Die Ausbildungsversicherung Plus der Öffentlichen Oldenburg
Wie finanziere ich später Ausbildung, Studium, Auto oder Wohnung meines Kindes, Enkel- oder Patenkindes? Wer unterstützt finanziell, wenn ich versterbe? Gibt es eine Möglichkeit, ein solides Startkapital aufzubauen, um diese Wünsche zu erfüllen?
Mit unserer Ausbildungsversicherung Plus sorgen Sie für Kinder, Enkel- oder Patenkinder vor und entscheiden später, wie das vorhandene Kapital eingesetzt werden soll. Sie zahlt mit Sicherheit – auch dann, wenn Sie während der Ansparzeit versterben!
- Volle Absicherung ab ersten Beitrag
- Auszahlung entweder einmalig oder in Raten
- Beiträge und Laufzeit individuell wählbar
Ausbildungsversicherung Plus: unsere wichtigsten Leistungen im Überblick
Vertragspartner: Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
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Ausbildungsversicherung Plus | |||
Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfalltod | ![]() |
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Kapitalauszahlung oder Verrentung des Kapitals | ![]() |
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Verlängerung / Verkürzung der Leistungsdauer bei Rentenbeginn | ![]() |
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Kapitalabfindung (Teil / Voll) während des Rentenbezuges | ![]() |
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Übernahme der Beitragszahlung bei Tod der versicherten Person | ![]() |
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Dynamische Anpassung der Leistungen und der Beiträge | individuell versicherbar | ||
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FAQ - die häufigsten Fragen zur Ausbildungsversicherung Plus
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Für wen ist eine Ausbildungsversicherung Plus sinnvoll?
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Für alle, die den Kindern, Enkeln oder Patenkindern den Start ins Erwachsenwerden (Ausbildung, Studium, Führerschein, erste eigene Wohnung) finanziell erleichtern wollen.
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Sind Vertragsanpassungen möglich?
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Der Vertrag kann geänderten Lebenssituationen angepasst werden. Es gibt die Möglichkeit der nachträglichen Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung (Nachversicherungsgarantie).
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Wie werden die Leistungen ausgezahlt?
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Zum Ende der vereinbarten Versicherungsdauer erhält der Bezugsberechtigte die vereinbarte Kapitalleistung. Alternativ kann er sich für eine ratierliche Auszahlung der Summe zwischen 3 - 8 Jahren entscheiden.
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Muss das Kind auf die Leistungen Steuern zahlen?
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Sofern die Auszahlung der Leistung tatsächlich direkt an das Kind, den Enkel oder das Patenkind erfolgt, ist eine Steuerfreiheit individuell zu prüfen.
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.