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    FAQ´s

Alle Fra­gen zu unse­ren Ren­ten­ver­siche­run­gen

KonzeptRente Basis

Für wen ist die Konzept­Rente Basis inte­res­sant?
  • Die KonzeptRente Basis ist interes­sant für Selbständige, Frei­berufler, Gesell­schafter-Geschäfts­führer, Land­wirte und Per­sonen mit hohem Ein­kommen bzw. hoher Steuer­last.

    Im Gegen­satz zum Riester-Ver­trag, kann den Konzept­Rente Basis-Ver­trag jeder ab­schlie­ßen, der in Deutsch­land ein­kommens­steuer­pflich­tig ist und seinen stän­digen Wohn­sitz oder ge­wöhn­lichen Aufent­halts­ort in Deutsch­land hat.

    Unser Tipp:

    Gut­ver­die­ner ver­schaffen sich mit der Konzept­Rente Basis den größ­ten Spar­vor­teil! Denn wer viel ver­dient und viele Steuern zahlt, pro­fi­tiert stär­ker von den Steuer­vor­teilen dieser priva­ten Alters­vor­sorge als Durch­schnitts- oder Gering­ver­die­ner.

Lohnt sich die Konzept­Rente Basis für Ange­stell­te?
  • Loh­nend ist die Konzept­Rente Basis auch für Ange­stell­te und Beam­te mit einem hohen Ein­kommen. Sie können Bei­träge bis zu einem maxi­ma­len Höchst­be­trag (dieser wird jährlich neu festgelegt) pro Jahr von der Steuer ab­setzen.

    Zu be­ach­ten ist je­doch, dass die in die gesetz­liche Renten­ver­siche­rung oder in ein berufs­stän­disches Ver­sor­gungs­werk ein­zu­zah­lenden Bei­träge die abzugs­fähi­gen Konzept­Rente Basis-Bei­träge redu­zie­ren. Bei Beam­ten wird der Höchst­be­trag um einen fik­tiven Ge­samt­bei­trag ge­kürzt.

Bie­tet die Konzept­Rente Basis Steuer­vor­teile?
  • Ja. Die Beiträge in die KonzeptRente Basis können Sie zu 100% Ihres Jahres­bei­trages als Sonder­aus­gaben in der Ein­kommens­­steuer­­erklä­rung steuer­lich geltend machen.

Was be­deu­tet nach­ge­lager­te Be­steue­rung der Rente?
  • Zu ver­steu­ern sind erst die aus­be­zahl­ten Ren­ten, nicht hin­gegen die ein­ge­zahl­ten Bei­träge in die Konzept­Rente Basis. Ex­per­ten spre­chen hier von einer „Schritt für Schritt nach­ge­lager­ten Be­steue­rung“. Ein klarer Vor­teil für Sie! Denn im Alter ist der per­sön­liche Steuer­satz in der Regel deut­lich nie­dri­ger als während der akti­ven Berufs­zeit.

Kann ich die Konzept­Rente Basis noch kurz vor Renten­be­ginn ab­schlie­ßen?
  • Sie können 100% Ihres Ein­mal­bei­tra­ges bis zu den ge­för­der­ten Höchst­gren­zen als Son­der­aus­ga­ben in der Ein­kom­mens­steuer­er­klä­rung steuer­lich gel­tend machen.

    Und Sie profitieren dauerhaft davon, dass der steuerpflichtige Anteil der Rente derzeit nur bei 84% (2024) liegt.

Wie flexi­bel bleibe ich mit der Konzept­Rente Basis?
  • Auch bei einer staat­lich ge­för­der­ten pri­va­ten Alters­vor­sorge ver­zich­ten Sie nicht auf eine flexi­ble Ver­trags­ge­stal­tung. Mit unserer Konzept­Rente Basis können Sie:

    • Ihre Bei­träge flexi­bel ein­zah­len (ein­malig oder laufend, monat­lich oder jähr­lich)
    • Zwischen­zeit­lich Zu­zah­lun­gen leisten, wenn Sie es wünschen - Ihren Renten­be­ginn durch eine Ab­ruf­phase selbst fest­legen (ab dem 62. Lebens­jahr)
    • Als Anlage­strate­gie ent­weder sicher­heits-, wachs­tums- oder rendite­orien­tiert aus­wäh­len
Welche Leis­tung er­halte ich aus der Konzept­Rente Basis?
  • Sie er­hal­ten eine lebens­­lange monat­liche Rente.

Kann der Ver­trag ohne Gesund­heits­prü­fung ab­ge­schlossen wer­den?
  • Ja!

Welche Zusatz­ver­siche­run­gen können beim Ab­schluss der Konzept­Rente Basis ein­ge­schlos­sen werden?
  • Es kann eine Bei­trags­be­frei­ung bei Be­rufs­un­fä­hig­keit ohne Ge­sund­heits­prü­fung ein­ge­schlos­sen wer­den.

Ist es mög­lich, einen Ein­mal­bei­trag zu ent­rich­ten?
  • Ja, denn gerade in Jahren mit beson­ders außer­ordent­lichem hohen Ein­kommen hat die Zahlung eines Einmal­beitrages viele Vor­teile.

Ist es mög­lich, die Konzept­Rente Basis zu kün­di­gen?
  • Die KonzeptRente Basis kann weder be­liehen, noch abge­treten, noch ge­kündigt werden. Es ist auch keine Kapital­aus­zahlung mög­lich.

Ist es mög­lich, die Leistun­gen frei zu ver­erben?
  • Die Ver­erb­bar­keit ist analog der gesetz­lichen Renten­ver­sicherung ge­regelt und kann somit nicht frei ge­regelt werden.

KonzeptRente Firmen

Warum eine be­trieb­liche Alters­ver­sorgung bei der Öffent­lichen Olden­burg?
  • Mit uns er­hal­ten Sie genau die Sicher­heit, die Sie für Ihr Aben­teuer Leben brauchen. Sie ent­steht durch eine Kombi­na­tion aus Nähe, Er­fah­rung, Soli­dari­tät und Ser­vice:

    • Sicher­heit durch Nähe
    • Sicher­heit durch Er­fah­rung
    • Sicher­heit durch Ser­vice
    • Spre­chen Sie mit Ihrem Arbeit­geber über eine be­trieb­liche Alters­versorgung. Wir be­raten Sie und Ihren Arbeit­geber gerne per­sön­lich!
Was muss ich tun, damit ich eine Betriebs­rente er­halte?
  • Sie ver­ein­baren mit Ihrem Arbeit­geber eine be­trieb­liche Alters­­ver­sor­gung (bAV), auch Be­triebs­rente ge­nannt. Das kon­krete Betriebs­ren­ten-Modell legt Ihr Ar­beit­geber fest. Sie ent­schei­den, mit welchem monat­lichen Bei­trag Sie Ihre Be­triebs­rente selbst auf­bauen wollen.

    Wissens­wert:

    Die ar­beit­geber­finan­zierte Be­triebs­rente ist eine frei­willige und zu­sätz­liche Ver­gü­tung Ihres Ar­beit­gebers. Diese Form der Alters­vor­sorge bie­ten nicht alle Ar­beit­geber Ihren Mit­ar­bei­tern.
    Sie haben je­doch grund­sätz­lich einen Rechts­an­spruch auf eine Be­triebs­rente, die Sie durch Ent­gelt­um­wand­lung (= Ein­zah­lung in eine Ren­ten­ver­siche­rung aus dem Brutto­ge­halt) selbst an­sparen.

    Sichern auch Sie sich die Steuer­vor­teile einer be­trieb­lichen Alters­­ver­sor­gung! Sprechen Sie mit Ihrem Ar­beit­geber über die Mög­lich­keiten in Ihrem Unter­neh­men. Wir hel­fen Ihnen gerne wei­ter.

Welche Vor­teile hat eine be­trieb­liche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung?
  • Den größ­ten Vor­teil sehen Sie direkt auf Ihrer Ge­halts­ab­rech­nung: Sie spa­ren monat­lich Steu­ern und Sozial­ab­gaben. Denn der Bei­trag der be­trieb­lichen Alters­ver­sor­gung min­dert Ihr Brutto­ge­halt. Hier greift sozu­sagen die staat­liche Förde­rung: Der Staat för­dert den Auf­bau einer be­trieb­lichen Alters­ver­sor­gung.

    Und, nicht zu ver­gessen, dieser Vor­teil: Sie bauen Monat für Monat eine Be­triebs­rente auf – zu­sätz­liches Geld also, das Ihnen im Alter die Mög­lich­keit bie­tet, die schönen Dinge des Lebens zu ge­nie­ßen. Die ge­setz­liche Rente reicht dafür nicht. Das weiß mittler­weile auch der Staat. Des­halb auch die staat­liche Förde­rung der be­trieb­lichen Alters­ver­sor­gung.

Wie hoch ist die staat­liche Förde­rung der Be­triebs­rente?
  • Die staat­liche Förde­rung hängt von dem Geld­be­trag ab, den Sie monat­lich bzw. jähr­lich in Ihre Be­triebs­rente ein­zah­len wollen. Die Höhe der monat­lichen Bei­träge be­stimmen selbst­ver­ständ­lich Sie: Bis zu 302 EUR* im Monat sind in 2024 steuer- und sozial­abgaben­frei.

    Die Bei­träge min­dern Ihr Brutto­ge­halt: Je nach Höhe Ihrer per­sön­lichen Be­las­tung durch Steuer­ab­züge und Sozial­ab­gaben wer­den Sie den monat­lichen Bei­trag nur etwa zur Hälfte im Netto spü­ren!

    * Zu­sätz­lich sind 4% der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze der BBG West steuer­frei, aber so­zial­ver­siche­rungs­pflich­tig. Pau­schal be­steuer­te Be­träge nach § 40b EStG. wer­den auf den ge­sam­ten steuer­freien Rah­men von 8% an­ge­rech­net.

Was ist, wenn ich meinen Arbeitgeber wechsle?
  • Keine Sorge. Die be­trieb­liche Alters­ver­sor­gung bleibt Ihnen sicher. Denn bei Ar­beit­geber­wech­sel haben Sie die Mög­lich­keit, die Direkt­ver­siche­rung ein­fach mit­zu­nehmen. Auch eine pri­vate Weiter­füh­rung des Ver­trages ist mög­lich.

Welche Produktausprägungen ste­hen mir bei der Direkt­ver­siche­rung zur Ver­fü­gung?
  • Ganz nach Ihren Be­dürf­nissen bie­ten wir bei der Direkt­ver­siche­rung die Flexi­bili­tät, die Sie sich für eine Renten­ver­siche­rung wün­schen. Sie wäh­len, ob Sie eine klassi­sche sicher­heits­orien­tierte Kapital­an­lage be­vor­zugen und/oder auch von posi­ti­ven Ent­wick­lun­gen der Kapital­märkte profi­tieren wollen – wachstums­orien­tiert eben.

Kann ich auch ver­mögens­wirk­same Leis­tun­gen in die Direktversicherung ein­zah­len?
  • Ja, Sie können auch ver­mögens­wirk­same Leis­tungen steuer- und sozial­ab­gaben­frei in die be­trieb­liche Alters­versorgung ein­zah­len. Hier funk­tio­niert das Prin­zip der Ent­gelt­um­wand­lung und bringt Ihnen einen zu­­sätz­lichen Turbo für Ihre Alters­­vor­sorge.

Was be­komme ich am Ende der Lauf­zeit aus­be­zahlt?
  • Zum fest­ge­leg­ten Renten­be­ginn er­hal­ten Sie eine garan­tierte lebens­lange Rente. Alter­na­tiv können Sie sich auch Ihr ge­sam­tes Kapi­tal auf einen Schlag aus­zahlen lassen oder 30% Ka­pi­tal mit einer Rest­ver­ren­tung.

Kann ich den Ver­trag unter­brechen z. B. wegen Eltern­zeit?
  • Ja.

Was passiert bei Ar­beits­losig­keit?
  • Das aus be­trieb­licher Zeit ange­sparte Kapi­tal ist ge­schützt vor einer vor­zeiti­gen Ver­wer­tung im Rahmen der Be­dürftig­keits­prü­fung zum Be­zug von Ar­beits­losen­geld (Bürgergeld-sicher).

Was passiert mit mei­nem Ver­trag, wenn mein Arbeit­geber insol­vent geht?
  • Ihr Vertrag und die auf­gebauten Ansprüche sind gegen eine Insolvenz des Arbeit­gebers gesichert.

Was passiert mit meinem Ver­trag, wenn ich die Bei­träge nicht mehr zah­len kann?
  • Eine Bei­trags­an­pas­sung ist un­ge­ach­tet der Grün­de mög­lich. In der Konzept­Ren­te Firmen Flex kön­nen Sie die Bei­trags­zah­lung be­lie­big än­dern (z. B. re­du­zier­en). Die spä­te­re Ren­ten­leis­tung er­rech­net sich aus den ge­zahl­ten Bei­trä­gen.

Was passiert, wenn ich sterbe?
  • Im Falle Ihres Todes in der An­spar­phase sind Ihre Hinter­blie­be­nen mit einer Rente ab­ge­sichert – Ehe­gatten und ein­ge­trage­ne Lebens­part­ner lebens­lang, Kin­der be­zie­hen sie längs­tens bis zum 25. Lebens­jahr. Auch in der Renten­phase er­hal­ten Hinter­blie­bene eine lebenslange Leis­tung im Todes­fall. Sind keine Hinte­rblie­be­nen (Ehe­gatten, einge­tra­gene Lebens­part­ner, Kin­der bis zum 25. Lebens­jahr, be­nann­ter Lebens­ge­fähr­te, be­nann­ter ge­schie­de­ner Ehe­gatte) vor­han­den, wird das nach dem Tod vor­han­dene Kapi­tal, höchs­tens jedoch ein Be­trag in Höhe der ge­wöhn­lichen Be­erdi­gungs­kosten, als Sterbe­geld an die Erben bzw. an den hier­für be­nann­ten Be­zugs­berech­tig­ten ge­zahlt und die Ver­siche­rung er­lischt. Den Be­trag der ge­wöhn­lichen Be­erdi­gungs­kosten be­stimmt die Auf­sichts­be­hörde (der­zeit 8.000 EUR für Direkt­ver­siche­rung / Pen­sions­­kasse).

Bis zu welcher Höhe können die Bei­träge steuer- und so­zial­ver­siche­rungs­frei in­ves­tiert wer­den?
  • Bis zu 4 % der Beitrags­bemessungs­grenze (BBG) West können steuer- und so­zial­ver­siche­rungs­frei investiert werden (im Jahr 2024 = 3.624 EUR).

    Zusätzlich sind weitere 4% der BBG West steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei.

Kann ich mich spä­ter zwischen Ren­ten- oder Kapi­tal­zah­lung ent­schei­den?
  • Sie können sich vor Renten­beginn zwischen einer lebens­langen Rente oder einmaligen Kapital­aus­zahlung entscheiden, oder einer Kombi­nation aus Beiden.

Muss ich in der Leis­tungs­phase Bei­träge zur Kran­ken­ver­siche­rung ent­rich­ten?
  • In der Leistungs­phase ist die Renten­zahlung voll sozial­abgaben­pflichtig. Die Kapital­zahlung ebenfalls, jedoch nur für 10 Jahre.

Habe ich einen Rechts­an­spruch auf die betrieb­liche Alters­ver­sor­gung?
  • Jeder Arbeit­nehmer hat einen Rechts­anspruch auf betriebliche Alters­versorgung.

KonzeptRente Privat

Welche Vor­teile bie­tet mir eine pri­vate Renten­ver­siche­rung?
  • Durch die attrak­tiven Steuer­vor­teile der pri­va­ten Renten­ver­siche­rung bleibt viel von Ihrer Rente bzw. Ihrem Kapital für Sie übrig.

    Kon­kret be­deu­tet das:

    Wäh­rend der An­spar­phase sind sämt­liche Er­träge steuer­frei.

    Bei der lebens­lan­gen Rente ist ein Groß­teil der Rente steuer­frei. Ledig­lich die Er­trags­an­teile sind ein­kommen­steuer­pflich­tig und sin­ken mit dem Renten­ein­tritts­alter.

Wie finde ich die passen­de Alters­vor­sorge für mich?
  • Jeder hat unter­schied­liche Wün­sche für seine Alters­vor­sorge. Lassen Sie uns gern in einem ge­mein­samen Ge­spräch heraus­fin­den, was Ihre Wün­sche sind und nutzen Sie hier­für unsere Berater­suche. Wir geben Ihnen per­sön­lich einen Über­blick über unsere Tarife und Ihre indivi­duellen Mög­lich­keiten.

    Zur Beratersuche

Wie flexi­bel bin ich mit einer priva­ten Renten­ver­siche­rung?
  • Es gibt viele Mög­lich­keiten, für das Alter vor­zu­sor­gen. Doch wer will sich so früh auf feste Ein­zah­lun­gen fest­legen? Oder kann sein Leben heute schon exakt pla­nen?

    Unsere KonzeptRente Privat rich­tet sich nach Ihrem Leben. So blei­ben Sie immer flexi­bel!

Was passiert im Todes­fall?
  • Sie bestimmen, wer im Todes­fall die Leis­tung aus dem Ver­trag er­hal­ten soll. Im Falle Ihres Todes be­steht eine Hin­­ter­­blie­­be­­nen­­ab­­siche­rung in der An­spar­pha­se und im Ren­ten­be­zug bis zur Voll­en­dung des 85. Le­bens­jah­res bzw. zum Ende der Ren­ten­ga­ran­tie­zeit.

Wird die pri­vate Renten­ver­siche­rung steuer­lich ge­för­dert?
  • Sie wird nicht in dem Sinne ge­för­dert wie eine Konzept­Rente Riester oder eine Konzept­Rente Basis. Ihr Vor­teil liegt in der güns­tige­ren Be­steue­rung im Renten­bezug und der flexi­blen Ge­stal­tung der Leis­tun­gen / Bei­träge.

Kann der Ver­trag ohne Gesund­heits­prü­fung abge­schlossen wer­den?
  • Ja, der Vertrag kann ohne Ge­sund­heits­prü­fung ab­ge­schlos­sen werden.

Welche Leis­tungen er­halte ich zum Ab­lauf der Ver­siche­rung?
  • Sie können zwischen einer Kapital­aus­zah­lung, einer Renten­zah­lung oder einer Kombi­na­tion aus beiden Varian­ten wäh­len.

Was passiert im Fall von Berufs­un­fähig­keit?
  • Wenn Sie un­se­re Bei­trags­be­frei­ung bei Be­rufs­un­fä­hig­keit (ohne Ge­sund­heits­prü­fung) in Ihrem Ver­trag ein­ge­schlos­sen haben, stel­len wir den Ver­trag für die Dauer der nach­ge­wie­se­nen Be­rufs­un­fä­hig­keit bei­trags­frei.

Für wen ist die Konzept­Rente Privat interes­sant?
  • Die Konzept­Rente Privat ist interessant für alle, die zwischen verschiedenen Anlage­konzepten wählen wollen, um zusätzlich fürs Alter vorzu­sorgen. Egal ob Angestellter, Beamter, Selbständiger, Frei­berufler oder junge Leute, je früher Sie starten, desto besser.

    Auch diejenigen, die eine Flexibilität wünschen, oder eine hohe Steuerlast im Alter erwarten, sind mit der Konzept­Rente Privat gut aufgestellt.

Ist es möglich, einen Einmalbeitrag zu leisten?
  • Eine Einmal­beitrags­zahlung ist möglich.

Kann ich während der Vertragslaufzeit Zuzahlungen leisten?
  • Während der Vertrags­laufzeit sind bei laufender Beitrags­zahlung Zuzahlungen möglich.

KonzeptRente Sofort

Wie funk­tio­niert die KonzeptRente Sofort?
  • Die KonzeptRente Sofort eine pri­vate Renten­ver­siche­rung. Sie zahlen ein­malig Kapi­tal ein und die Aus­zah­lung Ihrer lebens­lan­gen, monat­lichen Rente be­ginnt sofort.

Was ge­schieht mit meinem Geld, wenn ich ver­sterbe?
  • Sie bestimmen, wer im Todes­fall die Leis­tung aus dem Ver­trag er­hal­ten soll. Im Falle Ihres Todes be­steht eine Hin­ter­blie­be­nen­ab­siche­rung im Ren­ten­be­zug bis zur Voll­en­dung des 85. Le­bens­jah­res.

Bietet die KonzeptRente Sofort steuer­liche Vor­teile?
  • Ja, denn bei Renten­be­ginn mit z. B. 67 Jah­ren sind nur 17 Pro­zent der Rente steuer­pflich­tig.

Kann ich eine KonzeptRente Sofort knapp vor Renten­be­ginn ab­schlie­ßen?
  • Mit der KonzeptRente Sofort haben Sie auch vor Renten­be­ginn eine hervor­ragen­de Mög­lich­keit, Ihre lau­fen­den Alters­ein­künfte auf­zu­stocken. Wir legen Ihr Geld an und zah­len ab sofort und so lange Sie leben eine garan­tierte Rente.

Aus der KonzeptRente Sofort mehr­fach ent­neh­men - ist das mög­lich?
  • Manch­mal kommt es vor, dass man uner­war­tet eine grö­ßere Menge Geld braucht. Auch das ist kein Problem. Aus unserer sofort beginnenden Rente kann Kapital bis zur Voll­en­dung des 80. Le­bens­jah­res ent­nom­men wer­den. Die Renten­höhe wird dann einfach den neuen Ver­hält­nissen ange­passt.

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