Verkehrssicherungspflicht
Als Bauherr müssen Sie dafür Sorge tragen, dass es auf dem Grundstück, der Zufahrt und im Materiallager nicht zu Verunreinigungen und unsachgemäßer Lagerung kommt. Auch die Baugrube und der Rohbau müssen entsprechend abgesichert sein, damit z. B. Kinder nicht rein- oder runterfallen können.
Überwachungspflicht:
Sie müssen dafür sorgen, dass die Baustelle und alle Baumaterialien gesichert sind. Und dass die ausgewählten Gewerke und Handwerker keine Gefährdungssituationen für Dritte schaffen.
Auswahlpflicht
Sie sind verpflichtet geeignete Architekten, Bauunternehmen und Bauhelfer auszuwählen. Auch wenn Sie aus Unwissenheit nicht geeignete Firmen beauftragen, die gegen die Sicherungspflichten verstoßen, könnten Sie unter Umständen belangt werden.
Wichtig!
Der Bauherr kann gesamtschuldnerisch für alles verantwortlich gemacht werden. Der Bauherr muss dann von den übrigen Mitverursachern die entfallenden Anteile zurückfordern. Dies ist sehr mühselig, langwierig und teuer. Die „gesamtschuldnerische Haftung“ ist daher für den Geschädigten von Vorteil. Er braucht sich nur an einen Beteiligten wenden, von dem er glaubt, am ehesten den Schaden ersetzt zu bekommen.
Daher ist unsere Bauherrenhaftpflicht sehr wichtig, da wir alle Forderungen prüfen und unberechtigte Ansprüche für Sie abwehren. Bei berechtigten Ansprüchen zahlen wir und Sie haben keinen Ärger oder Kosten.