• Was ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde?

    Tier­halter­haft­pflicht für Pferde

    Ein star­kes Team braucht eine star­ke Ver­sicherung

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Die Tier­halter­haft­pflicht­ver­sicherung für Pferde

Ob das Pferd den Rei­ter ab­wirft oder auf die Straße läuft und einen Ver­kehrs­un­fall ver­ur­sacht - sein Hal­ter haf­tet für die Schäden.

Unsere Tier­halterhaft­pflicht­ schützt wirk­sam vor den Fol­gen.

  • Ver­sicherungs­schutz für alle Rei­ter des Pfer­des
  • Miet­sach­schäden an Pferde­boxen und Stal­lungen
  • Prü­fung und Über­nahme des Schaden­er­satzes oder Ab­wehr un­be­rech­tigter An­sprüche

Tier­halter­haft­pflicht­ver­sicherung für Pferde: unsere wich­tigsten Leis­tungen im Über­blick

Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
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Tier­hal­ter­haft­pflicht
Ver­sicherungs­summe
i
5 oder 10 Mio. EUR
Als Tier­hü­ter und -hal­ter
Vor­über­gehen­de Aus­lands­auf­ent­hal­te
i
Foh­len und Jung­tie­re
i
Miet- / Leih­sach­schä­den
i
Deck­schä­den
i
Flur­schä­den und Wei­de­ri­si­ko

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Ihr zu­sätz­licher Schutz mit der Tier­halter­haft­pflicht­ver­sicherung für Pferde

Mädchen streichelt Pferd am Maul

Mit­ver­sichert ohne zu­sätz­lichen
Bei­trag

  • Fremd­reiter: Ver­sicherungs­schutz be­steht auch dann, wenn das Pferd von ande­ren ge­ritten wird. Das gilt auch für Ver­let­zungen des Rei­ters.
  • Hüter­risiko für pri­vate Per­sonen, die Ihr Pferd füh­ren oder be­auf­sich­tigen
  • Kutsch­fahr­ten zu pri­vaten Zwecken
  • Turnier­risiko und Rennen: Teil­nahme an reit­sport­lichen Ver­an­stal­tungen
  • Reit­be­teili­gung/ Mit­halter: Der Mit­halter kann in den Ver­trag auf­ge­nommen wer­den.

FAQ - die häufig­sten Fragen zur Tier­halter­haft­pflicht für Pferde

Was ist das?
  • Als Pferde­halter haf­ten Sie für jeden Schaden, den Ihr Pferd ver­ur­sacht - in voller Höhe, unbe­grenzt und auch ohne eige­nes Ver­schul­den. So will es das Ge­setz (§ 833 Bürger­liches Gesetz­buch (BGB)). Die Pferde­halter-Haft­pflicht­ver­sicherung hilft Ihnen, dieses hohe Risiko abzu­sichern.
    Das BGB defi­niert den Tier­halter als Per­son, die das Pferd be­sitzt, an seiner Hal­tung ein eige­nes Inte­resse und die Be­fug­nis hat, über seine Be­treu­ung und Exis­tenz zu ent­schei­den.
Was ist versichert?
  • Unsere Haft­pflicht­ver­sicherung für pri­vate Pferde­tier­halter schließt u.a. mit ein:
    • Per­sonen- und Sach­schäden, die das Pferd an­rich­tet
    • Ab­siche­rung von Reiten mit ge­biss­loser Zäu­mung
    • Ver­sicherungs­schutz bei der Teil­nahme an Reit­tur­nieren
    • Aus­gleich von Flur­schäden
    • Ab­siche­rung von unge­woll­ten Deck­akten
    • Miet­sach­schäden an Pferde­boxen und Stal­lungen
    • Ver­sicherungs­schutz bei vorüber­gehen­dem Aus­lands­auf­ent­halt welt­weit bis zu 3 Jah­ren
Wer ist versichert?
  • Unser Ver­sicherungs­schutz gilt so­wohl für Sie als Hal­ter des Pfer­des als auch für:
    • Per­sonen, die ge­legent­lich die Füh­rung und Auf­sicht über das Pferd über­neh­men (nicht ge­werbs­mäßiger Tier­hüter)
    • die Reit­be­teili­gung (Per­sonen, die das Pferd regel­mäßig rei­ten, pfle­gen und ver­sor­gen und sich an den an­fallen­den Kosten für Futter, Tier­arzt, Schmied etc. be­teili­gen)
    • Mit­tier­halter im Sinne einer Eigen­tümer­ge­mein­schaft
    • Fremd­reiter (Per­sonen, die un­ent­gelt­lich und ohne Gegen­leistung Ihr Pferd rei­ten)
Was wird gezahlt?
  • Wir über­neh­men den Schaden­er­satz, der auf­grund ge­setz­licher Be­stimmun­gen an den Ge­schädig­ten zu zah­len ist.
    Bei Per­sonen­schäden z. B.:
    • Arzt- und Kranken­haus­kosten
    • Haus­halts­hilfe
    • Ver­dienst­aus­fall
    • Schmerzens­geld
    • Rente
    • Re­gress­forde­rungen von Sozial­ver­sicherungs­trägern
    Bei Sach­schäden z. B.:
    • Repara­tur­kosten
    • Wieder­be­schaffungs­kosten
    • Wert­minde­rung
    Sind die An­sprüche unbe­rech­tigt, sor­gen wir für deren Ab­wehr. Kommt es darüber zum Rechts­streit, füh­ren wir für Sie den Pro­zess auf unsere Kosten.
Was ist nicht versichert?
  • Nicht ver­sichert sind z. B.:
    • Schäden, die man selbst er­leidet (Eigen­schäden)
    • Schäden, die man vor­sätz­lich herbei­führt
    • An­sprüche von Ange­hörigen, die mit Ihnen in häus­licher Ge­mein­schaft leben oder mit­ver­sichert sind
    • Schäden, die durch den Ge­brauch eines Kraft­fahr­zeugs ver­ur­sacht werden
    • Geld­strafen und Buß­gel­der

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.