Aufgrund einer Systemumstellung funktionieren die Online-Tarifrechner vom 04.-07.07. nicht!
Kfz-Versicherung

Wir sind: Oldenburgische Landesbrandkasse.

Die Produkt·nummer dieser Versicherung ist: Tarif 09.2024

Dieses Blatt zeigt Ihnen:

was ist am wichtigsten

für Ihre Versicherung.

Hier steht aber nicht alles.

Wichtige Regeln stehen auch im:

● Versicherungs·antrag

● Versicherungs·schein

● Versicherungs·bedingungen

Bitte lesen Sie alles.

Wann brauchen Sie diese Versicherung?

Das ist eine Kfz-Versicherung.

Kfz bedeutet: Kraft·fahrzeug.

Zum Beispiel:

         Auto

         Motorrad

         Andere Fahrzeuge

Diese Versicherung brauchen Sie wenn:

         Sie machen mit dem Kfz etwas kaputt.

         Ihr Kfz wird geklaut.

         Etwas an Ihrem Kfz wird kaputt gemacht.

Eigentlich müssen Sie dann
selbst bezahlen.

Diese Versicherung hilft Ihnen aber.

Was ist versichert?

Es gibt verschiedene Kfz-Versicherungen.

Was versichert ist

kommt darauf an

welche Versicherung Sie haben.

In der Haft·pflicht-Versicherung "Komfort" ist versichert:
Wenn jemand sagt: "Ihr Kfz hat etwas kaputt gemacht!"
Zum Beispiel: "Sie haben einen Auto·unfall gemacht."

Dann prüfen wir das.

Wir bezahlen für Schäden und Verletzungen von anderen. 

Wenn Sie nicht schuld sind

dann klären wir das.

In der Umwelt·schadens-Versicherung ist versichert:
Wenn eine Behörde sagt: "Sie haben der Umwelt geschadet!"
Zum Beispiel: "Aus Ihrem Auto ist viel Motor·öl ausgelaufen!"

Dann prüfen wir das.

Wir bezahlen die Strafe und/oder das sauber·machen.

Wenn Sie nicht schuld sind

dann klären wir das.

In der Teil·kasko-Versicherung "Komfort" ist versichert:
Das gilt nur

wenn Sie diese Versicherung

mit ausgewählt haben.

Wenn bestimmte Dinge

an Ihrem Kfz kaputt gehen.

Dann bezahlen wir die Reparatur.

Zum Beispiel:

         Eine Glas·scheibe ist zerbrochen.

         Ein Sturm oder Hagel hat Ihr Kfz kaputt gemacht.

In der Teil·kasko-Versicherung "Premium" ist versichert:

Das gilt nur

wenn Sie diese Versicherung

mit ausgewählt haben.

Wir versichern dann mehr

als im Teil·kasko Komfort.

Zum Beispiel:

Wir bezahlen länger den Neu·preis vom Kfz.

Auch wenn das Kfz schon älter ist.

In der Voll·kasko-Versicherung "Komfort" ist versichert:

Das gilt nur

wenn Sie diese Versicherung

mit ausgewählt haben.

Diese Versicherung bezahlt alles

was die Teil·kasko bezahlt.

Und außerdem:

         Wenn jemand mit Absicht Ihr Kfz kaputt macht.

         Wenn Sie einen Unfall machen und Ihr Kfz kaputt·geht.

In der Voll·kasko-Versicherung "Premium" ist versichert:

Das gilt nur

wenn Sie diese Versicherung

mit ausgewählt haben.

Wir versichern dann mehr

als im Volll·kasko Komfort.

Ein Auto kann ein anderes Fahrzeug oder einen Anhänger ziehen.

Dabei kann etwas kaputt gehen.

Auch dann bezahlen wir den Schaden.

In der E-Voll·kasko-Versicherung "Premium" ist versichert:

Das gilt nur

wenn Sie diese Versicherung

mit ausgewählt haben.

Wir versichern dann mehr

als im Volll·kasko Komfort.

Extra für Autos

die man mit Strom auflädt.

Zum Beispiel Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag.

Im Basis-Tarif ist versichert:

Das gilt nur

wenn Sie  sich für diese Versicherung

entschieden haben.

Wir versichern dann weniger

als in den anderen Versicherungen.

Auto·schutz·brief:

Das gilt nur

wenn Sie den Auto·schutz·brief

mit ausgewählt haben.

Dann helfen wir Ihnen

nach einer Panne oder einem Unfall.

Zum Beispiel bezahlen wir die Start·hilfe

oder das Abschleppen des Fahrzeuges. 

Rabatt·schutz:

Das gilt nur

wenn Sie den Rabatt·schutz

mit ausgewählt haben.

Normalerweise ist das so:

Wer lange keinen Unfall hat

zahlt weniger für die Versicherung.

Nach einem Unfall

wird die Versicherung teurer.

Mit Rabatt·schutz

wird die Versicherung nicht teurer

nach dem ersten Unfall in einem Jahr.

Kfz-Unfall·versicherung:

Das gilt nur

wenn Sie die Kfz-Unfall·versicherung

mit ausgewählt haben.

Die Versicherung zahlt

wenn die Menschen in ihrem Auto sterben.

Oder von einem Unfall im Auto

eine schwere Behinderung bekommen

Fahrer·schutz:

Das gilt nur

wenn Sie die Kfz-Unfall·versicherung

mit ausgewählt haben.

Die Versicherung zahlt

für die Verletzung vom Fahrer.

Wenn er selbst schuld ist

an einem Unfall.

Insassen·schutz:

Das gilt nur

wenn Sie die Kfz-Unfall·versicherung

mit ausgewählt haben.

Diese Versicherung ist Kfz-Unfall·versicherung

und Fahrer·schutz

zusammen.

Werkstatt·service:

Das gilt nur

wenn Sie die Kfz-Teilkasko oder -Vollkasko

mit ausgewählt haben.

Sie sagen uns

wenn es einen Unfall gab.

Wir wählen eine Werkstatt für die Reparatur aus.

Wie viel wir bezahlen:

Die Versicherungs·summen

stehen in Ihrem Versicherungs·antrag

und im Versicherungs·schein.

Was ist nicht versichert?

X In der Haft·pflicht-Versicherung ist nicht versichert:

Wenn etwas an Ihrem Kfz kaputt ist.

X In der Teil·kasko-Versicherung ist nicht versichert:

          Wenn etwas an Ihrem Kfz kaputt ist
weil Sie einen Unfall hatten.

          Oder weil jemand es mit Absicht getan hat.

X In der Volll·kasko-Versicherung ist nicht versichert:

Wenn etwas an Ihrem Kfz kaputt ist.

Weil das Auto alt ist.

Oder weil etwas einfach abgenutzt ist.

X Im Auto·schutz·brief ist nicht versichert:

Der Schutzbrief hilft Ihnen nur in der Panne.

Zum Beispiel: Start·hilfe geben oder Reifen austauschen.

X In der Kfz-Unfall·versicherung ist nicht versichert:

          Kosten für Arzt und Medizin.

          Schmerzens·geld.

X Im Fahrer·schutz ist nicht versichert:

          Geld für Sie
wenn es schon jemand anderes
die Kosten bezahlen muss.

          Schmerzens·geld für Sie
oder Ihre Hinterbliebenen.

Für alle Versicherungen gilt

Wir bezahlen nicht:

X Wenn der Schaden mit Absicht war.

X Wenn Sie an einem Rennen mitmachen.

X Wenn die Ladung kaputt geht.

   Also das was Sie im Kfz haben.
   Zum Beispiel Koffer oder Umzugs·kisten.

Wo gilt die Versicherung?

Die Haft·pflicht-Versicherung und Teil·kasko-Versicherung gilt:

         In ganz Europa.

         In der ganzen Europäischen Union.

            Wenn Sie eine Internationale Versicherungskarte von uns haben:
         Dann auch in allen Ländern
         die auf der Karte stehen
         und nicht durchgestrichen sind.

         Damit gilt die Versicherung auch in Deutschland.

Die Umwelt·schadens-Versicherung gilt:

     In Deutschland.

     Und in vielen Ländern in Europa
wo die europäische Regel gilt
zu Umwelt·haftung.
Da zahlen wir aber nur
was wir nach der europäischen Regel bezahlen müssen.
Wir bezahlen nicht
was nur im Gesetz von einem Land steht
.

Was sind Ihre Aufgaben?

Sie haben ein paar Pflichten.

Zum Beispiel:

     Sie müssen die Beiträge
rechtzeitig bezahlen.

     Alles im Versicherungs·antrag muss stimmen.
Und Sie dürfen nichts verschweigen.

     Wenn sich etwas ändert

wonach wir im Versicherungs·antrag gefragt haben:

Sagen Sie uns das.

     Sie dürfen nicht fahren
wenn Sie Alkohol getrunken haben
oder Drogen genommen haben.

     Sie dürfen nur fahren
wenn Sie einen Führerschein haben.

     Wenn es einen Schaden gibt
sagen Sie uns das sofort.
Warten Sie nicht
bis jemand Geld will.

     Helfen Sie uns herauszufinden
wie hoch der Schaden ist.

Wann und wie bezahlen Sie?

Sie müssen bezahlen

spätestens 14 Tage 

nachdem Sie den Versicherungs·schein bekommen.

Wie viel Sie bezahlen müssen

hängt vom Versicherungs·schutz ab 

den Sie sich ausgesucht haben. 

Im Versicherungs·schein steht 

wann Sie die nächsten Beiträge zahlen müssen. 

Zum Beispiel: 

● jeden Monat 

● oder alle 3 Monate 

● oder alle 6 Monate 

● oder einmal im Jahr 

Die Beiträge können sich ändern. 

Sie können mehr werden. 

Oder weniger. 

Ihr Recht zum Widerruf bleibt trotzdem. 

Sie dürfen also sagen:
Ich will den Vertrag doch nicht.

Sie können den Beitrag überweisen. 

Oder uns erlauben 

den Beitrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Ab wann gilt die Versicherung?

Im Versicherungs·schein steht

ab wann die Versicherung gilt.

Sie gilt aber nur

wenn Sie pünktlich bezahlt haben.

Sonst gilt die Versicherung erst

wenn wir das Geld haben.

Bis wann gilt die Versicherung?

Im Versicherungs·schein steht

bis wann die Versicherung gilt.

Wenn nichts anderes im Versicherungs·schein steht:

Dann gilt die Versicherung

nur für das Jahr.

Achtung:

Danach hört die Versicherung aber nicht auf!

Die Laufzeit wird einfach verlängert.

Und die Versicherung gilt weiter.

Sie müssen dafür nichts tun.

Wie können Sie kündigen?

Sie können die Versicherung kündigen.

Spätestens 1 Monat

vor dem Ende

von der Laufzeit.

Sie können die Versicherung vorher kündigen.

Und wir auch.

Wenn bestimmte Dinge passieren.

Zum Beispiel:

Es gab einen Schaden.