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    FAQ´s

Alle Fra­gen zu unseren Lebens­ver­siche­run­gen

Risikolebensversicherung

Ist eine Risiko­lebens­ver­siche­rung als Hinter­blie­benen­ab­siche­rung sinn­voll?
  • Ihre Kin­der und Ihren Ehe- bzw. Lebens­partner zu 100 Prozent abzu­sichern, ge­lingt mit einer Risiko­lebens­ver­siche­rung einfach und günstig. Sie er­halten einen um­fassen­den Todes­fall-Schutz und Ihre Ange­höri­gen im Ernst­fall die ver­ein­barte Ver­siche­rungs­summe.

    Statis­tisch ge­sehen ereig­net sich jeder sechste Todes­fall in Deutsch­land noch vor dem 65. Lebens­jahr. Trifft es dabei den Haupt­ver­die­ner in der Familie, ent­steht eine große Ver­sor­gungs­lücke. Mit unserer Risiko­lebens­ver­siche­rung schließen Sie diese.

Den Bau­kredit mit einer Risiko­lebens­ver­siche­rung ab­sichern - geht das?
  • Eine Risiko­lebens­ver­siche­rung eig­net sich her­vor­ragend, um die Finan­zie­rung Ihrer Immo­bilie abzu­sichern. Dazu wäh­len Sie am besten unseren Tarif mit fallen­der Ver­siche­rungs­summe – denn auch Ihr Dar­lehen nimmt mit der Zeit ab.

Kann ich die Lauf­zeit der Risiko­lebens­ver­siche­rung spä­ter noch ver­län­gern?
  • Soll­ten Sie fest­stellen, dass Sie z. B. einen Kredit län­ger als ur­sprüng­lich ge­plant in An­spruch neh­men und die Lauf­zeit Ihrer Risiko­lebens­ver­siche­rung an­fäng­lich zu kurz ange­setzt haben, können Sie den Ver­trag inner­halb der ersten zwölf Jahre ein­fach und ohne neue Gesund­heits­prü­fung ver­län­gern. Welche Ver­siche­rungs­dauer Sie für Ihre Situa­tion an­setzen, und wie sich daraus Ihre regel­mäßi­gen Bei­träge er­rech­nen, er­fah­ren Sie schnell und un­kom­pli­ziert im Ge­spräch mit unserem Be­rater. Wir freuen uns auf Sie!

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Sie wer­ben mit dem Kinder- oder Heirats­bonus - was ist das?
  • "Für ein Jahr er­hal­ten Sie einen zu­sätz­lichen Ver­siche­rungs­schutz in Höhe von zehn Pro­zent Ihrer Ver­siche­rungs­summe (maximal 25.000 EUR) – ohne dafür zahlen und sich darum kümmern zu müssen! Im Leistungs­fall werden die be­treffen­den Er­eig­nisse, die für die bei­trags­freie, on top ge­zahl­te Ver­siche­rungs­summe er­for­der­lich sind, ganz ein­fach auto­ma­tisch abge­fragt.

    Wann gibt es diesen Bonus?

    • Sie heir­aten.
    • Sie bekommen Nach­wuchs.
Gibt es in der Risiko­lebens­ver­siche­rung die Mög­lich­keit von per­sön­lichen An­pas­sungen?
  • Sie be­kommen Nach­wuchs oder hei­raten? Herz­lichen Glück­wunsch auch von unserer Seite! Selbst­ver­ständ­lich können Sie bei uns die Ver­siche­rungs­summe Ihrer Risiko­lebens­­ver­siche­rung inner­halb von sechs Monaten nach Ein­tritt des Er­eig­nisses un­kom­pli­ziert und ohne Gesund­heits­prü­fung er­höhen.

Wie hoch sollte die Ver­siche­rungs­summe gene­rell sein?
  • Wir empfehlen beim Abschluss einer Risiko­lebens­versicherung eine Versicherungs­summe in Höhe des Drei- bis Fünffachen des Jahres­einkommens zzgl. bestehender Verbindlich­keiten. Bei sich reduzierenden Verpflichtungen kann alternativ eine fallende Versicherungs­summe vereinbart werden.

Was ist eine ver­bun­dene Risiko­lebens­ver­siche­rung?
  • Damit können sich Paare und Ge­schäfts­partner zusammen in einem Vertrag absichern. Die Ver­siche­rungs­summe wird dann (ein­malig) ausge­zahlt, wenn eine der Per­sonen zu­erst oder beide gleich­zeitig ster­ben.

Kann der Ver­trag ohne Gesund­heits­prüf­ung abge­schlossen wer­den?
  • Nein, die Gesund­heits­prü­fung ist im Rah­men der Antrags­stellung not­wen­dig.

Gibt es eine Mög­lich­keit, Erb­schafts- und Schen­kungs­steuer zu spa­ren?
  • Mit einer sogenannten Überkreuz­versicherung kann Erbschaft- und Schenkungs­steuer gespart werden.

Was passiert, wenn die Todes­fall­mehr­leis­tung herab­ge­setzt wird?
  • Sollte die bei Abschluss geltende Todesfallleistung gesenkt werden, haben Sie laut Bedingungen die Möglichkeit der Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Sterbegeldversicherung

Ist eine Sterbe­geld­ver­siche­rung als Hinter­blie­benen­ab­siche­rung sinn­voll?
  • Mit der Sterbe­geld­ver­siche­rung sichern Sie Ihre Ange­höri­gen finan­ziell ab. Bei Tod zah­len wir die ver­ein­barte Ver­siche­rungs­summe plus Über­schuss­an­teile an die von Ihnen ge­nann­te Per­son.

    Das Ziel der Sterbe­geld­ver­siche­rung ist nicht die Geld­an­lage, son­dern früh­zeitig sicher­zu­stellen, dass im Ernst­fall aus­rei­chend Geld für eine ange­mes­sene und wür­dige Be­erdi­gung vor­han­den ist – ohne seine Lieben finan­ziell zu be­lasten!

Was kostet eine Be­er­di­gung?
  • Eine einfache Beerdigung in Deutschland kostet durch­schnittlich 7.000 EUR (ohne spätere Kosten für Grab­stein, Grabmal und Grab­pflege). Die Kosten richten sich nach dem Bestattungs­ort, der Art der Bestattung sowie dem Umfang der vom Bestatter erbrachten Leistungen.

Werden Be­erdi­gungs­kosten nicht von der ge­setz­lichen Kranken­kasse über­nommen?
  • Nein. Leider steht man als Hinter­blie­be­ner, be­trach­tet man die ge­setz­liche Seite, ziem­lich alleine da. Seit 2004 zah­len ge­setz­liche Kassen kein Sterbe­geld mehr, davor waren es auch nur 525 EUR! Wenn man be­denkt, dass eine durch­schnitt­liche Be­erdi­gung ca. 6.000 EUR kostet, war die ge­setz­liche Hilfe vor­her auch nur ein Trop­fen auf den hei­ßen Stein.

Wie hoch sollte die Ver­siche­rungs­summe sein?
  • Eine Beerdigung kostet, ohne spätere Kosten für Grabstein, Grabmal und Grabpflege, im Durchschnitt 7.000 EUR.

    Wir bie­ten Ihnen eine freie Aus­wahl der Ver­siche­rungs­summe zwischen 5.000 und 15.000 EUR.

Wann wird die ver­ein­barte Ver­siche­rungs­summe aus­ge­zahlt?
  • In den ersten drei Ver­siche­rungs­jahren zah­len wir bei Tod die einge­zahl­ten Bei­träge zurück. Bei Unfall­tod gibt es die ver­ein­barte Ver­siche­rungs­summe auch schon inner­halb der ersten drei Jahre.

Stimmt es, dass ich ab dem 90. Lebens­jahr keine Bei­träge mehr zah­len muss?
  • Ja, ab Ihrem 90. Ge­burts­tag be­zah­len Sie keine Bei­träge mehr.

Wie wird die Leis­tung aus der Sterbe­geld­ver­siche­rung be­steuert?
  • Auf die Todesfall­leistung ist keine Einkommens­steuer zu zahlen. Erbschafts­steuer muss innerhalb der Frei­beträge ebenfalls nicht entrichtet werden.

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