, einen Hand­werker Ihres Ver­trau­ens mit der Repa­r­atur/dem Wieder­auf­bau zu be­auf­tra­gen.

Ist mein Garten­haus auch ver­sichert?
  • Gar­ten­häu­ser mit einer Grö­ße von bis zu 20 m² sind sind grund­sätz­lich mit­ver­sichert. Grö­ße­re Gar­ten­häu­ser können Sie selbst­ver­ständ­lich auch in den Ver­siche­rungs­schutz mit ein­be­zie­hen.

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