FAQ Portal

Einkommenschutz und Unfall

Alle Fragen zu Einkommensschutz & Unfall

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den jeweiligen Ver­siche­rungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

FAQ – alle Fragen zur Absicherung der Arbeitskraft

Gibt es eine gesetzliche Absicherung?

Sind Sie nach dem 1. Januar 1961 ge­boren, be­kommen Sie keine gesetz­liche Berufs­unfähig­keits­rente mehr. Es bleibt Ihnen dann nur die wesent­lich gerin­gere Er­werbs­minde­rungs­rente. Im Vor­feld wird jedoch sorg­fältig ana­ly­siert, wie viele Stun­den Sie am Tag arbeits­fähig blei­ben – egal in welchem Beruf:

  • Wer mehr als sechs Stun­den ar­beits­fähig bleibt, hat keinen gesetz­lichen An­spruch.
  • Wer drei bis sechs Stun­den ar­bei­ten kann, be­kommt die halbe Er­werbs­minde­rungs­rente.
  • Wer weni­ger als drei Stun­den am Tag ar­bei­ten kann, er­hält die volle Er­werbs­minde­rungs­rente.

Ihr Vor­teil im Fall der Berufs­unfähig­keit:

Anders als bei der gesetz­lichen Er­werbs­minde­rungs­rente ver­weisen wir Sie nicht auf einen ande­ren Beruf, den Sie statt­dessen theo­re­tisch aus­üben könn­ten.

Gibt es zusätzliche Leistungen zur vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente?
Es gibt die so­ge­nannte Anfangs­hilfe (3 bis 9 Monats­renten) und die Wieder­ein­gliederungs­hilfe (6 Monats­renten).
Was ist eine Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten und was sind Grundfähigkeiten?

Eine Be­ein­träch­tigung von Grund­fähig­keiten liegt vor, wenn in­folge Krank­heit, Körper­verletzung oder mehr als alters­ent­sprech­enden Kräfte­verfalls, die fach­ärzt­lich nach­zu­weisen sind, vor­aus­sicht­lich min­des­tens 12 Monate un­unter­brochen eine Be­ein­träch­tigung vor­liegen wird.

Zu den Grundfähigkeiten zählen: Gehen, Ge­brauch eines Armes, Ge­brauch einer Hand, Heben und Tragen, Sitzen, Knien und Bücken, Stehen, Auto­fahren, Sehen, Sprechen, Hören, Gleich­gewicht, gei­stige Lei­stungs­fähig­keit.

Wie erhalte ich Leistungen aus meinem, Vertrag?

Berufsunfähigkeitsschutz:
Werden Sie während der Ver­sicherungs­dauer berufs­unfähig, erfolgt - läng­stens für die ver­einbarte Leistungs­dauer - die Zahlung der ver­sicherten Rente und eine Beitrags­befreiung des Vertrages, wenn der zuletzt aus­geübte Beruf für min­destens 6 bzw. 12 Monate (je nach Tarif ) zu min­destens 50 % nicht aus­geübt werden kann oder ein Träger der gesetz­lichen Renten­ver­sicherung eine volle Er­werbs­minderung aus medi­zinischen Gründen un­befristet an­erkennt.

Existenzschutz:
Bei Ver­lust bzw. Be­ein­träch­tigung von min­destens einer Grund­fähig­keit des täg­lichen Lebens während der ver­ein­barten Ver­­si­ch­e­rungs­­dau­er - läng­stens für die ver­einbarte Lei­s­tungs­­dau­er - er­halten Sie eine Lei­stung in Form einer Rente oder einer ein­maligen Ver­­si­ch­e­rungs­­sum­me gezahlt.

Wie hoch kann meine Berufsunfähigkeitsrente bzw. meine Existenzschutzabsicherung sein?
Die Ab­sich­erungs­höhe im Ex­istenz­schutz sowie die Berufs­unfähig­keits­rente darf max. 60% des Jahres­brutto­ein­kommens be­tragen.

FAQ – alle Fragen zur Unfallversicherung

Kann ich die Unfallversicherung steuerlich geltend machen?

Ja, die Beiträge für die private Unfallversicherung können Sie von der Steuer absetzen. Informieren Sie sich zu Ihrem individuellen Anliegen bei Ihrem Steuerberater.

Kann ich eine monatliche Unfall-Rente vereinbaren?

Ja, die monatliche Unfall-Rente bietet Ihnen bei schwerwiegenden Verletzungen eine zusätzliche Einkommensabsicherung – ein Leben lang. Damit sichern Sie Ihren erarbeiteten Lebensstandard ab. Sie können wählen:
•    Unfall-Rente ab 50 % Invaliditätsgrad
•    Unfall-Rente ab 50 % Invaliditätsgrad mit Mehrleistung (ab 90 % Invaliditätsgrad erhalten Sie die doppelte Leistung)

Was bedeutet Invaliditätsgrad und von wem wird er bemessen?

Sie sind aufgrund eines Unfalls dauerhaft in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Der Facharzt bemisst den Grad der Beeinträchtigung. Wenn Gliedmaßen, Sinnesorgane, die Nieren oder der Kehlkopf betroffen sind, wird die so genannte Gliedertaxe zugrunde gelegt. Diese beinhaltet feste Invaliditätsgrade für bestimmte Unfallfolgen. Bei teilweiser Beeinträchtigung bemisst der Facharzt den entsprechenden Teil des Prozentsatzes. Für alle übrigen Verletzungsfolgen bemisst der Facharzt die Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.

Was bedeutet Progression?

Mehr Geld, wenn Sie es brauchen, mit unseren Progressionsmodellen, die bereits ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 % überproportional höhere Leistungen vorsehen.
Wählen Sie: 350 % oder 500 % Progression. Sie erhalten z. B. beim Verlust eines Beines nicht nur 70 % der Versicherungssumme, sondern 200 %. Haben Sie eine Progression von 500 % vereinbart, zahlen wir sogar 260 % Ihrer Versicherungssumme. Je nach Progressionsmodell beläuft sich die Invaliditätszahlung dann bis auf das 5-fache der vereinbarten Versicherungssumme. 

Welche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sind zu beachten?

Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Jahr. Sie erhalten einen Beitragsnachlass von 10 %, wenn Sie eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren mit uns vereinbaren. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.

Welchen Versicherungsschutz bietet die Öffentliche Oldenburg?

Wir leisten nicht nur bei „klassischen“ Unfällen - also bei Ereignissen, die von außen auf den Körper einwirken - sondern z. B. auch bei:

•    erhöhten Kraftanstrengungen und Eigenbewegungen 
•    Unfällen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall
•    Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund sowie
•    Lebensmittelvergiftungen und Vergiftungen durch Pflanzen
•    Infektionen – auch Impfschäden, Blutvergiftungen und Wundinfektionen
•    u.v.m.

Werden gesetzliche Leistungen auf die private Unfallversicherung angerechnet?

Die Leistungen, die Sie aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, werden nicht auf Ihre private Unfallversicherung angerechnet. Greift der gesetzliche Unfallschutz – zum Beispiel in der Arbeit oder auf dem Weg dorthin – dann erhalten Sie zusätzlich Geld aus der privaten Versicherung.

Wie unterscheiden sich die jeweiligen Tarife?

Wir bieten für unterschiedliche Altersstufen eigene Tarife an.

Kinder erhalten bei uns bis zum 18. Lebensjahr den sehr günstigen Kindertarif. Dieser Tarif ist auf die Bedürfnisse und Lebenssituationen von Kindern zugeschnitten und bietet eine umfassende Absicherung – sowohl bei Unfällen in der Schule oder im Kindergarten als auch in der Freizeit und Zuhause. 

Junge Erwachsene profitieren ebenfalls von einem eigenen günstigen Tarif – sogar bis zum 25. Lebensjahr. Unter dem Motto „Deine Freiheit verdient Schutz“ umfasst der Tarif zahlreiche Leistungsarten und viele Sofort- und Pauschalleistungen.

Generell gilt: Für den Neuabschluss oder auch Vertragsaktualisierungen besteht keine Altersgrenze. Für Senioren werden vier Altersstufen berücksichtigt, die bei bestehenden Verträgen ein Wahlrecht bezüglich gleichbleibendem Beitrag bzw. gleichbleibenden Versicherungssummen vorsehen.

Sie können zwischen den Produktlinien Basis, Komfort und Premium wählen. Alle Einzelheiten dazu finden Sie in der Gesamtleistungsübersicht.