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Die Tier­halter­haft­pflicht­ver­sicherung für Hunde

In Nieder­sachsen ist am 01. Juli 2011 ein neues Hunde­ge­setz in Kraft ge­treten. Seit­dem sind alle Hunde­halter ge­setzlich dazu ver­pflichtet, eine Hunde­halter­haft­pflicht­ver­sicherung ab­zu­schließen. Wer dem nicht nach­kommt, muss mit einer er­heblichen Geld­buße rechnen.

Sichern Sie sich darum am besten sofort ab: die Hunde­halter­haft­pflicht­ver­sicherung der Öffentlichen Olden­burg er­füllt alle ge­setzlichen Vor­gaben und schützt Sie zu besonders günstigen Kondi­tionen vor Schadens­ersatz­an­sprüchen.

  • Mit­ver­sichert ist die ge­setz­liche Haft­pflicht des Tier­hüters
  • Sie er­halten eine Ver­sicherungs­be­stätigung im Scheck­karten­format
  • Schnelle und un­büro­kratische Schaden­regu­lierung

Tier­halter­haft­pflicht für Hunde: unsere wich­tigsten Leis­tungen im Über­blick

Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
Bitte das Smartphone drehen.
Tier­hal­ter­haft­pflicht
Ver­sicherungs­summe
i
5 oder 10 Mio. €
Als Tier­hü­ter und -hal­ter Leistung enthalten
Vor­über­gehen­de Aus­lands­auf­ent­hal­te
i
Leistung enthalten
Wel­pen
i
Leistung enthalten
Miet­sach­schä­den
i
Leistung enthalten

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FAQ - die häufigsten Fra­gen zur Tier­halter­haft­pflicht­ver­sicherung für Hunde

Was ist das?
  • Die Halter­haftung ist im § 833 des Bürger­lichen Gesetz­buches wie folgt defi­niert:
    "Wird durch ein Tier ein Mensch ge­tötet oder der Kör­per oder die Ge­sund­heit eines Men­schen ver­letzt oder eine Sache be­schädigt, so ist der­jenige, welcher das Tier hält, ver­pflich­tet, dem Ver­letzten den daraus ent­stehen­den Schaden zu er­setzen."
    Außer­dem be­steht seit 01.07.2011 in Nieder­sachsen eine Ver­sicherungs­pflicht für alle Hunde­halter: Die Hunde­be­sitzer müssen eine Tier­halter-Haft­pflicht­ver­sicherung ab­schließen und diese bei Kon­trollen auch nach­weisen können.
    Unsere Haft­pflicht­ver­sicherung sollte da­her nicht feh­len.
    Wir prü­fen,
    • ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haf­ten müssen,
    • über­nehmen den Schaden­ersatz, wenn der An­spruch be­grün­det ist,
    • wehren unbe­rech­tigt er­ho­bene An­sprüche ab, auch vor Ge­richt.
Was ist versichert?
  • Unsere Hunde­halter-Haft­pflicht­ver­sicherung schließt ein:
    • Per­sonen- und Sach­schäden, die das Tier an­rich­tet
    • Schäden an ge­miete­ten Wohn­räumen
    • welt­weiten Ver­sicherungs­schutz im Aus­land (bis 3 Jahre Auf­ent­halt)
    • Wel­pen bis zum Alter von 6 Mona­ten
    • Deck­schäden
    • Teil­nahme an Hunde­schauen
Wer ist versichert?
  • Unsere Hunde­halter-Haft­pflicht­ver­sicherung schützt den Tier­halter und den nicht ge­werbs­mäßigen Tier­hüter.
Was wird gezahlt?
  • Wir über­nehmen den Schaden­er­satz, der auf­grund ge­setz­licher Be­stim­mungen an den Ge­schädig­ten zu zah­len ist.
    Bei Personen­schäden z. B.:
    • Arzt- und Kranken­haus­kosten
    • Haus­halts­hilfen
    • Ver­dienst­aus­fall
    • Schmerzens­geld
    • Regress­forde­rungen von Sozial­versicherungs­trägern
    Bei Sach­schäden z. B.:
    • Repa­ratur­kosten
    • Wieder­be­schaffungs­kosten
    • Wert­minderungen
    Sind die An­sprüche unbe­rechtigt, sor­gen wir für ihre Ab­wehr. Kommt es darüber zum Rechts­streit, führen wir für Sie den Pro­zess auf unsere Kosten.

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.