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Alle Fra­gen zur unse­ren Haft­pflicht­ver­siche­run­gen

Bauherrenhaftpflicht

Wer braucht eine Bau­herren­haft­pflicht?
  • Jede Privat­per­son, die bauen möch­te. Als Bau­herr sind Sie für die Sicher­heit auf Ihrem Grund­stück und Ihrem noch nicht fer­tig ges­tell­ten Haus ver­ant­wort­lich. Da­bei ist es Ihre Pflicht als Bau­herr so­wohl die Siche­rung der Bau­stelle, die Ein­hal­tung sämt­licher Bau­vor­schrif­ten, die Aus­wahl ge­eig­ne­ter Hand­wer­ker und Dienst­leis­ter sicher zu stellen. Die Be­auf­tra­gung von Archi­tek­ten oder Bau­unter­neh­men oder sons­ti­gen Hand­wer­kern ent­bin­det Sie nicht von Ihrer Haf­tung.

Reicht bei Bau­vor­haben meine Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung?
  • Nein, in der Regel nicht. Die Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung deckt üb­licher­weise bis zu einer be­stimm­ten Summe nur klei­nere Bau­vor­haben wie Um- und An­bau­ten. Wird diese Summe über­schritten, be­nö­ti­gen Sie unsere Bau­herren­haft­pflicht.

Was ist versichert?
  • Ver­sichert ist die ge­setzliche Haft­pflicht des Ver­sicherungs­nehmers als Bau­herr und Haus- und Grund­besitzer für das zu be­bauende Grund­stück und das zu er­richtende Bau­werk, z. B. aus:

    • Schäden durch selbst­fahrende Arbeits­maschinen mit einer Höchst­ge­schwindigkeit bis 20 km/h
    • von Ihnen am Bau selbst aus­geführten Arbeiten
    • Schäden, die Ihre Mit­helfer ver­ursachen
    • Um­welt­schäden (gemäß Um­welt­schaden­gesetz)
    • Ge­wässer­schäden aus der Lager­ung von ge­wässer­schädlichen Stoffen in Klein­ge­binden bis 1.000 Liter ge­samt (bzw. 250 Liter je Einzel­ge­binde)
Wie sehen die Bau­herren­pflichten genau aus?
  • Ver­kehrs­siche­rungs­pflicht
    Als Bau­herr müssen Sie dafür Sor­ge tra­gen, dass es auf dem Grund­stück, der Zu­fahrt und im Mate­rial­lager nicht zu Ver­un­reini­gun­gen und un­sach­ge­mäßer Lage­rung kommt. Auch die Bau­grube und der Roh­bau müssen ent­spre­chend abge­sichert sein, damit z. B. Kin­der nicht rein- oder runter­fallen können.

    Über­wachungs­pflicht:
    Sie müssen dafür sor­gen, dass die Bau­stelle und alle Bau­mate­ria­lien ge­sichert sind. Und dass die aus­ge­wähl­ten Ge­werke und Hand­werker keine Ge­fähr­dungs­situa­tio­nen für Dritte schaffen.

    Aus­wahl­pflicht
    Sie sind ver­pflich­tet ge­eig­nete Archi­tek­ten, Bau­unter­neh­men und Bau­helfer aus­zu­wäh­len. Auch wenn Sie aus Un­wissen­heit nicht ge­eig­nete Fir­men be­auf­tra­gen, die gegen die Siche­rungs­pflich­ten ver­sto­ßen, könn­ten Sie unter Um­stän­den be­langt wer­den.

    Wich­tig!
    Der Bau­herr kann ge­samt­schuld­ne­risch für alles ver­ant­wort­lich ge­macht wer­den. Der Bau­herr muss dann von den übri­gen Mit­verur­sachern die ent­fallen­den An­teile zurück­for­dern. Dies ist sehr müh­selig, lang­wie­rig und teuer. Die „ge­samt­schuld­ne­rische Haf­tung“ ist daher für den Ge­schädig­ten von Vor­teil. Er braucht sich nur an einen Be­teilig­ten wen­den, von dem er glaubt, am ehesten den Scha­den er­setzt zu be­kommen.

    Da­her ist unsere Bau­herren­haft­pflicht sehr wich­tig, da wir alle Forde­run­gen prü­fen und unbe­rech­tig­te An­sprüche für Sie ab­weh­ren. Bei be­rech­tig­ten An­sprüchen zah­len wir und Sie haben keinen Är­ger oder Kosten.

Sind Freun­de und Hel­fer bei der Bau­herren­haft­pflicht mit­ver­sichert?
  • So nie­drig die Zin­sen für Bau­kre­dite der­zeit auch sind – bauen ist und bleibt teuer. Ver­ständ­lich, dass sich da­her viele Bau­herren Fami­lien­mit­glie­der und Freun­de mit zwei rech­ten Hän­den zur güns­tigen Unter­stüt­zung holen. Doch sind diese Hel­fer über­haupt ver­sichert?

    Schä­den, die Freund­schafts­hel­fer ver­ur­sachen, sind sel­ten über die Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung ver­sichert. Denn diese greift nur bei Um­bau­ten oder Reno­vie­run­gen – und nicht bei kom­ple­xen Neu­bau­ten. Auch des­halb macht sich eine Bau­herren­haft­plicht schnell be­zahlt.

    Die pri­va­ten Hel­fer können sich zu­dem auf Bau­stellen leicht ver­letzen – ein ros­ti­ger Nagel, ein wacke­li­ges Brett, eine tiefe Grube – Ge­fahren­stellen gibt es viele. Passiert etwas, dann greift für Bau­helfer zu­nächst die ge­setz­liche Unfall­ver­siche­rung. Wich­tig: Mel­den Sie jeden Helfer bis spätes­tens eine Woche nach Bau­beginn bei der Berufs­ge­nossen­schaft für Bau­wirt­schaft an – sonst droht ein Buß­geld von bis zu 2.500 EUR.

    Die ge­setz­liche Ver­siche­rung für Bau­helfer bie­tet aller­dings nur eine Grund­siche­rung. Für frei­willi­ge Hel­fer auf dem Bau ist daher eine pri­vate Bau­hel­fer-Unfall­ver­siche­rung em­pfehlens­wert. Hierzu berät Sie gerne Ihr Be­ra­ter.

    Ein paar Beispiele zei­gen, wann die ge­setz­liche Unfall­ver­siche­rung und wann die pri­vate Unfall­ver­siche­rung greift:

    • Sie sind der Bau­herr. Ein Freund Ihres Vaters, zu dem Sie eher wenig Kon­takt haben, hilft mit vielen Stun­den beim Um­bau. Wenn er ver­un­glückt, zahlt die ge­setz­liche Unfall­ver­siche­rung, da hier keine freund­schaft­liche Be­zie­hung be­steht. Dar­über hin­aus können Leis­tun­gen aus der pri­va­ten Unfall­ver­siche­rung können gel­tend ge­macht wer­den.
    • Sie sind der Bau­herr. Ihr Vater wohnt neben­an und hilft mal kurz beim Bau mit. Da­bei ver­letzt er sich bei Auf­räum­ar­bei­ten. Wegen der famil­iä­ren Be­zie­hung und der Ge­fällig­keits­leis­tung greift hier nur die pri­vate Unfall­ver­siche­rung.
    • Sie sind der Bau­herr. Ihr Freund, vom Beruf Zimme­rer, be­rei­tet den Dach­stuhl für die neue Gara­ge vor. Ihr Freund ar­bei­tet eigen­ver­ant­wort­lich, be­stellt das Mate­rial und kann selbst be­stim­men, wann er kommt und geht. Das gilt als unter­neh­mer­ähn­liche Tätig­keit – er ist also nicht über die ge­setz­liche Un­fall­ver­siche­rung des Bau­herrn ver­sicher­bar, sondern muss sich selbst ver­sich­ern.
Was unter­schei­det die Bau­herren­haft­pflicht von der Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht?
  • Die Bau­herren-Haft­pflicht­ver­siche­rung schützt Sie als Bau­herr bis zur Fertig­stellung des Bau­vor­habens. Wird die Immo­bilie da­nach ver­mie­tet, be­steht Ver­siche­rungs­schutz über unsere Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­ver­siche­rung.

Ist eine Bau­herren­haft­pflicht­ver­siche­rung Pflicht?
  • Nein. Eine Ab­siche­rung der Bau­­herren­­haft­­pflicht ist nicht ver­pflich­tend. Auf­grund der viel­­fäl­ti­gen Ge­fah­ren em­pfiehlt es sich je­doch, diese Vers­icherung ab­zu­­schlie­ßen.

Besteht ein Unter­schied ob ich Massiv oder ein Fertig­haus baue?
  • Es be­steht kein Unter­­schied in der Bau­­herren­­pflicht und ihrer Ab­siche­rung für unter­­schied­lichen Bau­­weisen.

Was passiert, wenn der Bau län­ger als die Ver­siche­rungs­dauer dauert?
  • Die nor­male Ver­siche­rungs­­dauer be­trägt zwei Jahre. Dieser Zeit­­rah­men reicht in der Regel durch­­aus für die Bau­­maß­­nah­men aus. Sollte die Bau­­phase mehr Zeit be­an­­spruchen, setzen Sie sich bitte mit uns in Ver­­bin­dung. Wir fin­den eine Lösung.

Was heißt Ver­kehrs­siche­rungs­pflicht?
  • Ge­­bäude und deren Außen­­be­reiche müssen bei der Er­­rich­tung und beim Unter­­halt regel­­mäßig über­­prüft wer­den.

Was wird gezahlt?
  • Wir über­nehmen den Schaden­er­satz, der auf­grund ge­setzlicher Be­stimm­ungen an den Ge­schädigten zu zahlen ist.

    Bei Personen­schäden z. B.:

    • Arzt- und Kranken­haus­kosten
    • be­hinderten­ge­rechte Um­bau­maß­nahmen und sonstige er­höhte Lebens­auf­wendungen
    • Ver­dienst­ausfall
    • Schmerzens­geld
    • Ver­letzten-, Witwen- und Waisen­renten

    Bei Sach­schäden z. B.:

    • Reparatur­kosten
    • Wieder­beschaffungs­kosten
    • Wert­minderungen
    • Regress­ansprüche von Ver­sicherern (z. B. eines Ge­bäude­ver­sicherers)

    Sind An­sprüche un­be­rechtigt, sorgen wir für ihre Ab­wehr. Kommt es dar­über zum Rechts­streit, führen wir für Sie den Pro­zess auf unsere Kosten.

Was ist nicht ver­sichert?
  • Nicht ver­sichert sind z. B. 

    • Schäden, die man selbst er­leidet
    • Schäden, die man vor­sätzlich her­bei­führt
    • An­sprüche von An­ge­hörigen, mit denen Sie als Ver­sicherungs­nehmer in einer häus­lichen Ge­mein­schaft leben
    • Geld­strafen und Buß­gelder
    • Schäden durch Ver­ändern der Grund­wasser­ver­hältnisse
    • Schä­den durch Er­rich­ten einer Geo­ther­mie­an­lage

Gewässerschadenhaftpflicht

Wer­den Schä­den, die durch aus­ge­lau­fe­nes Öl an mei­nem Eigen­tum ent­stan­den sind, er­setzt?
  • Schä­den an Ihren un­be­­weg­lichen Sachen (z. B. Ge­bäude, Ge­bäude­­be­stand­­teile, Erd­­reich) sind in der Ge­wässer­schaden­­haft­­pflicht­­ver­siche­rung ver­sichert, wenn sie durch aus­ge­­lau­fe­nes Öl be­­schä­digt wur­den.

Wie errech­net sich der Bei­trag?
  • Als Berech­nungs­grund­lage dient die Wohn­fläche des Wohn­ge­bäu­des und nicht das Fas­sungs­ver­mö­gen des Öl-Tan­kes.

Ist diese Ver­siche­rung Pflicht?
  • Die Ge­wässer­­scha­den­­haft­­pflicht­­ver­siche­rung ist keine Pflicht­­ver­siche­rung per Ge­setz. Aller­dings haf­tet der In­haber einer solchen An­lage bei einem Schaden in unbe­­grenz­ter Höhe mit sei­nem ge­sam­ten Ver­­mögen. Die Ge­wässer­­schaden­­haft­­pflicht­­ver­siche­rung schützt Sie vor die­sem finan­ziellen Risiko.

Warum hafte ich auch für Schä­den ob­wohl mich keine Schuld trifft?
  • Als In­haber einer Öl­­tank­­an­lage unter­­lie­gen Sie der so ge­nann­ten Ge­fähr­dungs­­haf­tung. Das heißt: Sie haf­ten allein auf­­grund der be­son­de­ren Ge­fähr­lich­­keit dieser An­lage für Schäden, die durch das aus­ge­tre­te­ne Öl ver­­ur­sacht wer­den. Da­bei ist es un­­er­heb­lich ob Sie ein Ver­­schul­den trifft oder nicht.

Muss ein Ge­wässer ver­un­reinigt wor­den sein, oder ge­nügt auch das Ver­sickern ins Erd­reich damit die Ver­siche­rung leis­tet?
  • Ob­wohl dies eine "Ge­wässer­­schaden­­haft­­pflicht­­ver­siche­rung" ist, leis­ten wir selbst­­ver­ständ­lich auch bei Ver­schmutzung des Erd­­reichs.

Wer benötigt eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung?
  • Jeder Eigen­tümer eines Hauses, der An­lagen zur Lagerung von Heiz­öl besitzt.

    In unser aktuellen Pri­vat-Haft­pflicht­ver­siche­rung sind Heiz­öl­tanks auf dem selbst­be­wohn­ten Grund­stück jetzt auto­ma­tisch mit­ver­sichert.

Was ist ver­sichert?
  • Die Reini­gung von verschmutzen Gewässern sowie die an­fallenden Kosten für das Aus­­bag­gern, Ab­­fah­ren und Ver­­bren­nen des öl­ver­schmutz­ten Erd­­reichs sind mit­versichert.

Wie können sich Tank­in­haber schützen?
  • Durch regel­mäßige Kon­trolle, ob sich der Tank noch in einem ordnungs­gemäßen Zu­stand befindet.

    Bei unter­irdischen Tanks einen Fach­betrieb mit der Wartung der Anlagen beauf­tragen, um Mängel un­verzüg­lich be­heben zu lassen.

Haftpflichtversicherung Allgemein

Wann brauche ich eine Haft­pflich­tver­siche­rung?
  • Immer! Denn man sagt zu Recht, dass die Haft­pflicht­ver­siche­rung eine der wich­tigs­ten Ab­siche­run­gen ist. Ent­steht durch ein schuld­haf­tes Ver­hal­ten (z.B. Leicht­sinn, Miss­ge­schick) oder Unter­lassen (z.B. Ver­gess­lich­keit) einem Dritten ein Scha­den, so gilt in der Regel: Wer den Scha­den ver­ur­sacht hat, der muss dafür haf­ten. So steht es im Ge­setz. Der Ver­ur­sacher steht dann in der Pflicht, diesen Scha­den durch Scha­dens­er­satz­zah­lun­gen zu ent­schä­di­gen; er haf­tet grund­sätz­lich in unbe­grenz­ter Höhe und mit sei­nem ge­sam­ten Ver­mögen (Haus- und Grund­be­sitz, Bank­gut­haben, Lohn und Ge­halt.) Diese Pflicht wird auch als ge­setz­liche Haft­pflicht be­zeich­net.

Ist eine Haft­pflicht­ver­siche­rung frei­willig?
  • Im Prin­zip ja. Es gibt je­doch Be­reiche und Be­rufe, die der Ge­setz­geber für be­son­ders risiko­träch­tig hält, wie z.B. Fahr­zeug­hal­ter oder Bau­herren, die zum Ab­schluss einer Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung bzw. Bau­herren­haft­pflicht­ver­siche­rung ver­pflich­tet sind. Grund­sätz­lich ist die Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung ein abso­lutes Muss und ge­hört in jedem Haus­halt. Ganz gleich, ob Sie Single sind oder eine Familie haben. Hunde- oder Pferde­be­sitzer sind mit der Tier­halter-Haft­pflicht gut be­ra­ten. Und Eigen­tümer von Miets­häusern oder Grund­stücken soll­ten auf jeden Fall eine Police unserer Grund­be­sitzer­haft­pflicht­ver­siche­rung im Ord­ner haben.
    Bitte beach­ten Sie, dass die Hunde­hal­ter­haft­pflicht in Nieder­sach­sen ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben ist (Hunde­pflicht­ver­siche­rungs­ge­setz). Hunde­hal­ter sind somit eben­so zum Ab­schluss einer Ver­siche­rung ver­pflich­tet wie Fahr­zeug­hal­ter und Bau­her­ren.

Wie kann ich mich vor einem Haft­pflicht­scha­den ab­sichern?
  • Für jeden ge­setz­lichen Haft­pflicht­an­spruch kann man sich mit einer Haft­pflicht­ver­siche­rung ver­sichern. Es wird zwischen pri­va­ter (Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung), be­ruf­licher (Berufs­haft­pflicht­ver­siche­rung) und be­trieb­licher (Be­triebs­haft­pflicht­ver­siche­rung) Haft­pflicht­ver­siche­rung unter­schie­den. Für manche Risiko­situa­tio­nen bie­ten wir auch sehr spezi­fische Haft­pflicht­ver­siche­run­gen an (z. B. Hunde­haft­pflicht bzw. Tier­hal­ter-Haft­pflicht­ver­siche­rung). Für manche Berufe ist eine Pflicht­ver­siche­rung zwin­gend vor­ge­schrie­ben (z. B. Berufs­haft­pflicht­ver­siche­rung für Rechts­an­wälte und für Steuer­berater).

Welche Haftpflichtversicherungen bietet die Öffentliche Oldenburg an?
  • Für Privat­kun­den:

    • Pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung
    • Tier­hal­ter-Haft­pflicht­ver­siche­rung
    • Bau­herren-Haft­pflicht­ver­siche­rung
    • Haus- und Grund­be­sitzer-Haft­pflicht­ver­siche­rung
    • Öl­tank­in­ha­ber (Ge­wässer­scha­den-Haft­pflicht­ver­siche­rung)
    • Sport­boot-Haft­pflicht­ver­siche­rung
    • Jagd-Haft­pflicht­ver­siche­rung
    • Amts-, Dienst- und Be­rufs-Haft­pflicht­ver­siche­rung

    Für Firmen­kun­den:

    • Bau­herren-Haft­pflicht­ver­siche­rung
    • Be­rufs-Haft­pflicht­ver­siche­rung
    • Be­triebs-Haft­pflicht­ver­siche­rung
    • Pro­dukt-Haft­pflicht­ver­siche­rung
    • Directors’s und Officers (D&O) Ver­siche­rung
    • Ver­mögens­schaden-Haft­pflicht­ver­siche­rung
    • Umwelt-Haft­pflicht­ver­siche­rung

    Nicht alle Ver­siche­run­gen sind online ab­schließ­bar. Bitte fra­gen Sie in diesen Fällen Ihren Be­ra­ter.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Warum eine Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht?
  • Jeder Haus­eigen­tümer muss dafür sor­gen, dass in sei­nem Haus und auf seinem Grund­stück nie­mand zu Schaden kommt (soge­nannte Ver­kehrs­siche­rungs­pflicht). Außer­dem ob­liegt dem Eigen­tümer die Ge­bäude-Instand­hal­tungs- und Unter­hal­tungs­pflicht. Kommt er die­sen Pflich­ten nicht nach, muss er für die Fol­gen gerade­stehen.

    Unsere Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht­ver­siche­rung

    • prüft, ob und in welcher Höhe der Ge­schä­digte einen ge­setz­lichen Schaden­er­satz­an­spruch hat.
    • leis­tet Schaden­er­satz bei be­rech­tig­ten For­de­run­gen.
    • wehrt un­be­rech­tigte und über­höhte An­sprüche ab – wenn nötig auch vor Ge­richt.
Wer benötigt eine Grund­besitzer­haft­pflicht­ver­siche­rung?
    • Wer ein Ein­familien- oder Mehr­familien­haus ver­mietet
    • Wohn­eigen­tümer­ge­mein­schaften, ver­treten durch den Ver­walter
    • Wer Eigentums­wohnungen ver­mietet und über seine Privat­haft­pflicht keinen Ver­sicherungs­schutz hat
    • Wer un­be­baute Grund­stücke be­sitzt
Ich habe eine Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung, reicht die nicht aus?
  • Nein, nicht in je­dem Fall. In unserer Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung be­steht nur Ver­siche­rungs­schutz als In­haber von selbst­be­wohn­ten Ein- bzw. Mehrfami­lien­häusern (max. vier Wohn­ein­hei­ten). So­fern Ihr Haus ver­mie­tet wird, ist unsere Haus- und Grund­be­sitzer­­haft­pflicht­ver­siche­rung nötig und em­pfehlens­wert.

Hafte ich auch, wenn laut Miet­ver­trag die Mie­ter die Pflicht zum Schnee­räu­men haben?
  • Ja. Mit der Über­tra­gung der Räum- und Streu­pflicht sind Sie nicht voll­kommen aus der Ver­ant­wor­tung ent­lassen. Es bleibt Ihnen noch eine Über­wachungs­pflicht. Ver­säu­men Sie, Ihrer Pflicht nach­zu­kommen, haf­ten Sie weiter­hin – neben Ihrem Mie­ter.

Wann schützt mich eine Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht?
  • Hier könn­ten wir Ihnen un­zäh­lige Ge­schich­ten aus unse­rer jahr­hundert­lan­gen Er­fah­rung er­zäh­len. Nur ein paar Bei­spiele:

    • Bei Glatt­eis oder Schnee rutscht ein Fuß­gän­ger auf dem Geh­weg vor Ihrer Immo­bi­lie oder Ihrem Grund­stück aus.
    • Ein Gast stürzt in Ihrem ver­mie­te­ten Haus die Treppe hin­unter, weil eine Stufe be­schä­digt war und ver­letzt sich schwer.
    • Der Haus­meister hat im Win­ter ein­mal nicht Schnee ge­räumt und ge­streut. Da stürzt ein Pas­sant und zieht sich einen Ober­schenkel­hals­bruch zu.
    • Ein par­ken­des Auto wird durch einen mor­schen, herab­fallen­den Ast be­schä­digt.
    • Im Haus­flur ist das Licht de­fekt und ein Be­sucher stol­pert und bricht sich ein Bein.
    • Ein Sturm löst Dach­zie­gel, die auf ein par­ken­des Auto fallen.
    • Ein Brand greift auf ein be­nach­bar­tes Haus über.
    • Auf einem un­be­bau­ten Grund­stück spie­len Kinder und ver­letzen sich.
    • Der Kamin oder ein Bal­kon wird brüchig und fällt auf Pas­san­ten.

    Bei die­sen oder wei­te­ren Bei­spie­len gilt: viel Geld, viel Ärger – vor dem unsere Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht Sie zu­ver­lässig und sicher be­wahrt. Wir be­raten Sie gerne per­sön­lich.

    Zur Beratersuche

Was unter­schei­det die Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht von der Bau­herren­haft­pflicht?
  • Die Bau­herren­haft­pflicht schützt Sie als Bau­herr bis zur Fertig­stellung des Bau­vor­habens. Das Risiko als Haus- und Grund­be­sitzer für das zu be­bauen­de Grund­stück und das zu bauen­de Haus ist in der Bau­herren­haft­pflicht mit­ver­sichert. Wird die Immo­bilie da­nach ver­mie­tet, be­steht Ver­siche­rungs­schutz über unsere Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht.

Welche Haft­pflicht­ver­siche­rung brauche ich noch?
  • Die wich­tigste Haft­pflicht­ver­siche­rung ist die Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung. Eine Se­kun­de mal nicht auf­ge­passt, eine leicht­sinni­ge Tat, ein bisschen zu viel Risi­ko: Für Schä­den, die Sie ande­ren zu­fügen, müssen Sie finan­ziell gerade­ste­hen. Unse­re Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung bie­tet Ihnen zu­ver­lässi­gen Ver­siche­rungs­schutz gegen all­täg­liche Risi­ken.

    Über die Risi­ken des All­tags hin­aus er­for­dern manche Um­stände eine eige­ne Haft­pflicht­ver­siche­rung. So em­pfehlen wir z. B. allen Eigen­tümern von Immo­bi­lien oder Grund­stücken eine Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht­ver­siche­rung ab­zu­schlie­ßen. Oder, wenn Sie z. B. Berufs- oder Hobby-Jäger sind, eine Jagd-Haft­pflicht­ver­siche­rung.

    Auch als Hal­ter von manchen Tier­arten haben Sie be­son­dere Pflich­ten. Sie haf­ten für alle Schäden, die von Ihrem Tier ver­ur­sacht wer­den. Hier bie­tet eine Tier­halter-Haft­pflicht viele wich­tige Leis­tun­gen – wie unse­re Hunde­haft­pflicht­ver­siche­rung, der Top-Schutz für Hunde- und Pferde­be­sitzer. Allen Haus­bauern em­pfeh­len wir unse­re Bau­herren­haft­pflicht­ver­siche­rung.

Warum ist pri­va­ter Schutz wich­tig?
  • Ob als Privat­per­son, Unter­neh­mer oder Frei­beruf­ler, als Tier­halter oder Immo­bi­lien-Eigen­tümer: Für alle Schä­den, für die Sie ver­ant­wort­lich sind, trifft Sie die ge­setz­liche Haft­pflicht. Hier sor­gen die pri­va­ten Haft­pflicht­ver­siche­run­gen der Öffent­lichen Olden­burg für finan­zielle Sicher­heit. Ver­ein­baren Sie am besten gleich einen Ter­min mit unserem Bera­ter in Ihrer Nähe. Wir bera­ten Sie gerne oder er­stellen Ihnen ein un­ver­bind­liches Ange­bot.

    Zur Beratersuche

Wer kann mitversichert werden?
  • Neben dem Ver­sicherungs­nehmer sind mit­ver­sichert:

    • Haus­meister oder andere durch Arbeits­ver­trag mit Ver­waltung, Reinigung, Be­leucht­ung und sonstiger Be­treuung be­auftragte Personen
    • Ver­walter von Wohn­eigen­tümer­gemein­schaften bei Be­stätigung für Zwecke der Ge­mein­schaft
    • Mit­ver­sichert ist die ge­setzliche Haft­pflicht des Ver­sicherungs­nehmers als Bau­herr oder Unter­nehmer von Bau­arbeiten bis zu einer ver­anschlagten Bau­summe von 50.000 EUR je Bau­vor­haben
    • Selbst­fahrende Arbeits­maschinen (mit nicht mehr als 20 km/h z. B. Auf­sitz­rasen­mäher)
    • Ge­wässer­schäden aus der Lagerung von Be­triebs­stoffen in Klein­ge­binden bis 250 l Fassungs­vermögen (insgesamt höchstens 1.000 l)

    Ge­sondert zu ver­sichern:

    • Heiz­öltanks

Hundehaftpflicht

Ist eine Hunde­haft­pflicht Pflicht?
  • Diese Pflicht be­steht in Berlin, Ham­burg, Nieder­sachsen, Thü­ringen und Bran­den­burg seit dem Jahr 2011. Aber: Darun­ter fallen keine Kampf­hunde­rassen.

    Jeder Hunde­halter haf­tet voll für alle von Bello, Hasso oder Struppi ver­ur­sach­ten Schä­den. Die Ver­siche­rung schützt sie vor teuren Scha­den­er­satz­an­sprüchen, Är­ger und lang­wieri­gen Ver­hand­lun­gen vor Ge­richt.

    Von einem Hund ver­ur­sach­te Schäden wie Per­sonen­schä­den können schnell in die Millionen­höhe gehen.

Was ist das?
  • Die Halter­haftung ist im § 833 des Bürger­lichen Gesetz­buches wie folgt defi­niert:

    "Wird durch ein Tier ein Mensch ge­tötet oder der Kör­per oder die Ge­sund­heit eines Men­schen ver­letzt oder eine Sache be­schädigt, so ist der­jenige, welcher das Tier hält, ver­pflich­tet, dem Ver­letzten den daraus ent­stehen­den Schaden zu er­setzen."

    Außer­dem be­steht seit 01.07.2011 in Nieder­sachsen eine Ver­sicherungs­pflicht für alle Hunde­halter: Die Hunde­be­sitzer müssen eine Tier­halter-Haft­pflicht­ver­sicherung ab­schließen und diese bei Kon­trollen auch nach­weisen können.

    Unsere Haft­pflicht­ver­sicherung sollte da­her nicht feh­len.

    Wir prü­fen,

    • ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haf­ten müssen,
    • über­nehmen den Schaden­ersatz, wenn der An­spruch be­grün­det ist,
    • wehren unbe­rech­tigt er­ho­bene An­sprüche ab, auch vor Ge­richt.
Was ist ver­sichert?
  • Unsere Hunde­halter-Haft­pflicht­ver­sicherung schließt ein:

    • Per­sonen- und Sach­schäden, die das Tier an­rich­tet
    • Schäden an ge­miete­ten Wohn­räumen
    • welt­weiten Ver­sicherungs­schutz im Aus­land (bis 3 Jahre Auf­ent­halt)
    • Wel­pen bis zum Alter von 6 Mona­ten
    • Deck­schäden
    • Teil­nahme an Hunde­schauen
Was wird ge­zahlt?
  • Wir über­nehmen den Schaden­er­satz, der auf­grund ge­setz­licher Be­stim­mungen an den Ge­schädig­ten zu zah­len ist.

    Bei Personen­schäden z. B.:

    • Arzt- und Kranken­haus­kosten
    • Haus­halts­hilfen
    • Ver­dienst­aus­fall
    • Schmerzens­geld
    • Regress­forde­rungen von Sozial­versicherungs­trägern

    Bei Sach­schäden z. B.:

    • Repa­ratur­kosten
    • Wieder­be­schaffungs­kosten
    • Wert­minderungen

    Sind die An­sprüche unbe­rechtigt, sor­gen wir für ihre Ab­wehr. Kommt es darüber zum Rechts­streit, führen wir für Sie den Pro­zess auf unsere Kosten.

Sind Wel­pen bei der Hunde­haft­pflicht mit­ver­sichert?
  • Wenn Welpen aus dem Wurf der ver­sicher­ten Hün­din stam­men, sind sie ab Ge­burt bis zu einem Alter von 6 Mona­ten auto­ma­tisch mit­ver­sichert.

Was ist, wenn ich meh­rere Hunde habe?
  • Werden meh­rere Tiere gleicher Art (also meh­rere Hunde oder meh­rere Pferde) ge­hal­ten, kann der An­trag nur ange­nommen wer­den, wenn sämt­liche Tiere bei uns ver­sichert wer­den. Schon für den zwei­ten und jeden wei­te­ren Hund zah­len Sie einen ge­rin­ge­ren Bei­trag.

Be­steht Ver­siche­rungs­schutz, wenn ein ande­rer für mich hütet?
  • Ja, mit­ver­sichert sind außer Ihnen als als Hal­ter des Hun­des auch: Fami­lie, Freun­de, Be­kann­te oder Nach­barn, die Ihr Tier hü­ten. Ein­zi­ge Aus­nahme sind ge­werbs­mäßige Tier­hüter, die je­doch in der Regel eine eige­ne Tier­halter-Haft­pflicht­ver­siche­rung ab­ge­schlossen haben – am besten fra­gen Sie da­nach.

Kann ich auch mein Pferd ver­sichern?
  • Ja, auch als Hal­ter eines Pfer­des oder Ponys sind Sie bei uns in den rich­ti­gen Hän­den. Dies­es ge­hört eben­falls zur Tier­hal­ter-Haft­pflicht. Lassen Sie sich hier­zu am besten be­ra­ten.

    Zur Beratersuche

Privathaftpflicht

Warum brauche ich eine Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung?
  • Die Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung ge­hört ein­deu­tig zu den wich­tigs­ten Ver­siche­run­gen, die jeder haben sollte. Auch junge Leute brauchen die­sen Ver­siche­rungs­schutz, weil Kin­der spä­tes­tens nach der Berufs­aus­bil­dung oder dem Stu­dium nicht mehr bei den Eltern mit­ver­sichert sind.
    Egal ob jung oder älter: Wenn Sie an­de­ren schuld­haft einen Scha­den zu­fügen, müssen Sie ihn er­setzen. Vor allem Per­sonen­schä­den können dann schnell in Millio­nen­höhe ge­hen. Unsere Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung deckt Per­so­nen-, Sach- und Ver­mögens­schäden bis 50 Millio­nen Euro pau­schal.

Was deckt die Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung ab?
  • Wir über­prü­fen für Sie, ob die Schaden­er­satz-An­sprüche gegen Sie ge­recht­fer­tigt sind.
    Wenn ja, be­zah­len wir den Scha­den: Bis zu 50 Millio­nen Euro pau­schal für Per­so­nen-, Sach- und Ver­mögens­schä­den.
    An­sons­ten weh­ren wir die An­sprüche für Sie kosten­frei ab, auch vor Ge­richt.

Was ist versichert?
  • Unsere Privat-Haft­pflicht­ver­sicherung schließt ein:

    • die Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht für ein selbst­ge­nutztes Ein- bzw. Mehrfamilien­haus (max. vier Wohn­ein­hei­ten) und für ein im In­land ge­legenes Wochen­end­haus ein­schließ­lich zu­gehöriger Gärten, Garagen und Kfz-Stell­plätze
    • die Bau­herren-Haft­pflicht für An- und Um­bau­maß­nahmen
    • Schäden an ge­mieteten Wohn­räumen
    • durch Miet­ver­trag über­nommene ge­setz­liche Haft­pflicht des Haus­be­sitzers (Be­leuchtungs-, Streu- und Reinigungs­pflichten)
    • welt­weiten Ver­sicherungs­schutz im Aus­land bis zu 3 Jahre
Wer ist ver­sichert?
  • Unsere Privat­haft­pflicht­ver­sicherung schützt nicht nur den Ver­sicherungs­nehmer, son­dern auch die Mit­glieder seiner Familie*.
    Da­zu zählen

    • der Ehe­gatte,
    • der Partner in der nicht­ehe­lichen Lebens­ge­mein­schaft**,
    • Eltern / Großeltern**,
    • minder­jährige, un­ver­heiratete Kinder (auch Stief- und Adoptiv­kinder und Pflege­kinder im recht­lichen Sinn),
    • voll­jährige, un­ver­heiratete Kinder, so­lange sie sich noch in einer Schul- oder einer an­schließ­enden Berufs­aus­bildung be­finden bzw. Grund­wehr- oder Bundesfreiwilligendienst leisten,
    • voll­jährige, un­ver­heiratete be­hinderte Kinder, so­fern sie der ständigen Be­treuung be­dürfen.

    Für die Mit­ver­sicherung von Kindern in der Berufs­ausbildung ist deren Höchst­alter 30 Jahre.

    Ver­sicherungs­schutz be­steht außer­dem für

    • Haus­halts­hilfen oder Hilfs­kräfte, die Wohnung, Haus und Garten be­treuen oder den Streu­dienst ver­sehen, aus dieser Tätig­keit,
    • Au-Pairs und im Rahmen eines Schüler­aus­tausches auf­ge­nommene Gast­kinder während ihres Auf­ent­haltes beim Ver­sicherungs­nehmer.

     

    *Ab­wei­chun­gen in der Single-Deckung mög­lich!
    ** Wenn diese im sel­ben Haus­halt le­ben und beim Ver­siche­rungs­neh­mer be­hörd­lich ge­mel­det sind.
Welche Schä­den zahlt die Privat­haft­pflicht­versiche­rung?
  • Unsere Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung zahlt, wenn Sie z. B. mit Ihrem Fahr­rad oder zu Fuß einen Unfall ver­ur­sachen.
    Ihr Ver­siche­rungs­schutz gilt auch im Inter­net, wenn z: B. beim Daten­aus­tausch per Mail Schä­den an frem­den Com­putern ent­stehen. Sind Sie Mie­ter, zahlt die Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung bei Schä­den des Fuß­bodens oder des Wasch­beckens, weil Ihnen z. B. ohne Ab­sicht eine Flasche aus der Hand ge­fallen ist.
    Auch für Schä­den an ge­lie­he­nen Sport­ge­räten kommt die Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung auf. Und, und, und.

Was ist nicht ver­sichert?
  • Nicht ver­sichert sind z. B.:

    • Schäden, die man selbst er­leidet
    • Schäden, die man vor­sätzlich her­bei­führt
    • An­sprüche von An­ge­hörigen, die mit Ihnen in häus­licher Ge­mein­schaft leben oder mit­ver­sichert sind
    • Schäden an ge­mieteten, ge­pachteten und ge­liehenen Sachen* - es sei denn, es handelt sich um Schäden an ge­mieteten Wohn­räumen
    • Geld­strafen und Buß­gelder
    • * Die Mit­ver­sicherung ist über die PHV-Plus bis 50.000 EUR mög­lich.
Ist die Pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung eine Pflicht­ver­siche­rung?
  • Nein, die Pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung ist keine Pflicht­ver­siche­rung per Gesetz. Aller­dings ist sie un­ver­zicht­bar, um sich als Privat­person finan­ziell gegen Schaden­ersatz­an­sprüche Dritter ab­zu­sichern. Denn wer einem ande­ren fahr­lässig einen Scha­den zu­fügt, ihn also ver­letzt oder sein Eigen­tum be­schä­digt, haf­tet dafür in unbe­grenz­ter Höhe mit sei­nem ge­sam­ten Ver­mö­gen. Die Pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung schützt Sie vor die­sem Risi­ko.

Sind meine Kin­der mit­ver­sichert?
  • Ihre Kin­der unter sieben Jah­ren sind für Schä­den, die sie ver­ur­sachen, nicht ver­ant­wort­lich – „nicht delikt­fähig“. Im Stra­ßen­ver­kehr gilt diese Regel bis zum 10. Ge­burts­tag Ihres Kin­des.
    Ge­setz­lich be­ste­hen dann keine An­sprüche gegen Ihr Kind – z. B. vom Nach­barn. Weil dieser die Krat­zer in sei­nem Auto vom Lauf­rad Ihres Kin­des nicht lustig fin­det. Und wenn Sie Ihre Auf­sichts­pflicht nicht ver­letzt haben, hat der Nach­bar auch gegen Sie keine An­sprüche.
    Wenn Sie wün­schen, leistet unsere Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung den­noch Schaden­er­satz. Auf gute Nach­bar­schaft!

Wie lange sind meine Kindern bei mir mitversichert?
  • Ihre Kin­der sind wäh­rend der ge­sam­ten Aus­bil­dung bzw. dem Stu­dium bei Ihnen in der pri­va­ten Haft­pflicht­ver­siche­rung mit­ver­sichert. Diese Rege­lung ist un­ab­hän­gig vom Alter der Kin­der und gilt auch, wenn diese nicht mehr zu Hause woh­nen. Nach der Aus­bil­dung bzw. dem Stu­dium be­nö­ti­gen sie eine eige­ne Priva­te Haft­pflicht­ver­siche­rung, so­fern sie nicht zu Hause woh­nen.

Ab wel­chem Alter sind mei­ne Kin­der haft­bar?
  • Kin­der unter 7 Jahren sind nicht haft­bar für Schä­den, die sie ver­ur­sacht haben. Im Alter zwischen 7 und 18 Jah­ren können Kin­der für Schä­den haft­bar ge­macht wer­den, wenn sie delikt­fähig sind, das heißt, wenn sie die da­für not­wen­dige Ein­sicht haben.

Was heißt Auf­sichts­pflicht ver­letzen?
  • Gene­rell gilt: Eltern haben gegen­über Ihren Kin­der eine Auf­sichts­pflicht und müssen da­her dafür sor­gen, dass sie ande­ren keinen Scha­den zu­fügen. Sollte dies doch ein­mal passie­ren, haf­ten sie für die Schä­den, die die Kin­der verur­sacht haben. Die Schaden­er­satz­pflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Auf­sichts­pflicht nach­ge­kommen ist oder wenn der Scha­den auch ein­ge­tre­ten wäre, wenn er seiner Auf­sichts­pflicht nach­ge­kommen wäre. Eine Ver­letzung der Auf­sichts­pflicht liegt immer dann vor, wenn die auf­sichts­füh­ren­de Per­son ihren Pflich­ten nach­weis­lich nicht nach­ge­kommen ist. Dabei muss ein Kind nicht stä­dig be­wacht, son­dern nur im ge­bo­te­nen Rah­men be­auf­sich­tigt wer­den. Ob eine Ver­letzung der Auf­sichts­pflicht vor­liegt oder nicht, wird in jedem Einzel­fall ge­prüft.

Ein Eltern­teil lebt bei mir im Haus­halt. Ist die­ser mit­ver­sichert?
  • Die in häus­licher Ge­mein­schaft le­ben­den Eltern bzw. An­ge­hö­ri­gen sind nicht ge­ne­rell mit­ver­sichert. Gegen einen klei­nen Zu­satz­bei­trag kön­nen wir die ge­wünsch­ten Per­so­nen in Ih­ren Ver­trag nament­lich nen­nen und ein­schlie­ßen.

Be­steht Ver­siche­rungs­schutz, wenn ich Freun­den beim Um­zug helfe?
  • Auch bei un­ent­gelt­licher Hilfe, etwa bei einem Um­zug oder Be­auf­sichti­gung einer Woh­nung im Ur­laub, sind Sie mit der Privat­haft­pflicht­-Ver­siche­rung der Öffent­lichen Olden­burg auf der siche­ren Seite.

Sind Schä­den im Aus­land ver­sichert?
  • Sie sind auch wäh­rend eines vorüber­gehen­den Aus­lands­aufent­hal­tes ver­sichert. Welt­weit bis zu einer Dauer von 3 Jah­ren.

Sind Schä­den durch meine Haus­tiere mit­ver­sichert?
  • Schä­den durch zahme Haus­tiere und „ge­zähm­te Klein­tiere“, z. B. Katzen, Hamster, Wellen­sittiche sind in der pri­va­ten Haft­pflicht­ver­siche­rung der Öffent­lichen Olden­burg ver­sichert. Nicht ver­sichert sind Hun­de, Rin­der, Reit- und Zug­tiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu ge­werb­lichen oder land­wirt­schaft­lichen Zwecken ge­hal­ten wer­den. Es be­steht aller­dings die Mög­lich­keit diese über eine sepa­rate Tier­halter­haft­pflicht zu ver­sichern.

    Wilde Klein­tie­re (z.B. Schlan­gen, Spin­nen, Skor­pio­ne) sind in der PHV Premium mitversichert.

Wie hoch fällt die Ent­schä­di­gung für den An­spruch­steller aus?
  • Wir über­nehmen den Schaden­er­satz, der auf­grund ge­setz­licher Be­stimmungen an den Ge­schädigten zu zahlen ist.

    Bei Personen­schäden z. B.:

    • Arzt- und Kranken­haus­kosten
    • be­hinderten­ge­rechte Um­bau­maß­nahmen und sonstige er­höhte Lebens­auf­wendungen
    • Ver­dienst­aus­fall
    • Schmerzens­geld
    • Ver­letzten- , Witwen- oder Waisen­renten

    Bei Sach­schäden z. B.:

    • Reparatur­kosten
    • Wieder­be­schaffungs­kosten
    • Wert­minderungen
    • Regress­an­sprüche von Ver­sicherern (z. B. eines Ge­bäude­versicherers)

    Sind die An­sprüche un­berechtigt, sorgen wir für ihre Ab­wehr. Kommt es darüber zum Rechts­streit, führen wir für Sie den Prozess auf unsere Kosten.

    Der Haft­pflichtige muss den alten Zustand wieder her­stellen, der vor dem Schaden­fall be­standen hat. Grund­sätzlich ist nur der Zeit­wert zu er­setzen. Schafft sich der Ge­schädigte nach einer Sach­be­schädigung eine neue Sache an, muss er sich einen Ab­zug "Neu für Alt" ge­fallen lassen. Diese Regel­ung ergibt sich aus § 249 BGB.

Sind ge­lie­he­ne Sachen vom Ver­siche­rungs­schutz aus­ge­schlossen?
  • Grund­sätz­lich ja. Aller­dings bie­tet die PHV-Premium der pri­va­ten Haft­pflicht­ver­siche­rung der Öffent­lichen Olden­burg einen Ver­siche­rungs­schutz an .

Wie kann ich meine Drohne ver­sichern?
  • Droh­nen bis 250 g sind im Rah­men der ak­tuel­len PHV-Premium beitragsfrei mitversichert. Drohnen über 250 g bis 5.000 g Abflug­gewicht können zusätzlich über den Baustein PHV-Drohnen versichert werden.

    Denn: Haftpflicht ist Pflicht! Wenn Sie eine Drohne besitzen und fliegen, ist eine Haftpflicht­versicherung gesetzlich vorge­schrieben. Gerne beraten wir Sie zu einem passenden Versicherungs­schutz.

Weitere FAQ´s

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Haft­pflicht­­ver­siche­­rungen

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Bau­herren­haft­pflicht

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