Aufgrund einer Systemumstellung funktionieren die Online-Tarifrechner vom 04.-07.07. nicht!
Private Kranken·versicherung

Wir sind: Oldenburgische Landesbrandkasse

Wir vermitteln diese Versicherung für die Provinzial Kranken·versicherung Hannover AG.

Diese Versicherung heißt: Beihilfe·versicheurng

Dieses Blatt zeigt Ihnen:

was ist am wichtigsten

für Ihre Versicherung.

Hier steht aber nicht alles.

Wichtige Regeln stehen auch im:

● Versicherungs·antrag

● Versicherungs·schein

● Versicherungs·bedingungen

Bitte lesen Sie alles.

Wenn Sie unsere Fragen und Hinweise nicht verstehen:

Dann kaufen Sie die Versicherung nicht im Internet.

Gehen Sie lieber zu einem Berater.

Der Berater hilft Ihnen.

Ihren Berater finden Sie im Internet.

Wann brauchen Sie diese Versicherung?

Diese Versicherung brauchen Sie wenn:

Sie sind Beamter oder Beihilfe·berechtigt.

Sie werden krank oder haben einen Unfall.

Ihr Dienst·her bezahlt die Behandlung.

Zum Beispiel:

Arzt und Apotheke und Kranken·wagen.

Aber er bezahlt nicht alles.

Eigentlich müssen Sie dann
den Rest selbst bezahlen.

Diese Versicherung hilft Ihnen damit.

Wir bezahlen also immer nur den Rest.

Was ist versichert?

Wir haben verschiedene Versicherungen.

Die gelten für verschiedene Menschen.

Dafür gibt es Abkürzungen.

Zum Beispiel: BAu, BRu, BUNu..

Im Antrag steht:

Welche Abkürzung haben Sie.

Wenn etwas eine andere Abkürzung hat

gilt das nicht für Sie.

Bei manchen Versicherungen steht:

"Wir bezahlen einen Teil der Kosten".

Wie groß der Teil ist

steht dann im Versicherungs·schein.

Grund·versorgung für Beamte (BAu/ BRu/ BZNu):

Diese Versicherung bezahlt die Kosten für:

     Behandlung beim Arzt

     Behandlung im Kranken·haus

Und einen Teil der Kosten für:

     Behandlung beim Zahn·arzt

     Zahn·ersatz

Behandlung wenn man im Kranken·haus schläft (BWu):
Diese Versicherung bezahlt einen Teil der Kosten für:

     Übernachtung im Zimmer
mit nur einer anderen Person.

     Behandlung wie in der privaten Kranken·versicherung

Ergänzungs·schutz für Beihilfe·berechtigte (BETu):

Diese Versicherung können Sie machen
zusätzlich zu den anderen dazu.

Dann bezahlen wir:

     Die Kosten
damit Sie im Kranken·haus
Ihr eigenes Zimmer haben.

     Alle 3 Jahren
eine Brille oder Kontakt·linsen
bis 180 Euro.

     Heil·praktiker.

Beitrags·entlastung im Alter (PBE):

Kranken·versicherungen werden teurer

wenn man älter ist.

Wenn Sie diese Versicherung machen
wird Sie die Versicherung weniger kosten.

Sobald Sie über 65 Jahre sind.

Kur·tage·geld (KURnu):

Diese Versicherung bezahlt

einen Teil der Kosten für:

Eine Kur oder Reha·maßnahme.

Die Kur oder Reha
muss wichtig sein
für die Gesundheit.

Ein Arzt sagt: "Das muss sein."

Wie viel Sie bekommen

steht im Vertrag.

Das Geld nennt man Kur·tage·geld.

Kranken·haus·tage·geld (KHTu):

Sie bekommen jeden Tag Geld.

wenn Sie im Kranken·haus sein müssen.

Was ist nicht versichert?

X Heil·behandlungen die nicht sein müssen.

X Wenn Sie mit Absicht krank sind
oder mit Absicht einen Unfall hatten.

X Wenn wir etwas ausschließen.
Zum Beispiel:

weil Sie schon krank waren
als Sie den Vertrag gemacht haben.

Das steht dann ganz deutlich im Versicherungs·schein.

X Kosten die höher sind
als die normalen Preis·listen
für Ärzte und Heil·praktiker.

X In der Grund·versorgung für Beamte (BAu/ BRu/ BZNu)

bezahlen wir höchsten:

     Für Brillen und Kontakt·linsen:
260 Euro alle 3 Jahre.
Oder wenn sich Ihr Auge stark ändert.
Um mindestens eine halbe Dioptrie.

     Für Zahn·ersatz und Kiefer·orthopädie:
Wir bezahlen höchstens:
     800 Euro im 1. Versicherungs·jahr.
  1.600 Euro im 2. Versicherungs·jahr.
  2.400 Euro im 3. Versicherungs·jahr.
  3.200 Euro im 4. Versicherungs·jahr.
  4.000 Euro im 5. Versicherungs·jahr.
15.000 Euro ab 6. Versicherungs·jahr.

X Im Ergänzungs·schutz für Beihilfe·berechtigte (BETu):

Wir bezahlen für Zahn·ersatz
jedes Versicherungs·jahr höchstens:

     Je 520 EUR in den ersten 3 Jahren

     Je 4.100 EUR ab 4. Jahr

Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt:

     In ganz Europa.

     Auch außerhalb von Europa.
Aber nur für 3 Monate.
Sie können einen Vertrag machen
damit es länger ist.

     Damit gilt die Versicherung auch in Deutschland.

Was sind Ihre Aufgaben?

Sie haben ein paar Pflichten.

Zum Beispiel vor dem Vertrag:

     Wir machen eine Gesundheits·prüfung.
Da müssen Sie alle Fragen richtig beantworten.
Sonst müssen wir vielleicht nichts bezahlen.
Oder können sogar kündigen.

Und während der Vertrag schon läuft:

     Sie müssen uns alle Informationen geben
die wir für die Versicherung brauchen.

     Wenn Sie noch eine Kranken·versicherung machen
müssen Sie uns das sofort sagen.

Wann und wie bezahlen Sie?

Sie müssen bezahlen

immer am ersten Tag vom Monat.

Den ersten Beitrag bezahlen Sie 2 Wochen

nachdem Sie den Versicherungs·schein bekommen.

Sonst sind Sie vielleicht

nicht mehr so gut versichert.

Und wenn es keine Pflicht·versicherung ist

sind Sie sonst vielleicht

gar nicht mehr versichert.

Der Versicherer sagt Ihnen

wie und wohin sie bezahlen.

Ab wann gilt die Versicherung?

Im Versicherungs·schein steht

ab wann die Versicherung gilt.

Aber nur

wenn Sie und wir

den Vertrag schon unterschrieben haben.

Und wenn keine Warte·zeit gilt.

Bis wann gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt immer weiter.

Bis er gekündigt wird.

Oder bis die versicherte Person stirbt.

Die Versicherung endet auch

wenn Sie aus Europa weg·ziehen.

Wie können Sie kündigen?

Sie können die Versicherung kündigen.

Spätestens 3 Monate

vor dem Ende

von einem Versicherungs·jahr.

Im ersten Jahr können Sie nicht kündigen.

Die Versicherung gilt mindestens 2 Jahre.

Wenn die Versicherung teurer wird

können Sie immer kündigen.

Dafür haben Sie 2 Monate Zeit.

Wenn Sie eine Versicherung haben müssen:

Dann gilt die Kündigung nur

wenn Sie uns zeigen:

Sie haben jetzt eine andere Versicherung.

Wenn Sie verpflichtet sind

in die gesetzliche Kranken·kasse zu wechseln:

Dann endet Ihre Versicherung auch.

Und auch
wenn Sie Familien·versichert werden

oder in die Heilfürsorge kommen.