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Falsche Klicks kom­men in den besten Fami­lien vor

Über das Smart­phone oder den Com­pu­ter sind wir nahe­zu stän­dig on­line und haben welt­weit Zu­griff auf unse­re Daten – Hacker je­doch auch!

Wir hin­ter­las­sen mit je­dem Klick digi­tale Spuren – oft, ohne es zu be­mer­ken. Wir nut­zen Viren­schutz­pro­gramme und Fire­walls in der An­nahme, so voll­kom­men sicher zu sein, – aber 100 % IT-Sicher­heit gibt es nicht. Nach­las­sen­de Sorg­falt bei der An­gabe per­sön­licher Daten, leicht­fer­ti­ges Weg­klicken der AGBs, der acht­lose Um­gang mit Pass­wör­tern: Das ist bei gleich­zei­tig stei­gen­der Cyber-Kri­mi­na­li­tät fahr­lässig. Die mög­lichen Fol­gen kön­nen sein: Finan­zielle Schä­den, Daten­dieb­stahl, Viren- und Hacker­an­griffe sowie das Aus­spä­hen der Privat­sphäre.

  • Umfang­­reicher Ver­siche­rungs­­schutz mit op­tio­na­ler Er­wei­te­r­ung durch den Cyber Rechts­­schutz
  • 24/7 tele­fo­nischer Not­­dienst
  • Schaden­­fest­­stel­lung und Be­­he­b­ung durch er­fah­re­ne IT-­Foren­si­ker

CyberSchutz – unsere Leis­tun­gen im Über­blick

Vertragspartner: VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Cyber Eigenschäden

Ersatz für Ver­luste bei Inter­net­ein­käu­fen
  • Übernahme der Kosten für nicht oder falsch ge­lie­fer­te On­line­ein­käufe. Wei­ter­hin be­steht Ver­siche­rungs­schutz für den Fall, dass be­schä­dig­te Ge­gen­stän­de ge­lie­fert wer­den.
Ersatz für Ver­luste bei Inter­net­ver­käu­fen
  • Versiche­rungs­schutz be­steht bei Täu­schung beim Online­ver­kauf – und zwar dann, wenn je­mand sich als Käu­fer aus­gibt, in­dem er die Zu­gangs­da­ten einer an­de­ren Per­son zu einem Online-Portal rechts­wi­drig ge­nutzt hat.
Identi­täts­miss­brauch
  • Versichert sind Ver­mögens­schä­den, die durch Iden­ti­täts­miss­brauch ent­ste­hen, wenn sich ein Drit­ter per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten rechts­wi­drig ver­schafft.
Daten­ret­tung
  • Übernahme der Kosten für die Wie­der­her­stel­lung pri­va­ter elek­tro­nischer Da­ten nach einer Online-Attacke bis zu 1000 EUR.

Cyber Haft­­pflicht­­schä­­den

Ungewollte Übermittlung von Schadprogrammen
  • Schaden­er­satz wegen einer un­ge­woll­ten Über­mitt­lung von Schad­pro­gram­men beim elek­tro­nischen Daten­aus­tausch.
Verletzung urheberrechtlicher Bestimmungen
  • Schaden­er­satz im Falle einer fahr­läs­si­gen Ver­let­zung von Vor­schrif­ten des Ur­heber­rechts.
Vertraulichkeitsverletzung
  • Schaden­er­satz, wenn Sie ver­sehent­lich ver­trau­liche In­for­ma­tio­nen Drit­ter über das Inter­net ver­öffent­lichen.
Cyber-Mobbing
  • Schaden­er­satz für den Fall, dass Ihre min­der­jäh­ri­gen Kin­der ohne Ihr Wissen Dritte durch Cyber-Mobbing schä­di­gen und Sie hier­für in An­spruch ge­nom­men wer­den.

Cyber Rechtsschutz

Telefonische Erst­be­ra­tung
  • Über­nahme der Kos­ten für eine tele­fo­nische Be­ra­tung in Rechts­an­ge­le­gen­hei­ten durch einen Anwalt.
Schadenersatz-Rechts­schutz
  • Über­nahme der Kos­ten für die Gel­tend­machung von Scha­den­er­satz­ansprüchen (ein­schließ­lich Unter­las­sungs­ansprüchen), wenn eine Ruf­schä­di­gung im Inter­net be­gan­gen wurde, die Iden­ti­tät oder Kredit- und Geld­kar­ten miss­braucht wur­den und dies nicht auf einer Ver­trags­ver­let­zung be­ruht.
Straf-Rechts­schutz
  • Kosten­schutz für die Ver­tei­di­gung gegen den Vor­wurf eines stra­frecht­lichen Ver­ge­hens im Inter­net, soweit keine Vor­satz­ver­ur­tei­lung er­folgt.
Sie haben nicht ge­fun­den, was Sie suchen? Schauen Sie in un­se­re aus­führ­liche Leis­tungs­über­sicht.

Cyber-Gefah­ren und ihre Fol­gen

Cyber-Schä­den und deren Fol­gen

  • Tablet mit einem Verkaufsschild

    Online­ver­kauf

    Tablet mit einer EC-Karte davor

    Online-Banking

    Tablet mit Schadprogramm drauf

    Unge­woll­te Über­mitt­lung von Schad­pro­gram­men

    Tablet mit traurigem Gesicht und Sprechblasen mit Blitz, Raute und Ausrufungszeichen

    Cyber-Mobbing

    Tablet mit durchgestrichenem Copy-Right

    Private Urheber­rechts­ver­stöße

    Tablet mit Sprechblase mit Blitz und Raute

    Beleidi­gung per so­zia­ler Medien

Bedarfs-Check CyberSchutz

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FAQ – die häu­figs­ten Fra­gen zum CyberSchutz

Für wen ist der Cyber­Schutz wich­tig?
  • Der Cyber­­Schutz ist für je­den un­ver­­zicht­bar, der via Smart­phone, Lap­top oder Com­pu­ter über das Inter­­net kom­mu­­ni­ziert. Die Be­­dro­hung durch Cyber-­Kri­mi­­na­li­tät wächst ste­tig. Es ist also kei­ne Fra­ge, ob Sie Opfer einer Cyber-­Attacke wer­den, son­dern eher wann.
Für wen be­steht Ver­siche­rungs­schutz?
  • Versicherungs­schutz besteht für den im Ver­sicherungs­schein genann­ten Ver­sicherungs­nehmer und alle mit ihm in häuslicher Gemein­schaft lebenden Familien­angehörigen. Als Familien­angehörige gelten auch der Ehe­partner, einge­tragene Lebens­partner oder Lebens­gefährte sowie dessen Kinder, sofern diese mit ihrem Erst­wohnsitz unter der Adresse des Ver­sicherungs­nehmers ge­meldet sind.
Sind ein­zel­ne Bau­steine wähl­bar?
  • Unser Cyber­­Schutz leis­tet ob­li­­ga­to­risch bei Cyber Eigen- und Haft­­pflicht­­schä­den. So bie­ten wir Ihnen eine ganz­­heit­liche Lö­sung bei Schä­den, die Ihnen z. B. bei Inter­net­­ein­käu­fen, Iden­ti­täts­­miss­brauch oder Cyber-­Mobbing ent­ste­hen.
    Der Cyber­Rechts­­schutz bie­tet Ihnen wähl­­ba­ren Zu­satz­­schutz in recht­­lichen An­ge­le­gen­­hei­ten, bei­spiels­weise, wenn Sie sich ge­gen den Vor­wurf eines straf­­recht­lichen Ver­ge­hens im Inter­net ver­­tei­di­gen müssen und Ihnen hier­­durch Kosten ent­­ste­hen.
Was pas­siert im Scha­den­fall?
  • Im (möglichen) Schaden­fall rufen Sie beim 24 / 7 telefon­ischen Not­dienst der Deut­schen Assistance an.
    Nach Durch­sprache einer tech­nischen Check­liste hilft ein externer IT-­Experte bei der Schaden­analyse und –behebung per Eingriff weiter. Sollte der Eingriff nicht erfolg­reich sein, analysiert und behebt der IT-­Spezialist den Schaden. Alle über­greifenden Schritte der Schaden­regulierung koordinieren wir für Sie.

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Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, angeboten.
Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.