Wir sind: Oldenburgische Landesbrandkasse
Wir vermitteln diese Versicherung für die Provinzial Kranken·versicherung Hannover AG.
Diese Versicherung heißt: Kranken·zusatz·versicherung
Dieses Blatt zeigt Ihnen:
was ist am wichtigsten
für Ihre Versicherung.
Hier steht aber nicht alles.
Wichtige Regeln stehen auch im:
● Versicherungs·antrag
● Versicherungs·schein
● Versicherungs·bedingungen
Bitte lesen Sie alles.
Wenn Sie unsere Fragen und Hinweise nicht verstehen:
Dann kaufen Sie die Versicherung nicht im Internet.
Gehen Sie lieber zu einem Berater.
Der Berater hilft Ihnen.
Ihren Berater finden Sie im Internet.
Wann brauchen Sie diese Versicherung?
Sie werden krank oder haben einen Unfall.
Ihre Kranken·kasse bezahlt dann die Kosten.
Zum Beispiel:
● Arzt
● Apotheke
● Kranken·wagen
Aber Ihre Kranken·kasse bezahlt vielleicht nicht alles.
Eigentlich müssen Sie dann
den Rest selbst bezahlen.
Diese Versicherung hilft Ihnen damit.
Wir bezahlen also immer nur den Rest.
Was ist versichert?
Wir haben verschiedene Versicherungen.
Die gelten für verschiedene Menschen.
Dafür gibt es Abkürzungen.
Zum Beispiel: ZE30u, ZE50u…
Im Antrag steht:
Welche Abkürzung haben Sie.
Wenn etwas eine andere Abkürzung hat
gilt das nicht für Sie.
✔ Ambulante Zusatz·versicherung (top fit):
Ambulant bedeutet:
Sie gehen zum Arzt.
Und dann wieder nach Hause.
Sie schlafen nicht im Krankenhaus.
Diese Versicherung bezahlt die Kosten für:
● Heil·praktiker und deren Arznei·mittel.
● Brillen und andere Seh·hilfen.
● Den gesetzlicher Eigen·anteil
bei Heil·mitteln wie Massagen.
Und einen Teil der Kosten für Zuzahlungen wie:
● Medikamente
● Verbände
● Hilfs·mittel
● Krankenhaus·aufenthalte
● Vorsorge für Glaukom
● Vorsorge für Haut·krebs
Auch in der Versicherung drin sind:
● Es gibt Kurtage·geld.
Sie bekommen 13 Euro pro Tag
wenn Sie eine Kur machen.
● Kranken·versicherung im Ausland.
● Rückflug aus dem Ausland
wenn nötig weil Sie krank sind.
● Schutz·impfungen vor Reisen ins Ausland.
✔ Zahn·ersatz·versicherung (ZE30u)
30 Prozent der Kosten werden bezahlt.
Für Zahn·reparatur und Zahn·ersatz.
Zum Beispiel für:
● Ersatz·zähne
● Kronen
● Inlays
● Zahn·brücken
● Stift·zähne
● Implantate
✔ Zahn·ersatz·versicherung (ZE50u)
50 Prozent der Kosten werden bezahlt.
Für Zahn·reparatur und Zahn·ersatz.
Zum Beispiel für:
● Implantate
● Zahn·brücken
● Kronen
● Zahn·prothesen
● Inlays
● Kunststoff·füllungen
50 Euro im Jahr
für professionelle Zahn·reinigung.
50 Prozent der Kosten
für Zahn·spangen für Kinder und Jugendliche.
Bis zum 18. Geburtstag.
✔Zahn·behandlungs·versicherung (ZB90):
90 Prozent vom Rest·betrag
den Sie selbst bezahlen müssen
werden bezahlt.
Für Zahn·behandlungen wie:
● Behandlung beim Zahn·arzt
● Parodontose·behandlungen
● Hochwertige Zahn·füllungen
50 Euro im Jahr
für professionelle Zahn·reinigung.
90 Prozent vom Restbetrag
für Kiefer·orthopedie.
Zum Beispiel Zahn·spangen.
Für Kinder und Jugendliche
bis zum 18. Geburtstag.
✔Krankenhaus·zusatz·versicherung Chefarzt (KHPu):
Wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden müssen:
Wir bezahlen den Aufpreis
damit sich ein Chef·arzt um Sie kümmert.
✔Krankenhaus·zusatz·versicherung Einzel·zimmer (KHUu):
Wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden müssen:
Wir bezahlen den Aufpreis
damit Sie ein Zimmer für sich alleine haben.
Oder mit nur einer anderen Person im Zimmer.
✔Kur·tage·geld (KURu):
Wenn Sie eine Kur brauchen:
Wir bezahlen den besprochenen Betrag.
Für jeden Tag den Sie in der Kur sind.
Wir bezahlen höchstens so viel
wie die Kur kostet.
✔Krankenhaus·tage·geld (KURu):
Wenn Sie ins Krankenhaus müssen:
Wir bezahlen den besprochenen Betrag.
Für jeden Tag den Sie im Krankenhaus sind.
Wie viel bezahlen wir?
Wir bezahlen höchstens so viel
wie in der Gebühren·ordnung steht.
Das ist eine Preis·liste für Ärzte.
Ambulante Zusatz·versicherung (top fit):
● Bis 80% für Heil·praktiker
und deren Arznei·mittel.
Aber nie mehr als 520 Euro.
● Bis 260 Euro für Brillen und Seh·hilfen.
Alle 3 Jahre.
Oder wenn sich Ihr Auge stark verändert.
● Bis 90% für andere Zuzahlungen.
Aber nie mehr als 400 Euro.
● Schutz·impfungen:
Nie mehr als 105 Euro im Jahr.
Zahn·ersatz·versicherung (ZE30u):
Wir bezahlen höchstens:
500 Euro im 1. Versicherungs·jahr.
750 Euro im 2. Versicherungs·jahr.
1.500 Euro im 3. Versicherungs·jahr.
2.000 Euro im 4. Versicherungs·jahr.
3.000 Euro im 5. Versicherungs·jahr.
10.000 Euro ab 6. Versicherungs·jahr.
Für Einlage·füllungen (Inlays)
bezahlen wir höchstens:
400 Euro im Jahr.
Für Implantate bezahlen wir höchstens so viel
wie eine andere günstige Lösung gekostet hätte.
Aber nie mehr als 2.000 Euro im Jahr.
Zahn·ersatz·versicherung (ZE50u):
Wir bezahlen höchstens:
500 Euro im 1. Versicherungs·jahr.
750 Euro im 2. Versicherungs·jahr.
1.500 Euro im 3. Versicherungs·jahr.
2.000 Euro im 4. Versicherungs·jahr.
3.000 Euro im 5. Versicherungs·jahr.
10.000 Euro ab 6. Versicherungs·jahr.
Ihre Kranken·versicherung und wir
bezahlen zusammen nicht mehr
als 90 % von der Rechnung.
Das bedeutet:
10% von jeder Rechnung
müssen Sie immer selbst bezahlen.
Zahn·behandlungs·versicherung (ZB90):
Wir bezahlen höchstens:
● Für Kiefer·orthopedische Indikation 1-2:
2.500 Euro.
● Für Kiefer·orthopedische Indikation 3-5:
1.000 Euro.
Ihr Zahn·arzt erklärt Ihnen
was das bedeutet
und welche Zahl Sie haben.
Kur·tage·geld (KURu):
● Wir bezahlen höchstens für 28 Tage.
● Wenn die Kur nicht für Vorsorge oder Gesund·werden ist:
dann bezahlen wir nur die Hälfte vom Tages·geld.
Was ist nicht versichert?
X Heil·behandlungen die nicht sein müssen.
X Wenn Sie mit Absicht krank sind
oder mit Absicht einen Unfall hatten.
X Wenn wir etwas ausschließen.
Zum Beispiel:
weil Sie schon krank waren
als Sie den Vertrag gemacht haben.
Das steht dann ganz deutlich im Versicherungs·schein.
Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt:
● In Deutschland.
● Und in ganz Europa.
● Und auch außerhalb von Europa.
Aber nur für höchstens 3 Monate.
Danach zahlen wir ein Drittel weniger.
Sie können einen Vertrag machen
damit wir mehr bezahlen.
Was sind Ihre Aufgaben?
Sie haben ein paar Pflichten.
Zum Beispiel vor dem Vertrag:
● Wir machen eine Gesundheits·prüfung.
Da müssen Sie alle Fragen richtig beantworten.
Sonst müssen wir vielleicht nichts bezahlen.
Oder können sogar kündigen.
Und während der Vertrag schon läuft:
● Sie müssen uns alle Informationen geben
die wir für die Versicherung brauchen.
● Wenn Sie noch eine Kranken·versicherung machen
müssen Sie uns das sofort sagen.
Wann und wie bezahlen Sie?
Sie müssen bezahlen
immer am ersten Tag vom Monat.
Den ersten Betrag bezahlen Sie
an dem Tag
an dem die Versicherung losgeht.
Aber nicht
bevor Sie den Versicherungs·schein haben.
Wenn Sie zu spät bezahlen
sind Sie vielleicht nicht mehr versichert.
Ab wann gilt die Versicherung?
Im Versicherungs·schein steht
ab wann die Versicherung gilt.
Aber nur
wenn Sie und wir
den Vertrag schon unterschrieben haben.
Und wenn keine Warte·zeit gilt.
Warte·zeit heißt:
Die Versicherung zahlt erst
nach einer bestimmten Zeit.
Bis wann gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt immer weiter.
Bis sie gekündigt wird.
Oder bis die versicherte Person stirbt.
Die Versicherung endet auch
wenn Sie nicht mehr in Europa leben.
Wie können Sie kündigen?
Sie können die Versicherung kündigen.
Spätestens 3 Monate
vor dem Ende
von einem Versicherungs·jahr.
Im ersten Jahr können Sie nicht kündigen.
Die Versicherung gilt mindestens 2 Jahre.
Wenn die Versicherung teurer wird
können Sie immer kündigen.
Dafür haben Sie 2 Monate Zeit.