Bausteinsystem Wohngebäudeversicherung

Hier finden Sie alle Informationen zum Bausteinsystem Wohngebäudeversicherung VGB 2024.

Baustein FeuerHier finden Sie alle Informationen zum Baustein Feuer.

Versichert ist Ihr Gebäude bei Schäden z.B. durch:

Feuer, z. B. Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung

  • Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
  • Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen
  • Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden durch Blitz an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn der Blitz unmittelbar auf das Grundstück übergegangen ist, auf dem sich die versicherten Gebäude befinden.
  • Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen.

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Baustein LeistungswasserHier finden Sie alle Informationen zum Baustein Leistungswasser.

Versichert ist Ihr Gebäude bei Schäden z.B. durch:

Leitungswasserschäden, z. B. Bruch an Leitungswasser führenden Rohren und Frost

  • Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus

    • Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen;
    • mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder aus deren Wasser führenden Teilen;
    • Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung;
    • Sprinkler- oder Berieselungsanlagen;
    • Einrichtungen von fest im Gebäude installierten Klima-, Wärmepumpen- oder Solarthermieanlagen.
  • Für Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeiten (z. B. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel) gilt auch als Leitungswasser

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Baustein Sturm/HagelHier finden Sie alle Informationen zu dem Baustein Sturm/Hagel.

Versichert ist Ihr Gebäude bei Schäden z.B. durch:

Sturm und Hagel

  • Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mind. 62 km/Stunde).

  • Ist diese Windstärke nicht feststellbar, so wird ein versichertes Sturmereignis unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass

    • eine wetterbedingte Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an anderen Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder
    • der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.

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VersicherungspaketeHier finden Sie alle Informationen zu unseren Versicherungspaketen.

Die Versicherungspakete finden Sie auf der Seite zur Wohngebäudeversicherung.

Baustein VerglasungHier finden Sie alle Informationen zu dem Baustein Verglasung.
Einfamilienhäuser

Glasbruchschäden an der ge­sam­ten Ge­bäu­de­ver­gla­sung oder al­ter­na­tiv an der Ge­bäu­de­ver­gla­sung von Räu­men und Ge­bäu­de­tei­len, die dem all­ge­mei­nen Ge­brauch dienen.

z.B. Einfa­mi­lien­häu­ser = Glas­bruch­schä­den an der ge­sam­ten Ge­bäu­de­ver­glasung

Mehrfami­lien­häu­ser

Glasbruch­schäden an der ge­sam­ten Ge­bäu­de­ver­gla­sung oder al­ter­na­tiv an der Ge­bäu­de­ver­gla­sung von Räu­men und Ge­bäu­de­tei­len, die dem all­ge­mei­nen Ge­brauch dienen.

z.B. Mehrfami­lien­häu­ser = Ge­bäu­de­ver­gla­sung von Räu­men und Ge­bäu­de­tei­len, die dem all­ge­mei­nen Ge­brauch (grauer Be­reich auf der Außen­fas­sa­de)

Baustein ElementarHier finden Sie alle Informationen zu dem Baustein Elementar.
Stark­regen und Stark­regen Rück­stau

z. B., wenn sintflut­artige Regenfälle Ihr Haus überschwemmen.

Hoch­wasser

z. B., wenn stehende oder fließende Binnengewässer über die Ufer treten.

Schnee­druck und Schäden durch Dach­lawinen

z. B., wenn Ihr Haus­dach durch das Gewicht von Schnee­massen einstürzt.

Erdbeben und Erdfall

z.B., wenn natürliche unter­irdische Hohl­räume oder Erd­bewe­gungen Ihr Haus zum Ein­stürzen oder Ab­sacken brin­gen.

Lawinen und Erd­rutsch

z. B., wenn Gesteins-, Erd- oder Schnee­massen ab­glei­ten und Ihr Haus be­decken.

Vulkan­ausbruch

eigentlich ein Risiko in weiter Ferne, aber es können z. B. Asche­­wolken auch über Ihrem Haus ab­­regnen.

Voraussetzungen:
  • Aktuelle Versicherungsbedingungen und aktueller Tarif
  • Versicherung der Sparte Sturm
  • Deckung mindestens Komfort-Paket
Baustein Erneuerbare EnergienHier finden Sie alle Informationen zu dem Baustein Erneuerbare Energien.

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Unsere Wohn­ge­bäu­de­ver­siche­rung schützt Sie vor fi­nan­ziel­len Ver­lus­ten durch Schä­den an Ihrer Anlage für Er­neuer­bare Ener­gien gegen Feuer, Lei­tungs­wasser und Sturm.

Durch die Allgefahrendeckung erweitert sich der Versicherungsschutz auf den möglichen Ertragsausfall bzw. Mehrkosten für Primärenergie und - für unvorhergesehene Schäden z.B. durch Bedienungs- oder Materialfehler sowie Vorsatz Dritter.

Versichert werden können:

  • Photovoltaik-Anlage (bis 50 kwp)
  • Solarthermieanlage (mit Brauchwassererwärmung oder Heizungsunterstützung)

Es gilt eine Selbstbeteiligung von 250 EUR.

Für Anlagen, die älter sind als 20 Jahre, ist keine Allgefahrendeckung möglich.

Bei Anlagen, die älter als 10 Jahre sind, wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des Alters der Anlage die Entschädigung im Rahmen der Allgefahrendeckung auf den Zeitwert begrenzt sein kann.

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Unsere Versicherung für Erneuerbare Energien schützt Sie vor finanziellen Verlusten durch Schäden an Ihrer Anlage und möglichen Ertragsausfällen.

Versichert werden können:

  • Wärmepumpenanlage (Luftwärmepumpe oder Erdwärmepumpe >100m Tiefe)

Durch die Allgefahrendeckung erweitert sich der Versicherungsschutz auf den möglichen Ertragsausfall bzw. Mehrkosten für Primärenergie und - für unvorhergesehene Schäden z.B. durch Bedienungs- oder Materialfehler sowie Vorsatz Dritter.

Es gilt eine Selbstbeteiligung von 250 EUR.

Für Anlagen, die älter sind als 20 Jahre, ist keine Allgefahrendeckung möglich.

Bei Anlagen, die älter als 10 Jahre sind, wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des Alters der Anlage die Entschädigung im Rahmen der Allgefahrendeckung auf den Zeitwert begrenzt sein kann.

Baustein Ableitungsrohre unterhalb des GebäudesHier finden Sie alle Informationen zu dem Baustein Ableitungsrohre unterhalb des Gebäudes.

Ableitungsrohre der Wasserversorgung unterhalb des Gebäudes zwischen den Fundamenten und auf dem Versicherungsgrundstück bis 10.000 EUR; ausgeschlossen sind Lageveränderungen von Rohrstücken (Muffenversatz) und undichte Dichtungen.

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