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Die Risiko­lebens­versicherung der Öffentlichen Oldenburg

Haben Sie gerade eine Familie gegründet, ein Haus gebaut oder überlegen Sie, sich selbständig zu machen? Wer trägt die finanziellen Verpflichtungen, wenn Sie als Haupt­verdiener versterben? Sind Ihre Angehörigen in diesem Fall finanziell abgesichert?

Mit unserer Risiko­lebens­versicherung sorgen Sie hierfür vor und entlasten somit finanziell Ihre Hinter­bliebenen.

  • Sofortiger Versicherungsschutz
  • Flexible Vertragsgestaltung
  • Mehrwert durch zusätzliche Leistungen

Risiko­lebens­ver­siche­rung: unsere Pro­dukt­merk­male im Über­blick

Vertragspartner: Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
Bitte das Smartphone drehen.
Kon­stante Summe Fall­ende Summe
Hinter­blie­be­nen­ab­siche­rung durch eine Todes­fall­summe Leistung enthalten Leistung enthalten
Todes­fall­summe
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Risiko­gruppe wähl­bar
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Vorläu­fi­ger Ver­siche­rungs­schutz bei Un­fall­tod Leistung enthalten Leistung enthalten
Zusätz­liche Leis­tung bei Un­fall­tod
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Zusätz­liche Leis­tung durch Über­schuss­be­tei­li­gung
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Kinder- und Hei­rats­bonus
i
Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
Einma­li­ges Um­tausch­recht ohne er­neu­te Ge­sund­heits­prü­fung
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Zinslose Stun­dung der Bei­träge
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Persön­liches An­pas­sungs­recht ohne er­neu­te Ge­sund­heits­prü­fung
i
Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
Verkürzte Bei­trags­zah­lung Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Optio­na­le Pro­dukt­merk­male:
Dynami­sche An­pas­sung der Bei­träge
i
Leistung enthalten Leistung nicht enthalten

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Die Witwen- bzw. Hinter­bliebenen­rente reicht nicht aus!

Schaubild Witwen- und Hinterbliebenenrente
Quelle: Schallöhr-Rentenanzeiger

Die Witwen- bzw. Hinter­bliebenen­rente reicht nicht aus!

Einkünfte der Hinter­bliebenen werden im Rahmen der Einkommens­anrechnung auf die Rente angerechnet.
Das bedeutet: Je mehr der Hinter­bliebene einnimmt, umso kleiner die Hinterbliebenenrente.
Noch unschlüssig, ob die Risiko­lebens­versicherung zu Ihren Vorstellungen und Wünschen einer Hinter­bliebenen­absicherung passt? Kein Problem, gemeinsam finden wir die richtige Absicherung.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Risiko­lebens­versicherung

Wie hoch sollte die Versicherungs­summe generell sein?
  • Wir empfehlen beim Abschluss einer Risiko­lebens­versicherung eine Versicherungs­summe in Höhe des Drei- bis Fünffachen des Jahres­einkommens zzgl. bestehender Verbindlich­keiten. Bei sich reduzierenden Verpflichtungen kann alternativ eine fallende Versicherungs­summe vereinbart werden.
Gibt es eine Möglichkeit, Erbschafts- und Schenkungs­steuer zu sparen?
  • Mit einer sogenannten Überkreuz­versicherung kann die Erbschaft- und Schenkungs­steuer gespart werden.
Was passiert, wenn die Todesfall­mehr­leistung herabgesetzt wird?
  • Sollte die bei Abschluss geltende Todesfallleistung gesenkt werden, haben Sie laut Bedingungen die Möglichkeit der Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
An wen wird im Todes­fall gezahlt?
  • Die Versicherungs­summe (konstant oder fallend) wird im Todesfall der versicherten Person an den benannten Bezugs­berechtigten ausgezahlt.
Produktblatt Risiko­lebens­ver­sicherung
Produkt­details Risiko­lebens­ver­sicherung

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.