Tier­halter­haft­pflicht für Pferde

Ein star­kes Team braucht eine star­ke Ver­sicherung

Die Tier­halter­haft­pflicht­ver­sicherung für Pferde

Ob das Pferd den Rei­ter ab­wirft oder auf die Straße läuft und einen Ver­kehrs­un­fall ver­ur­sacht - sein Hal­ter haf­tet für die Schäden.

Unsere Tier­halterhaft­pflicht­ schützt wirk­sam vor den Fol­gen.

Ihre Vorteile
01

Ver­sicherungs­schutz für alle Rei­ter des Pfer­des


02

Miet­sach­schäden an Pferde­boxen und Stal­lungen


03

Prü­fung und Über­nahme des Schaden­er­satzes oder Ab­wehr un­be­rech­tigter An­sprüche

Tier­halter­haft­pflicht­ver­sicherung für Pferde: unsere wich­tigsten Leis­tungen im Über­blick

Tier­hal­ter­haft­pflicht

Ver­sicherungs­summe
Wir bie­ten Ihnen Ver­sich­erungs­sum­men je Scha­den­er­eig­nis pau­schal für Per­sonen-, Sach- und Ver­mögens­schäden von 5 Mio. EUR oder 10 Mio. EUR.
5 oder 10 Mio. EUR
Als Tier­hü­ter und -hal­ter
Vor­über­gehen­de Aus­lands­auf­ent­hal­te
Bei ein­em Aus­lands­auf­ent­halt ha­ben Sie bis zu 3 Jah­re Ver­sich­erungs­schutz
Foh­len und Jung­tie­re
Der Ver­sich­er­ungs­schutz gilt auch für Foh­len und Auf­zucht­pferde bis zum voll­en­de­ten 2. Le­bens­jahr, so­fern die Mutter­stu­te eben­falls über den Ver­trag ab­ge­sich­ert ist.
Miet- / Leih­sach­schä­den
Wir über­neh­men die Kos­ten aus der Be­schädi­gung von z.B. ge­mie­te­ten Pfer­de­box­en, Wei­den und Zäu­nen, Pad­docks, Pfer­de­an­hän­gern oder be­weg­liche Reit­uten­si­lien (z.B. Sattel, Helm, Gerte ect.)
Deck­schä­den
Wir bie­ten Ihn­en Ver­sich­er­ungs­schutz für den ge­woll­ten und un­ge­woll­ten Deck­akt.
Flur­schä­den und Wei­de­ri­si­ko

Ihr zu­sätz­licher Schutz mit der Tier­halter­haft­pflicht­ver­sicherung für Pferde

Mit­ver­sichert ohne zu­sätz­lichen Bei­trag
  • Fremd­reiter: Ver­sicherungs­schutz be­steht auch dann, wenn das Pferd von ande­ren ge­ritten wird. Das gilt auch für Ver­let­zungen des Rei­ters.
  • Hüter­risiko für pri­vate Per­sonen, die Ihr Pferd füh­ren oder be­auf­sich­tigen
  • Kutsch­fahr­ten zu pri­vaten Zwecken
  • Turnier­risiko und Rennen: Teil­nahme an reit­sport­lichen Ver­an­stal­tungen
  • Reit­be­teili­gung/ Mit­halter: Der Mit­halter kann in den Ver­trag auf­ge­nommen wer­den.
FAQ - die häufig­sten Fragen zur Tier­halter­haft­pflicht für Pferde
Was ist das?
Was ist versichert?
Wer ist versichert?
Was wird gezahlt?
Was ist nicht versichert?
Down­loads und weitere In­forma­tionen zur Tier­halter­haft­pflicht für Pferde
Rechtliche Hinweise

Wir sind für Sie da!

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Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300

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