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Die Sport­boot­haft­pflicht­ver­sicherung

Als Skip­per den Motor an­schmei­ßen, die Lei­nen los­lassen und den Wind um die Ohren ge­nie­ßen – doch auch Wasser­­sport ist nicht ganz risiko­los. Leicht über­sieht man ein Ruder­­boot oder einen Kanu­­fahrer und schnell kann ein Un­fall pas­sie­ren.

Mit der Sport­boot­­haft­­pflicht macht das Segeln oder Motor­­boot­­fahren auf allen Ge­wässern Spaß, weil Sie keine finan­ziellen Fol­­gen fürch­ten müssen.

  • Wir bie­ten Ihnen indi­vi­duellen und be­darfs­ge­rech­ten Ver­­sicherungs­­schutz
  • Wir prü­fen, ob und in wel­cher Höhe Sie für einen Schaden haf­ten
  • Wir be­gleichen be­rech­tigte An­sprüche, un­be­rech­tigte An­sprüche weh­ren wir für Sie ab – sogar vor Ge­richt

Sport­boot­haft­pflicht: die wich­tigsten Leis­tungen im Über­blick

Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
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Sportboothaftpflicht
Ver­sicherungs­summe
i
5 oder 10 Mio. EUR
Boots­be­sit­zer Leistung enthalten
Ver­ant­wort­licher Boots­führ­er Leistung enthalten
Aus­lands­auf­ent­halt
i
Leistung enthalten
Zie­hen von Was­ser­ski­läu­fern und Schirm­dra­chen­flie­gern Leistung enthalten

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FAQ - die häufigsten Fra­gen zur Sport­boot Haftpflicht­ver­sicherung

Ist die Sport­boot­haft­pflicht eine Pflicht­ver­sicherung?
  • Nein – die Haft­pflicht für Ihr Boot ist in Deutsch­land der­zeit noch keine ge­setz­liche Pflicht­ver­sicherung. In einigen EU-Län­dern jedoch muss man diese ab­schließen und als Nach­weis mit­führen, um die Ge­wässer in dem je­weili­gen Land be­fahren zu dür­fen.
Was muss ich be­achten?
  • Sie dür­fen Ihr Boot aus­schließ­lich – nur mit einer be­hörd­lich vor­ge­schrie­benen Fahr­er­laub­nis – zu pri­vaten Zwecken nutzen.
    Der Standort des Bootes muss im In­land liegen. Als Standort gilt der Ort, an dem sich das Fahr­zeug während der über­wiegen­den Zeit des Jah­res be­fin­det bzw. zu dem es stän­dig zurück­kehrt.
    Die Teil­nahme an Segel­regatten ist mit­ver­sichert.
    Kein Ver­sicherungs­schutz be­steht da­gegen bei der Teil­nahme an Motor­boot­rennen und damit im Zu­sammen­hang stehen­den Übungs­fahrten.
Für welche Boote ist diese spe­zielle Ver­sicherung not­wen­dig?
    • eigene Segel­boote
    • eigene motor­ge­trie­bene Boote (auch mit Außen­bord- oder Hilfs­motor)
    • fremde motor­ge­trie­bene Boote (auch mit Außen­bord- oder Hilfs­motor), soweit für das Führen eine be­hörd­liche Er­laub­nis er­forder­lich ist
    Die Nutzung anderer Wasser­fahr­zeuge wie Ruder­boote, Kanus, Surf­bretter oder ge­lie­hener Segel­boote ohne Motor ist be­reits über Ihre Privat-Haft­pflicht­ver­sicherung abge­sichert.

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