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    FAQ´s

Alle Fra­gen zu unse­ren Kfz-Ver­siche­rungen

Allgemein

Was ist der Unter­schied zwischen Haft­pflicht, Teil­kasko und Voll­kasko?
  • Klingt kom­pli­ziert, ist aber ganz ein­fach:

    • Die Haft­pflicht­ver­siche­rung zahlt alle Schä­den, die ande­ren Fahr­zeu­gen und Per­so­nen zu­ge­fügt wer­den, zu­sätz­lich auch Ver­mögens­schä­den. Außer­dem klä­ren wir für Sie die Schuld­frage und weh­ren un­be­rech­tigte For­de­run­gen ab.
    • Die Teil­kasko­ver­siche­rung hin­gegen be­zahlt die Schä­den am eige­nen Fahr­zeug wie: Dieb­stahl, Natur­ge­wal­ten wie Sturm, Hagel oder Blitz­schlag, Zu­sammen­stoß mit Tie­ren aller Art, Glas­bruch und -repa­ra­tur, Tier­bisse, Schä­den durch Kurz­schlüsse und man­ches mehr.
    • Die Voll­kasko-Ver­siche­rung um­fasst zu­sätz­lich noch alle Schä­den am eige­nen Kfz, die durch selbst­ver­schul­de­te Un­fälle oder Van­da­lis­mus ver­ur­sacht wur­den. Die Voll­kasko ist der beste Schutz für wert­volle und neue Fahr­zeuge sowie junge Ge­brauch­te.
Was be­deu­ten die Scha­den­frei­heits­klassen?
  • Je mehr Jahre Sie scha­den­frei durch den All­tag kommen, desto preis­wer­ter wird Ihre Kfz-Ver­siche­rung und Sie spa­ren bares Geld. Mit einem Unfall rücken Sie in eine klei­nere und damit teurere Scha­den­frei­heits­klasse – der Bei­trag steigt. Je um­sich­tiger Sie also fah­ren, umso mehr lohnt es sich für Sie. Viel wich­ti­ger noch: umso weni­ger ge­schieht Ihnen und ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mern.

Welche Scha­dens­frei­heits­klasse muss ich wäh­len? Wo­her er­fahre ich meine Scha­den­frei­heits­klasse?
  • Hatten Sie be­reits einen Ver­siche­rungs­­ver­trag bei einer ande­ren Gesell­schaft, dann über­neh­men wir den Scha­den­ver­lauf des bis­heri­gen Ver­trags. Die Scha­den­frei­heits­klasse ent­neh­men Sie Ihrer letzten Bei­trags­rech­nung, bzw. können die­sen bei Ihrer Vor­ver­siche­rung er­fra­gen.

Wann ändert sich meine Scha­den­frei­heits­klasse?
  • Wir stu­fen jeden Ver­trag zur Haupt­fällig­keit (1. Januar bzw. Saison­be­ginn) eines jeden Jah­res nach sei­nem Scha­den­ver­lauf im ver­gan­ge­nen Ka­len­der­jahr neu ein. Ist der Ver­trag während eines Ka­len­der­jah­res scha­den­frei ver­lau­fen, und hat der Ver­siche­rungs­schutz während die­ser Zeit un­unter­brochen be­stan­den, wird der Ver­trag in die nächst­bessere SF-Klasse ein­ge­stuft. Ist der Ver­trag während eines Ka­len­der­jah­res scha­den­be­lastet ver­lau­fen, wird er nach der je­weili­gen Rück­stufungs­tabelle zurück­ge­stuft.

Was ist ein Rabatt­schutz?
  • Jedem kann ein Unfall passie­ren. Und kaum einer ver­ur­sacht ab­sicht­lich einen Scha­den. Neben dem Ärger kommt noch die Hoch­stu­fung in der Kasko- oder Haft­pflicht-Ver­siche­rung hin­zu. Wer über Jahre auf­ge­passt hat, um­sich­tig ge­fah­ren ist, er­hält jedes Jahr mehr Pro­zent Ra­batt. Die­ser ist schon mit einem Scha­den schnell ver­loren bzw. man klettert wie­der hoch auf der Rabatt­lei­ter. Hier greift der Rabatt­schutz der Öffent­lichen Olden­burg: Ein Scha­den ist wie kein Scha­den: Wir zah­len, stu­fen Sie aber nicht hoch.

Was ist der Rabatt­schutz? Was passiert mit mei­nem Rabatt­schutz, wenn ich die Ver­siche­rung wechsle?
  • Ver­ein­baren Sie einen Rabatt­schutz in der Kfz-Ver­siche­rung, so wirkt sich ein be­lasten­der Scha­den pro Jahr nicht nega­tiv auf die Scha­den­frei­heits­klasse des lau­fen­den Jah­res aus. Das be­deu­tet für Sie, dass Sie trotz eines be­lasten­den Scha­dens im Jahr in der Scha­den­frei­heits­klasse des lau­fen­den Jah­res ver­blei­ben. Für jeden wei­te­ren Scha­den im Ka­len­der­jahr er­folgt eine Rück­stu­fung nach den All­ge­mei­nen Be­din­gun­gen für die Kfz-Ver­siche­rung (AKB). Diese Rege­lung gilt nur für Ihren Ver­trag bei der Öffent­lichen Olden­burg. Bei einem Ver­sicherer­wech­sel tei­len wir dem Nach­ver­siche­rer den tat­säch­lichen Scha­den­ver­lauf mit, wie er sich ohne Rabatt­schutz er­geben hätte.

Alles nicht so Wild? Was Sie über Wildschäden wissen sollten.
  • Wild­schä­den sind die zweit­häufigste Ur­sache für Schä­den am Auto (auf Platz 1 ist Glas­bruch). Über 250.000 Wild­un­fälle jedes Jahr – Ten­denz stei­gend. Schauen Sie sich am besten die Infor­ma­tio­nen auf der Seite vom Gesamt­ver­band der Deutschen Ver­siche­rungs­wirt­schaft (GDV) an:

    Link zum GDV

Winter­rei­fen und Ver­siche­rungs­schutz - was muss ich beach­ten?
  • Seit Dezem­ber 2010 gilt in Deutsch­land die „Winter­reifen­pflicht“ für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motor­rad­fah­rer. Diese be­sagt, dass Kraft­fahr­zeuge bei winter­lichem Wetter (also bei Glatt­eis, Schnee­glätte, Schnee­matsch, Eis- oder Reif­glätte) mit M+S-Rei­fen unter­wegs sein müssen. M+S steht für „Matsch und Schnee“, die Kenn­zeichnung „M+S“ fin­det sich seit­lich am Rei­fen. Wer gegen die „Winter­reifen­pflicht“ ver­stößt, muss mit einem Buß­geld von 60 EUR rech­nen. Ach­tung: Bei Miet­wagen sind Sie für Winter­rei­fen ver­ant­wort­lich – nicht der Auto­ver­mie­ter. Bei der Öffent­lichen Olden­burg ge­nie­ßen Sie aber auch in die­sem Fall vollen Ver­siche­rungs­schutz.

Was ist die "Grüne Karte"?
  • Die Grüne Ver­siche­rungs­karte ist der Ver­siche­rungs­nach­weis im Aus­land und für Aus­län­der in Deutsch­land. Diese inter­na­tio­nale Ver­siche­rungs­karte für Kraft­ver­kehr be­stä­tigt, dass das Fahr­zeug haft­pflicht­ver­sichert ist.

    Für die meisten Län­der ist die Karte über­flüssig, weil das Auto­kenn­zeichen als Ver­siche­rungs­nach­weis aus­reicht. Den­noch ist die Karte in eini­gen Län­dern Pflicht. Wer sie nicht vor­legen kann, muss mit hohen Buß­gel­dern rech­nen. In Län­dern wie Kroa­tien oder Ita­lien soll­ten Sie die Grüne Karte am besten bei einer Polizei­kon­trolle oder einem Unfall bereit­hal­ten.

    Auch in Län­dern, die keine Grüne Karte vor­schrei­ben, ist sie nütz­lich. Denn der Ver­siche­rungs­nach­weis ent­hält alle rele­van­ten Daten, die man bei einem Unfall auf­neh­men muss. Das macht die unan­ge­nehme An­ge­legen­heit wenigstens etwas weni­ger kom­pli­ziert.

    Wenn Ihr Unfall­geg­ner aus dem Aus­land ist: No­tie­ren Sie die Daten aus der Grü­nen Karte des aus­län­dischen Unfall­ver­ur­sachers und mel­den Sie den Scha­den an:

    Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
    Wilhelmstraße 43 / 43 G
    10117 Berlin

    Telefon (0 30) 20 20 57 57
    Telefax (0 30) 20 20 67 57

    www.gruene-karte.de

Wann brauche ich eine grüne Karte?
  • Die grüne Karte gilt als Ver­siche­rungs­nach­weis im Aus­land und weist den Ver­siche­rungs­schutz nach den im Aus­land gel­ten­den Be­stim­mun­gen nach. Auf­grund des Kenn­zeichen­ab­kommens ist die grüne Karte bei der Ein­reise in viele Länd­er nicht mehr er­for­der­lich. Aller­dings ent­hält sie Adressen aller aus­län­dischen Regu­lierungs­büros, da­her ist die Mit­nahme em­pfehlens­wert.

Was ist eine elek­tro­nische Ver­siche­rungs­be­stä­ti­gung und woher be­komme ich diese?
  • Die elek­tro­nische Ver­siche­rungs­be­stä­ti­gung ist ein Nach­weis über das Be­ste­hen einer Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung, der für die Zu­lassung eines Fahr­zeugs be­nö­tigt wird. Sie er­hal­ten diese bei Ihrem Bera­ter der Öffent­lichen Olden­burg.

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Was be­deu­tet vor­läu­fi­ger Ver­siche­rungs­schutz?
  • Hän­di­gen wir Ihnen die Ver­siche­rungs­be­stä­ti­gung aus oder nennen wir Ihnen bei elek­tro­nischer Ver­siche­rungs­be­stä­ti­gung die Ver­siche­rungs­be­stä­ti­gungs-Nummer, haben Sie in der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung und beim Auto­schutz­brief vor­läu­fi­gen Ver­siche­rungs­schutz zu dem ver­ein­bar­ten Zeit­punkt, spä­tes­tens ab dem Tag, an dem das Fahr­zeug unter Ver­wen­dung der Ver­siche­rungs­be­stä­ti­gung zu­ge­lassen wird. Ist das Fahr­zeug be­reits auf Sie zu­ge­lassen, be­ginnt der vor­läu­fige Ver­siche­rungs­schutz ab dem ver­ein­bar­ten Zeit­punkt. So­bald Sie den Ver­siche­rungs­schein er­hal­ten haben, geht der vor­läu­fige in den end­gül­ti­gen Ver­siche­rungs­schutz über.

Wo finde ich die Schlüssel­nummern meines Fahr­zeugs?
  • Sie fin­den die Her­steller­schlüssel­nummer (HSN) in der Zu­lassungs­be­schei­ni­gung Teil 1 unter Ziffer 2.1 und die Typ­schlüssel­nummer (TSN) unter Ziffer 2.2.

Was ist beim Versichererwechsel zu beachten?
  • Für Ihren Wech­sel zur Kfz-Ver­siche­rung der Öffent­lichen Olden­burg beach­ten Sie bitte die frist­ge­rech­te Kün­di­gung bei Ihrem Vor­ver­siche­rer sowie eine recht­zei­tige Stellung des neuen An­trags.

Wie lang ist die Kün­di­gungs­frist?
  • Sie können den Ver­trag zum Ab­lauf des Ver­siche­rungs­jah­res kün­di­gen. Die Kün­di­gung ist nur wirk­sam, wenn Sie spä­tes­tens einen Monat vor Ab­lauf zu­geht.

Brauche ich eine In­sassen-Unfall­ver­siche­rung?
  • Die In­sassen­unfall­ver­siche­rung ist eine sinn­volle Er­gän­zung jeder Kfz-Ver­siche­rung. Sie leistet, wenn Ihnen oder einer ande­ren ver­sicher­ten Per­son ein Unfall zu­stößt, der in un­mittel­barem Zu­sammen­hang mit dem Ge­brauch Ihres Fahr­zeugs zu­sammen­­hängt. Mit der Kfz-Unfall­ver­siche­rung nach dem Pauschal­system sind die je­weili­gen be­rech­tig­ten In­sassen des Fahr­zeugs ver­sichert. Bei zwei oder mehr be­rech­tig­ten In­sassen er­höht sich die Ver­siche­rungs­summe um 50 % und teilt sich durch die Ge­samt­zahl der In­sassen, un­ab­hän­gig davon, ob diese zu Scha­den kommen.

Müssen Ver­siche­rungs­neh­mer und Fah­rer iden­tisch sein?
  • Sie können bei Ab­schluss Ihres Ver­siche­rungs­ver­trags meh­rere Fah­rer an­geben. Gleich­zeitig müssen Ver­siche­rungs­neh­mer und Fah­rer nicht iden­tisch sein. Wich­tig ist die An­gabe des je­weils jüngsten Fah­rers des ver­sicher­ten Fahr­zeugs.

Gilt der Ver­siche­rungs­schutz auch im Aus­land?
  • In der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung der Öffent­lichen Olden­burg be­steht Ver­siche­rungs­schutz inner­halb der geo­gra­fischen Gren­zen Euro­pas sowie in den außer­euro­päischen Ge­bie­ten, die zum Gel­tungs­be­reich der Euro­päischen Union ge­hören.

Wozu brauche ich eine Mallorca-Police?
  • Die Mallorca-Police steht für den Ver­siche­rungs­schutz, der auch Schä­den um­fasst, die Sie* als Fah­rer eines vorüber­gehend ge­mie­te­ten, ver­siche­rungs­pflich­ti­gen Pkws, Kraft­rads oder Cam­ping­fahr­zeu­gs auf einer Reise im Aus­land ver­ur­sachen. Miet­zei­ten von mehr als einem Monat gel­ten nicht als vorüber­gehend. Kein Ver­siche­rungs­schutz be­steht, so­weit aus einer für das ge­mie­te­te Fahr­zeug ab­ge­schlosse­nen Haft­pflicht­ver­siche­rung Deckung be­steht.

    *Sie selbst, Ihr Ehe­part­ner oder Ihr mit Ihnen in häus­licher Gemein­schaft leben­der Lebens­part­ner

Auto

Was um­fasst die Kfz-Haft­pflicht?
  • Die Haft­pflicht­ver­siche­rung ist die Pflicht­ver­siche­rung für jeden Auto­fah­rer. Sie weist un­be­rech­tig­te Scha­den­an­sprüche ab und be­gleicht be­rech­tig­te For­de­run­gen von Unfall­geg­nern.

    Unsere Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung bie­tet einen be­ruhigen­den Schutz:

    • 100 Mio. EUR Deckungs­summe
    • 15 Mio. EUR je ge­schä­dig­te Per­son bei Per­sonen­schä­den
    • Füh­ren frem­der ge­mie­te­ter Fahr­zeuge im Aus­land (Mallorca-Police)
    • Kfz-Umwelt­scha­den­ver­siche­rung
Was ist bei Teil­kasko Premium besser als bei der nor­ma­len Teil­kasko?
  • Mit der Teil­kasko sichern Sie sich gegen fol­gen­de Ge­fah­ren ab:

    • Brand und Ex­plo­sion
    • Ent­wen­dung, insbe­son­dere Dieb­stahl und Raub
    • Sturm, Hagel, Blitz­schlag, Über­schwem­mung
    • Glas­bruch
    • Kurz­schluss an der Ver­kabe­lung
    • Tier­biss und Folge­schä­den bis 3.000 EUR
    • Mit­ver­siche­rung von Lawi­nen-, Erd­rutsch- und Erd­fall­schä­den
    • Neu­preis­ent­schä­di­gung für Pkw und Kraft­räder bis 18 Mona­te sowie Über­nahme der Zu­lassungs­kosten für das Ersatz­fahr­zeug, wenn die­ses wie­der bei der Öffent­lichen ver­sichert wird
    • Über­nahme der Ent­sor­gungs­kosten bei Total­scha­den
    • Mit­ver­siche­rung von Fahr­zeug- und Zu­be­hör­teilen bis 5.000 EUR

    Bessere Leistun­gen als viele Ver­siche­rer:

    • Zu­sammen­stoß mit Tie­ren aller Art
    • Ver­zicht auf Ein­wand der gro­ben Fahr­lässig­keit auch bei ande­ren Fah­rern
    • Aus­tausch von Tür- und Lenk­rad­schlös­sern bei Schlüs­sel­dieb­stahl oder –raub
    • Ent­sor­gungs-, Über­füh­rungs- und Zu­lassungs­kosten bei Total­scha­den

    Darüber hinaus­gehen­de Leis­tun­gen der Teil­kasko­ Premium:

    • Mit­ver­siche­rung von Fahr­zeug- und Zu­be­hör­teilen bis 10.000 EUR
    • Neu­preis­ent­schä­di­gung für Pkw bis 24 Mona­te sowie Über­nahme der Zu­lassungs­kosten für das Ersatz­fahr­zeug, wenn die­ses wie­der bei der Öffent­lichen ver­sichert wird
    • Pkw-Kauf­wert­ent­schä­di­gung bei Ge­braucht­fahr­zeu­gen
Was ist bei Voll­kasko Premium besser als bei der nor­malen Voll­kasko?
  • Die Voll­kasko ent­hält alle Leis­tun­gen der Teil­kasko sowie Schä­den durch:

    • Selbst ver­schul­de­ten Un­fällen
    • Fah­rer­flucht (Un­fall­ver­ur­sacher ist un­be­kannt)
    • Van­da­lis­mus
    • Fähr­schiff­be­nutzung (Hava­rie Grosse Schä­den)

    In der Voll­kasko­ Premium darüber hin­aus

    • Leis­tun­gen der Teil­kasko­ Premium
    • Gegen­sei­ti­ge Schä­den zwischen zie­hen­dem und ge­zo­ge­nem Fahr­zeug oder An­hän­ger
    • Be­schä­digung und Zer­stö­rung von Sport­gerä­ten bis 1.000 EUR, sofern sie außen am Pkw mit einer dafür vor­ge­sehe­nen Halte­vor­rich­tung an­ge­bracht sind und sie im Rah­men eines ver­sicher­ten Unfalls be­schä­digt wer­den

     

Was leistet der Schutz­brief?
  • Unser Schutz­brief ist Ihr ein­ge­bau­ter Pannen­dienst und bie­tet für nur 12,99 EUR im Jahr wert­volle Pannen- und Unfall­hilfe, rund um die Uhr und europa­weit:

    • Ber­gen und Ab­schlep­pen Ihres Fahr­zeugs (Auto oder Motor­rad)
    • Ersatz­teil­ver­sand: kosten­los ins Aus­land
    • Miet­wagen: bei Fahr­zeug­aus­fall ab 50 km Ent­fer­nung
    • Schlüssel­ser­vice: Hilfe bei Be­schaf­fung eines Ersatz­schlüs­sels und Über­nahme der Ver­sand­kosten
    • Kran­ken­rück­trans­port ab 50 km Ent­fer­nung vom Wohn­ort
    • Arznei­mittel­ver­sand: Damit wich­tige Medi­ka­mente schnell zu Ihnen kommen
    • Ersatz­be­schaf­fung von Reise­doku­men­ten im Aus­land
    • und viele wei­tere Leis­tun­gen
Ich habe einen Sprung in der Wind­schutz­scheibe - muss ich be­zahlen?
  • Die Repa­ra­tur von Schei­ben ist kosten­los über die Teil­kasko mit­ver­sichert und kostet Sie kei­nen Cent extra. Ihr Selbst­be­halt bei der Teil­kasko-Ver­siche­rung wird nicht an­ge­rech­net. Den ver­ein­bar­ten Selbst­be­halt be­zah­len Sie nur bei einem Aus­tausch der Glas­scheibe.

Was passiert, wenn ich oder ein ande­rer Fahrer sich grob fahr­lässig ver­hal­ten?
  • Wer kennt das nicht: Nach dem runter­ge­falle­nen Handy ge­bückt oder den Kin­dern das Spiel­zeug wäh­rend der Fahrt aus dem Fu­ßraum hoch­ge­hoben – wie leicht passiert dabei ein Un­fall. Solche Ak­tio­nen sind grob fahr­lässig – aber bei der Kasko ver­sichert. Selbst wenn ein ande­rer be­rech­tig­ter Fah­rer sich grob fahr­lässig ver­hält, ist das bei unse­rer Auto­ver­siche­rung mit drin. Mehr Schutz geht also nicht – wir raten aber den­noch zur Vor­sicht und wünschen gute Fahrt!

Was ist der Unfall­melde­dienst?
  • Der Unfall­melde­dienst bie­tet schnelle Hilfe bei einem Ver­kehrs­unfall und unter­stützt bei Blech­scha­den oder einer Panne. Der Unfall­melde­dienst be­steht aus einem Unfall­melde­stecker und einer Unfall­melde-App.

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Moped

Was be­deu­tet in der Moped­ver­siche­rung Haft­pflicht und Teil­kasko?
  • Die Haft­pflicht für Ihren Roller ist ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben und be­zahlt Schä­den, die Sie mit dem Mo­ped einem ande­ren zu­fügen bis 100 Millionen EUR pau­schal – mit max. 15 Millio­nen EUR je ge­schädig­te Per­son.
    Die Teil­kasko ist frei­willig, aber eben­so wich­tig: Sie sichert das Fahr­zeug ab und er­setzt z. B. Schä­den am Roller durch Brand oder Explo­sion, Sturm, Hagel oder Blitz­schlag, Zusammen­stoß mit Tie­ren, Kurz­schluss in der Ver­kabe­lung, Glas­bruch.
    Und wenn mein Moped ge­stoh­len wird? Auch das über­nimmt dann die Teil­kasko­ver­siche­rung.

Warum wechselt das Moped-Kenn­zeichen jedes Jahr die Farbe?
  • Bei Rollern, Mofas und Mopeds gilt das far­bige Kenn­zeichen als sicht­barer Nach­weis, dass man ver­sichert ist. Jedes Jahr gibt es eine neue Farbe, damit die Polizei gleich sieht, ob vor ihr ein Roller mit einem aktuel­len Ver­siche­rungs­schutz fährt. Das Ver­kehrs­jahr be­ginnt je­weils am 1. März und endet am 28./29. Februar des nächsten Jah­res.

Wo be­komme ich mein neues Moped-Kenn­zeichen?
  • Gehen Sie mit der Be­­triebs­­er­­laub­nis Ihres Mopeds zu Ihrer Ge­schäfts­stelle oder Spar­­kasse. Dort be­­zah­len Sie den Bei­­trag für Ihre Moped­­ver­­siche­rung und er­hal­ten das Moped-Kenn­zeichen.

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Zahle ich die volle Summe, wenn ich das Moped-Kenn­zeichen erst spä­ter hole?
  • Nein, das Ver­kehrs­jahr be­ginnt immer am 1. März und en­det am 28./29. Februar des nächsten Jah­res. Wer spä­ter sein Nummern­schild holt, zahlt nicht drauf: Bei einem Ver­­trags­­be­ginn ab 1. Mai be­­rech­net sich der Bei­­trag natür­lich nach der kürze­ren Lauf­­zeit.

Was kostet eine Moped­ver­siche­rung?
  • Berech­nen Sie ganz ein­fach online Ihren indi­vi­duel­len Bei­trag: Sie wäh­len aus, ob Sie Ihre Moped­ver­siche­rung mit der Teil­kasko­ver­siche­rung er­gän­zen und dabei mit einer Selbst­be­teili­gung zu­sätz­lich Geld spa­ren wollen.

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Ver­län­gert sich meine Moped­ver­siche­rung auto­ma­tisch?
  • Nein, eine Moped­ver­siche­rung ver­län­gert sich nicht auto­ma­tisch. Es han­delt sich dabei um eine soge­nann­te Ver­falls­police. Und das liegt vor allem daran, dass die Moped­ver­siche­rung an dem Ver­siche­rungs­kenn­zeichen ge­knüpft ist. So müssen Sie jedes Ver­kehrs­jahr aufs Neue eine Moped­ver­siche­rung ab­schlie­ßen und Ihr neues Ver­siche­rungs­kenn­zeichen am Roller an­brin­gen. Das neue Ver­siche­rungs­kenn­zeichen er­hal­ten Sie in Ihrer Ge­schäfts­stelle oder Spar­­kasse.

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Kann eine minder­jährige Per­son eine Moped­ver­siche­rung ab­schlie­ßen?
  • Ja, die Ver­siche­run­gen für die klei­nen Moped-Kenn­zeichen lau­fen max. 1 Jahr, ver­län­gern sich nicht auto­ma­tisch und die Prämien­höhe wider­spricht nicht dem Taschen­geld­para­gra­phen.

Welche Unter­lagen brauche ich für die Ver­siche­rung?
  • Eine Ko­pie der Be­triebs­er­laub­nis.

Kann ich mein Kenn­zeichen für ein neues Fahr­zeug über­neh­men?
  • Nein, eine Über­nahme ist nicht mög­lich. Für jedes Fahr­zeug muss ein neues Kenn­zeichen be­an­tragt wer­den.

Gilt der Ver­siche­rungs­schutz auch im Aus­land?
  • In der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung be­steht Ver­siche­rungs­schutz inner­halb der geo­gra­fischen Gren­zen Euro­pas sowie in den außer­euro­päischen Ge­bie­ten, die zum Gel­tungs­be­reich der Euro­päischen Union ge­hören.

Wer darf mit dem Moped fah­ren?
  • Jeder be­rech­tigte Fah­rer.

Motorrad

Was ist bei der Motor­rad­ver­siche­rung alles ver­sichert?
  • Die ersten war­men Sonnen­strah­len im Früh­jahr und schon be­ginnt die Zeit der Motor­rad­fah­rer. Mit den sehr guten Leistun­gen und dem um­fassen­den Ser­vice der Öffent­lichen Olden­burg können Sie un­be­sorgt in die Motor­rad­sai­son star­ten.

    Haft­pflicht­ver­siche­rung:

    • Ver­siche­rungs­summe: 100 Mio. EUR pau­schal/max. 15 Mio. EUR für Per­sonen­schä­den je ge­schä­dig­te Per­son
    • Mallorca-Police (für besten Ver­siche­rungs­schutz auch im Aus­land)
    • Kfz-Umwelt­scha­den­ver­siche­rung

    Teil­kasko­ver­siche­rung:

    • Brand und Ex­plo­sion
    • Ent­wen­dung
    • Natur­ge­wal­ten wie Sturm, Hagel, Blitz­schlag oder Über­schwem­mung
    • Schä­den durch Zu­sammen­stoß mit Tie­ren aller Art
    • Kurz­schluss­schä­den an der Ver­kabe­lung mit Folge­schä­den an den an­gren­zen­den Aggre­ga­ten bis 1.500 EUR
    • Glas­bruch
    • Schä­den durch Tier­biss mit Folge­schä­den bis 3.000 EUR
    • Nach­träg­lich ein­ge­bau­tes Son­der­zu­be­hör (bis 5.000 EUR bei­trags­frei)

    Voll­kasko­ver­siche­rung:

    • Selbst­ver­schul­dete Un­fälle
    • Van­da­lis­mus (mut- oder bös­willige Hand­lun­gen Dritter)
    • Schä­den bei Be­nutzung einer Fähre oder Schiffes

    Wei­tere Leis­tun­gen unserer Kasko­ver­siche­rung:

    • Grobe Fahr­lässig­keit ist mit­ver­sichert
    • Ver­zicht auf Ab­zug „Neu für Alt“
Kann ich meine Motor­rad­­ver­siche­rung noch er­wei­tern?
  • Ja, Sie können wei­tere Leis­tun­gen wie einen Schutz­brief ein­schlie­ßen. Lassen Sie sich hierzu per­sön­lich be­ra­ten. Am besten be­rech­nen Sie aber zu­erst schnell, ein­fach und gleich on­line Ihre per­sön­liche Motor­rad­ver­siche­rung.

    Online-Berechnung

Fürs Motor­rad: Jetzt Saison­kenn­zeichen be­an­tra­gen!
  • Die Jahres­zei­ten in Deutsch­land brin­gen es mit sich: Das Motor­rad lässt sich hier nicht kom­for­tabel ganz­jährig nutzen. Es wird in den nass­kalten Winter­mona­ten lie­ber in der Garage ver­staut.

    Um Steuern und Ver­siche­rungs­bei­träge zu spa­ren, mel­det man das Bike dann ab. Und im Früh­ling wieder an. Eine gute Alter­na­tive ist es, ein­malig ein Saison­kenn­zeichen zu be­an­tra­gen. Dieses Blech­schild ist per­fekt für Motor­rad­be­sitzer geeig­net, die ihre Maschine jedes Jahr im gleichen Zeit­raum nutzen möch­ten – z. B. von März bis Oktober.

    Das Saison­kenn­zeichen für Motor­räder hat Vor­teile:

    • Sie spa­ren Zeit, denn das lästige An- und Ab­mel­den ent­fällt.
    • Sie spa­ren Geld: Ver­siche­rungs­bei­träge und Steuern fallen nur für die Zeit an, in der das Kenn­zeichen gültig ist. Die Zu­lassung des Saison­kenn­zeichens ist auf min­destens 2 und maxi­mal 11 Mona­te (am Stück!) be­schränkt.
Saison­kenn­zeichen: Bleibe ich ver­sichert?
  • Das Motor­rad gilt auch in der Ruhe­zeit als ver­sichert, falls Sie eine Kasko­ver­siche­rung ab­ge­schlos­sen haben. Wird das Motor­rad z. B. inner­halb der Winter­pause ge­stoh­len oder bei einem Schnee­sturm be­schä­digt, springt die Motor­rad­ver­siche­rung ein.

    Wich­tig: Das Bike muss außer­halb des Zu­lassungs­zeit­raums auf einem pri­va­ten Grund­stück ab­ge­stellt sein.

Ist ein Saison­kenn­zeichen sinn­voll? Wie ist mein Motor­rad dann im Winter ver­sichert?
  • Ein Saison­kenn­zeichen ist dann sinn­voll, wenn das Motorr­ad z. B. während der Winter­mona­te nicht be­wegt wird. Wäh­rend des Ruhe­zeit­raums be­steht eine bei­trags­freie Ruhe­ver­siche­rung. Der Ruhe­ver­siche­rungs­schutz um­fasst die Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung, die Teil­kasko­ver­siche­rung, wenn für das Fahr­zeug im Zeit­punkt der Außer­betrieb­setzung eine Voll- oder eine Teil­kasko­ver­siche­rung be­stand, und die Umwelt­scha­den­ver­siche­rung.

Ferien­zeit: Dürfen sich Motor­rad­fahr­er durch den Stau schlän­geln?
  • Ferien­zeit ist Stau­zeit. Des einen Glück ist des ande­ren Leid: Die Pläne der Motor­rad-Fans kolli­die­ren dann oft mit den Fami­lien-Reisen­den, die auch – aller­dings im Auto – Rich­tung Süden unter­wegs sind. „Ich stell mich doch nicht in die Schlange!“, so die gän­gige Mei­nung.

    Doch dür­fen Motor­rad­fah­rer das: Rechts über­holen und sich auf der Auto­bahn zwischen den Auto­kolon­nen hin­durch­schlän­geln?

    Aus juris­tischer Sicht ist die Sach­lage klar: Das Hin­durch­schlän­geln sowie ein rechts Über­holen ist ver­boten. Da bleibt einem nur die zu­lässige Mög­lich­keit des Links­über­holens. Je­doch hat der Motor­rad­fah­rer dafür häu­fig nicht ge­nug Platz: Der Sicher­heits­ab­stand zur Auto­reihe wird dann nicht ein­ge­hal­ten. Oder die linke Fahr­bahn­mar­kie­rung über­fah­ren. Beides – nicht er­laubt.

Ein Muss für jeden Motor­rad­fah­rer: Pri­vate Unfall­ver­siche­rung
  • Egal ob Schnell­fah­rer oder Genuss­fah­rer – für jeden Motor­rad-Fan em­pfiehlt sich eine pri­vate Unfall­ver­siche­rung. Diese leistet eine feste Geld­summe, wenn in­folge eines Motor­rad­un­falls blei­ben­de Kör­per­schä­den ent­ste­hen.

    Bei­spiel:

    Der Ver­siche­rungs­neh­mer ver­liert auf­grund eines Motor­rad­un­falls sein rech­tes Bein. Da­durch ist er zu 70% Inva­lide. Neben gesund­heit­lichen Folge­schä­den kommen auch schnell finan­zielle Be­las­tun­gen auf einen zu.

    Sie möch­ten einen Unfall­schutz, der indi­vi­duell auf Sie ab­ge­stimmt ist? Lassen Sie sich jetzt be­ra­ten.

    Beratersuche

Wie ist ein Sozius ver­sichert?
  • Grund­sätz­lich ist der Sozius durch die Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung des Hal­ters gegen Per­so­nen- und Sach­schä­den ab­ge­sichert. Han­delt es sich bei dem Scha­den­ver­ur­sacher um einen Drit­ten, so zahlt die geg­ne­rische Haft­pflicht­ver­siche­rung.

Kann ich meinen Schaden­frei­heits­ra­batt vom Auto gel­tend machen?
  • Der Scha­den­frei­heits­ra­batt, der mit einem Auto er­fah­ren wurde, kann auf einen Motor­rad-Ver­trag über­tra­gen wer­den (gleiche Fahr­zeug­klasse).

Wann brauche ich eine grüne Karte?
  • Die grüne Karte gilt als Ver­siche­rungs­nach­weis im Aus­land und weist den Ver­siche­rungs­schutz nach den im Aus­land gel­ten­den Be­stim­mun­gen nach. Auf­grund des Kenn­zeichen­ab­kommens ist die grüne Karte bei der Ein­reise in viele Län­der nicht mehr er­for­der­lich. Aller­dings ent­hält sie Adressen aller aus­län­dischen Regu­lierungs­büros, da­her ist die Mit­nahme em­pfehlens­wert.

Gilt mein Ver­siche­rungs­schutz fürs Motorrad auch im Aus­land?
  • In der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung be­steht Ver­siche­rungs­schutz inner­halb der geo­gra­fischen Gren­zen Euro­pas sowie in den außer­euro­päischen Ge­bie­ten, die zum Gel­tungs­be­reich der Euro­päischen Union ge­hören.

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