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Die Bauherren­haft­pflicht­ver­sicherung der Öffentlichen Olden­burg

Mit dem eige­nen Haus oder der eigenen Woh­n­ung geht für die meisten Men­schen ein Traum in Er­füllung. Doch gerade der Bau eines Hauses - ob für den Eigen­bedarf oder als lang­fristige Kapital­anlage - birgt viele Tücken. Sie müssen planen, or­ga­ni­­sieren, kon­trol­­lieren und Ent­scheidungen treffen.

Als Bau­­herr sind Sie ver­­pflich­tet, jede mög­liche Ge­­fahren­quelle ab­zu­­sichern (Ver­kehrs­sicherungs­pflicht). Oder anders: Ent­­steht je­man­­dem auf Ihrer Bau­­stelle ein Schaden, der durch not­wendige bzw. zu­mut­­bare Vor­­kehrungen hätte ver­­hindert wer­den können, haf­ten Sie. Fer­ner sind Sie ge­setz­lich dazu ver­pflichtet, dass Sie den Bau durch per­­sön­liche und häufige Stich­­pro­ben über­­prüfen (Über­wachungs­pflicht) und jede Ge­­fahr so­fort be­­sei­tigen müssen.

Bau­­herren soll­ten sich daher un­be­dingt gegen ver­­schie­dene Risiken ab­­sichern.

  • Ver­sicherte An­sprüche wegen Sach-, Personen- und Vermögens­­schäden bis Bau­ende (max. 2 Jahre)
  • Ver­sicherungs­schutz bei selbst über­­nommener Bau­planung und/ oder Bau­leitung
  • Schnelle und un­büro­kratische Schaden­­regulie­rung

Bau­herren­haftpflicht: unsere wich­tigsten Leis­tungen im Über­blick

Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
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Bau­herren­haft­pflicht
Ver­sicherungs­summe
i
5 oder 10 Mio. EUR
Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht für das zu be­bauende Grund­stück und das zu er­richten­de Bau­werk Leistung enthalten
Sen­kungen von Grund­stücken und Erd­rutsch­ungen Leistung enthalten
Ab­was­ser­schä­den Leistung enthalten
Ge­brauch von Arbeits­maschinen und Staplern bis 20 km/h Leistung enthalten
Eigen­leistung durch den Bau­herren Leistung enthalten

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Ihr zu­sätz­licher Schutz mit der Bau­herren­haft­pflicht

Bauherrin prüft Türrahmen im Rohbau

Feuer­ver­sicherung für den Roh­bau

Wir bieten Ihnen eine Feuer­ver­sicherung für den Roh­bau so­fort bei Ab­schluss einer Wohn­ge­bäude­ver­sicherung. Dann ist ihr Haus vom ersten Spaten­stich an ge­schützt. Und wenn Sie sich für eine drei­jährige Ver­trags­lauf­zeit ent­scheiden, be­kommen Sie den Ver­sicherungs­schutz während der Bau­zeit so­gar für bis zu 12 Monate ge­schenkt.

Bau­leistungs­ver­sicherung

Die Er­richtung eines Hauses, gleich welcher Größen­ordnung, ist ein planungs­intensives Unter­nehmen: Von der Finan­zierung über den Grund­stücks­kauf bis zur Aus­wahl der Hand­werks­betriebe muss an alles ge­dacht werden. Lassen Sie Sicher­heits­aspekte da­bei nicht zu kurz kommen.

FAQ - die häufig­sten Fragen zur Bau­herren­haft­pflicht

Warum be­nötige ich eine Bau­herren­haft­pflicht?
  • Als Bau­herr tragen Sie die Ver­ant­wortung für Ihre Bau­stelle. Und auch später können Sie als Haus- und Wohnungs­eigen­tümer für die meisten Schaden­ereig­nisse rund um Ihr An­wesen haft­bar ge­macht werden.
    Wir schützen den Bau­herrn bei ge­setzlichen Haft­pflicht­an­sprüchen Dritter. Des­halb sollte unsere Bau­herren­haft­pflicht nicht fehlen.
    Wir prüfen, in welchem Um­fang eine Schaden­ersatz­pflicht be­steht, zahlen den ent­standenen Schaden bis zur ver­einbarten Ver­sicherungs­summe und wehren un­berechtigte Schaden­ersatz­an­sprüche ab, auch vor Ge­richt.
Was ist ver­sichert?
  • Ver­sichert ist die ge­setzliche Haft­pflicht des Ver­sicherungs­nehmers als Bau­herr und Haus- und Grund­besitzer für das zu be­bauende Grund­stück und das zu er­richtende Bau­werk, z. B. aus:
    • Schäden durch selbst­fahrende Arbeits­maschinen mit einer Höchst­ge­schwindigkeit bis 20 km/h
    • von Ihnen am Bau selbst aus­geführten Arbeiten
    • Schäden, die Ihre Mit­helfer ver­ursachen
    • Um­welt­schäden (gemäß Um­welt­schaden­gesetz)
    • Ge­wässer­schäden aus der Lager­ung von ge­wässer­schädlichen Stoffen in Klein­ge­binden bis 1.000 Liter ge­samt (bzw. 250 Liter je Einzel­ge­binde)
Was wird ge­zahlt?
  • Wir über­nehmen den Schaden­er­satz, der auf­grund ge­setzlicher Be­stimm­ungen an den Ge­schädigten zu zahlen ist.
    Bei Personen­schäden z. B.:
    • Arzt- und Kranken­haus­kosten
    • be­hinderten­ge­rechte Um­bau­maß­nahmen und sonstige er­höhte Lebens­auf­wendungen
    • Ver­dienst­ausfall
    • Schmerzens­geld
    • Ver­letzten-, Witwen- und Waisen­renten
    Bei Sach­schäden z. B.:
    • Reparatur­kosten
    • Wieder­beschaffungs­kosten
    • Wert­minderungen
    • Regress­ansprüche von Ver­sicherern (z. B. eines Ge­bäude­ver­sicherers)
    Sind An­sprüche un­be­rechtigt, sorgen wir für ihre Ab­wehr. Kommt es dar­über zum Rechts­streit, führen wir für Sie den Pro­zess auf unsere Kosten.
Was ist nicht ver­sichert?
  • Nicht ver­sichert sind z. B. 
    • Schäden, die man selbst er­leidet
    • Schäden, die man vor­sätzlich her­bei­führt
    • An­sprüche von An­ge­hörigen, mit denen Sie als Ver­sicherungs­nehmer in einer häus­lichen Ge­mein­schaft leben
    • Geld­strafen und Buß­gelder
    • Schäden durch Ver­ändern der Grund­wasser­ver­hältnisse
    • Schä­den durch Er­rich­ten einer Geo­ther­mie­an­lage

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.