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Die Sterbe­geld­ver­sicherung der Öffentlichen Olden­burg

Was ist, wenn ich nicht mehr bin? Wie kann ich meine Angehörigen vor einer finanziellen Verpflichtung der Bestattung schützen?

Mit unserer Sterbe­geld­ver­sicherung sorgen Sie hierfür vor und entlasten somit finanziell Ihre Hinter­bliebenen.

  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Versicherungsschutz bis zum 120. Lebensjahr
  • Beitragsfrei ab dem 90. Lebensjahr

Sterbe­geld­versicherung: unsere Pro­dukt­merk­male im Über­blick

Vertragspartner: Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
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Sterbe­geld
Keine Gesund­heits­prü­fung Leistung enthalten
Lebens­lan­ger Ver­siche­rungs­schutz Leistung enthalten
Absiche­rung einer Todes­fall­summe
i
Leistung enthalten
Eintritts­alter
i
Leistung enthalten
Beitrags­frei
i
Leistung enthalten
Bezugs­be­rech­ti­gung
i
Leistung enthalten
Warte­zeit
i
Leistung enthalten
Versiche­rungs­schutz bei Un­fall­tod
i
Leistung enthalten
Hinter­blie­be­nen­ab­siche­rung durch ein Todes­fall­ka­pi­tal Leistung enthalten
Zusätz­liche Ser­vi­ce-Leis­tun­gen
i
Leistung enthalten

Jetzt zum Bera­tungs­for­mular

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FAQ - die häufigsten Fragen zur Sterbegeld­versicherung

Was kostet eine Beerdigung?
  • Eine einfache Beerdigung in Deutschland kostet durch­schnittlich 7.000 EUR (ohne spätere Kosten für Grab­stein, Grabmal und Grab­pflege). Die Kosten richten sich nach dem Bestattungs­ort, der Art der Bestattung sowie dem Umfang der vom Bestatter erbrachten Leistungen.
Leistet die Sterbe­geld­versicherung ohne Gesundheits­prüfung sofort?
  • In den ersten 3 Jahren werden lediglich die einge­zahlten Beiträge bei Tod an die Hinter­bliebenen ausgezahlt. Erst nach diesem Zeit­raum besteht der Versicherungs­schutz in voller vereinbarter Höhe.
Wird die Leistung aus der Sterbe­geld­versicherung besteuert?
  • Auf die Todesfall­leistung ist keine Einkommens­steuer zu zahlen. Erbschafts­steuer muss innerhalb der Frei­beträge ebenfalls nicht entrichtet werden.

Schnelle und einfache Hilfe

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.