Die Rechtsschutzversicherung der Öffentlichen
Eine Auseinandersetzung mit dem Nachbarn, dem Arbeitgeber oder im Straßenverkehr – was als kleiner Streit beginnt, endet nicht selten vor Gericht. Ohne die passende Versicherung kann ein Rechtsstreit schnell teuer für Sie werden. Die Rechtsschutzversicherung steht als starker Partner an Ihrer Seite und schützt Sie vor hohen Kosten bei rechtlichen Streitigkeiten – unabhängig davon, wie der Fall für Sie ausgeht.
Wer sollte eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Wie funktioniert die Rechtsschutzversicherung?
Was ist mit einer Rechtsschutzversicherung versichert?
Vorteile der Rechtsschutzversicherung der Öffentlichen
Ihre Rechtsschutzbausteine
Berufs-, Verkehrs- und Privat-Rechtsschutz
Der Grundtarif unserer Rechtsschutzversicherung sichert Sie rund um Ihr tägliches Leben ab. Dazu haben wir drei Lebensbereiche in einem Basistarif zusammengeführt: Mit der Privatrechtsschutz unterstützen wie Sie bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen, etwa bei einem Kauf im Internet oder bei der Buchung einer Urlaubsreise. Das Grundpaket enthält darüber hinaus einen Verkehrs-Rechtsschutz für juristische Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten. Und falls es am Arbeitsplatz zum Streit mit Mitarbeitern und Vorgesetzten kommt, sind Sie mit der Berufs-Rechtsschutz ebenfalls auf der sicheren Seite. Sie erhalten beispielsweise Schutz bei der Kündigung Ihres Arbeitsvertrags oder bei Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Jetzt beraten lassenRechtsschutzPlus
Zusätzliche Leistungen erhalten Sie mit dem Tarifbaustein RechtsschutzPlus. Dazu zählen etwa eine unbegrenzte Versicherungssumme, Rechtsschutz in Betreuungsverfahren oder ein unbegrenzter außergerichtlicher Sozialgerichts-Rechtsschutz. Der Tarifbaustein ist dadurch eine sinnvolle Ergänzung zum Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz oder zum Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige.
Jetzt beraten lassenStraf-Rechtsschutz
Der Baustein StrafrechtPlus steht Ihnen zur Verfügung, falls Ihnen die Absicherung in Strafprozessen wichtig ist. Er bietet Versicherungsschutz für die Verteidigung bei Strafverfahren im privaten, ehrenamtlichen und im beruflichen Bereich. Im Gegensatz zur Basisabsicherung behalten Sie Ihren Anspruch auf Rechtsschutz auch dann, wenn Ihnen Vorsatz vorgeworfen wird. Das ist zum Beispiel bei Verfahren der Fall, in denen es um Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Beleidigung oder Hausfriedensbruch geht. Der Tarif kann mit allen Versicherungen für Privatkunden kombiniert werden, die den Privat-Rechtsschutz beinhalten.
Jetzt beraten lassenWohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Für Eigentümer und Mieter bietet der Baustein „Eigentum & Miete“ eine Besonderheit: Sie können den Tarif auch einzeln abschließen. So können Sie sich ganz gezielt gegen rechtliche Risiken im Wohnumfeld schützen, beispielsweise bei Streitigkeiten mit dem Vermieter oder den Mietern. Eine allgemeine Rechtsschutzversicherung ist in diesem Fall nicht notwendig.
Jetzt beraten lassenIhre Rechtsschutz-Services
FAQ – die häufigsten Fragen zur Rechtsschutzversicherung
- Wie kann ich einen Rechtsschutzschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Rechtsschutz-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
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Eine Rechtsschutzversicherung können Sie bei Ihrem Betreuer vor Ort abschließen. Ihren persönlichen Betreuer finden Sie über die Beratersuche.
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- Wer braucht eine Rechtsschutzversicherung?
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Jeder, der sich vor den unkalkulierbaren Kosten eines Rechtsstreits schützen möchte. Die Erfahrung zeigt, dass viele aus Angst vor dem finanziellen Risiko lieber auf einen Rechtsstreit verzichten und klein beigeben. Mit einer Rechtsschutzversicherung kommen Sie unabhängig von Ihren finanziellen Mitteln zu Ihrem Recht.
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- Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
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Ist der Rechtsschutzfall versichert, dann erstatten wir die anfallenden Verfahrenskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dazu gehören neben den gesetzlichen Anwaltsgebühren auch die Gerichtskosten, Zeugenauslagen, die Kosten für gerichtliche Sachverständige und die Kosten der Gegenseite, falls Sie vor Gericht unterliegen sollten.
Falls Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, tragen Sie diese selbst.
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- Kann ich mir selbst einen Anwalt suchen?
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Selbstverständlich dürfen Sie gern den Anwalt, dem Sie vertrauen, mit dem Fall beauftragen. Wenn Sie es möchten, helfen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt zu finden, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist.
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- Gibt es eine Wartezeit, bis ich die Rechtsschutzversicherung nutzen kann?
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Für einige Leistungsarten gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, z. B. im Vertrags- und Sachenrecht oder dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Bei anderen Leistungsarten besteht der Versicherungsschutz sofort, z. B. im Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
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- Sind meine Kinder mitversichert?
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Beim Verkehrs-Rechtsschutz:
Hier haben die Kinder als berechtigte Fahrer/Insassen des versicherten Fahrzeugs Versicherungsschutz. Die minderjährigen Kinder sind außerdem als Fußgänger, Radfahrer und Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr versichert.
Beim Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz:
Versichert sind die minderjährigen Kinder (auch Stief- und Pflegekinder). Die volljährigen Kinder sind mitversichert, solange sie unverheiratet sind und noch keinen Beruf ausüben.
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- Ist mein Lebensgefährte mitversichert?
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Der Ehegatte ist ohne Namensnennung mitversichert. Der nicht eheliche Partner ist mitversichert, wenn er im Versicherungsschein namentlich genannt ist. Der jeweilige Partner ist beitragsfrei mitversichert.
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- Wie bin ich im Ausland geschützt?
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Sie haben bei Auslandsaufenthalten weltweit bis zu 1 Jahr Versicherungsschutz.
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