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Die Haus- und Grund­be­sitzer-Haft­pflicht der Öffentlichen Olden­burg

Als Ver­mieter einer Immo­bilie tra­gen Sie die Ver­ant­wor­tung für Un­fälle auf Ihrem Grund­stück.

Mit unserer Haus- und Grund­besitzer Haftpflicht­ver­sicherung schützen wir Sie vor den finan­ziellen Fol­gen, wenn z. B. ein Passant vor Ihrer Haus­tür stürzt und Sie für Kranken­haus­aufent­halt, Verdienst­aus­fall oder Schmerzens­geld auf­kommen müssen.

  • Haus­meister und Ver­walter sind mit­ver­sichert
  • Mit­ver­sichert ist die ge­setz­liche Haft­pflicht als Bau­herr oder Unter­nehmer bis 50.000 EUR
  • Schnelle und un­büro­kratische Schaden­regu­lierung

Haus-und Grund­be­sitzer-Haft­pflicht­ver­sicherung: unsere wich­tigsten Leis­tungen im Über­blick

Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
Bitte das Smartphone drehen.
Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht
Ver­sicherungs­summe
i
5 oder 10 Mio. EUR
Bau­maß­nah­men
i
bis 50.000 EUR
Per­so­nen, die mit der Ver­wal­tung, Rei­ni­gung, Be­leuch­tung und sons­tiger Be­treu­ung der Grund­stücke be­auf­tragt sind Leistung enthalten
Be­trei­ber­ri­si­ko für Pho­to­vol­taik­an­la­gen
i
Leistung enthalten

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FAQ - die häufig­sten zur Haus-und Grund­besitzer-Haft­pflicht

Wer be­nötigt eine Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht?
    • Wer ein Ein­familien- oder Mehr­familien­haus ver­mietet
    • Wohn­eigen­tümer­ge­mein­schaften, ver­treten durch den Ver­walter
    • Wer Eigentums­wohnungen ver­mietet und über seine Privat­haft­pflicht keinen Ver­sicherungs­schutz hat
    • Wer un­be­baute Grund­stücke be­sitzt
Wer kann mit­versichert werden?
  • Neben dem Ver­sicherungs­nehmer sind mit­ver­sichert:
    • Haus­meister oder andere durch Arbeits­ver­trag mit Ver­waltung, Reinigung, Be­leucht­ung und sonstiger Be­treuung be­auftragte Personen
    • Ver­walter von Wohn­eigen­tümer­gemein­schaften bei Be­stätigung für Zwecke der Ge­mein­schaft
    • Mit­ver­sichert ist die ge­setzliche Haft­pflicht des Ver­sicherungs­nehmers als Bau­herr oder Unter­nehmer von Bau­arbeiten bis zu einer ver­anschlagten Bau­summe von 50.000 EUR je Bau­vor­haben
    • Selbst­fahrende Arbeits­maschinen (mit nicht mehr als 20 km/h z. B. Auf­sitz­rasen­mäher)
    • Ge­wässer­schäden aus der Lagerung von Be­triebs­stoffen in Klein­ge­binden bis 250 l Fassungs­vermögen (insgesamt höchstens 1.000 l)
    Ge­sondert zu ver­sichern:
    • Heiz­öltanks

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.