

FAQ Portal
Einkommenschutz und UnfallAlle Fragen zu Einkommensschutz & Unfall
In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu den jeweiligen Versicherungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natürlich gerne unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.
FAQ – alle Fragen zur Absicherung der Arbeitskraft
Gibt es eine gesetzliche Absicherung?
Sind Sie nach dem 1. Januar 1961 geboren, bekommen Sie keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Es bleibt Ihnen dann nur die wesentlich geringere Erwerbsminderungsrente. Im Vorfeld wird jedoch sorgfältig analysiert, wie viele Stunden Sie am Tag arbeitsfähig bleiben – egal in welchem Beruf:
- Wer mehr als sechs Stunden arbeitsfähig bleibt, hat keinen gesetzlichen Anspruch.
- Wer drei bis sechs Stunden arbeiten kann, bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente.
- Wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.
Ihr Vorteil im Fall der Berufsunfähigkeit:
Anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente verweisen wir Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie stattdessen theoretisch ausüben könnten.
Gibt es zusätzliche Leistungen zur vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente?
Was ist eine Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten und was sind Grundfähigkeiten?
Eine Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten liegt vor, wenn infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die fachärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 12 Monate ununterbrochen eine Beeinträchtigung vorliegen wird.
Zu den Grundfähigkeiten zählen: Gehen, Gebrauch eines Armes, Gebrauch einer Hand, Heben und Tragen, Sitzen, Knien und Bücken, Stehen, Autofahren, Sehen, Sprechen, Hören, Gleichgewicht, geistige Leistungsfähigkeit.
Wie erhalte ich Leistungen aus meinem, Vertrag?
Berufsunfähigkeitsschutz:
Werden Sie während der Versicherungsdauer berufsunfähig, erfolgt - längstens für die vereinbarte Leistungsdauer - die Zahlung der versicherten Rente und eine Beitragsbefreiung des Vertrages, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf für mindestens 6 bzw. 12 Monate (je nach Tarif ) zu mindestens 50 % nicht ausgeübt werden kann oder ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eine volle Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen unbefristet anerkennt.
Existenzschutz:
Bei Verlust bzw. Beeinträchtigung von mindestens einer Grundfähigkeit des täglichen Lebens während der vereinbarten Versicherungsdauer - längstens für die vereinbarte Leistungsdauer - erhalten Sie eine Leistung in Form einer Rente oder einer einmaligen Versicherungssumme gezahlt.
Wie hoch kann meine Berufsunfähigkeitsrente bzw. meine Existenzschutzabsicherung sein?
FAQ – alle Fragen zur Unfallversicherung
Kann ich die Unfallversicherung steuerlich geltend machen?
Ja, die Beiträge für die private Unfallversicherung können Sie von der Steuer absetzen. Informieren Sie sich zu Ihrem individuellen Anliegen bei Ihrem Steuerberater.
Kann ich eine monatliche Unfall-Rente vereinbaren?
Ja, die monatliche Unfall-Rente bietet Ihnen bei schwerwiegenden Verletzungen eine zusätzliche Einkommensabsicherung – ein Leben lang. Damit sichern Sie Ihren erarbeiteten Lebensstandard ab. Sie können wählen:
• Unfall-Rente ab 50 % Invaliditätsgrad
• Unfall-Rente ab 50 % Invaliditätsgrad mit Mehrleistung (ab 90 % Invaliditätsgrad erhalten Sie die doppelte Leistung)
Was bedeutet Invaliditätsgrad und von wem wird er bemessen?
Sie sind aufgrund eines Unfalls dauerhaft in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Der Facharzt bemisst den Grad der Beeinträchtigung. Wenn Gliedmaßen, Sinnesorgane, die Nieren oder der Kehlkopf betroffen sind, wird die so genannte Gliedertaxe zugrunde gelegt. Diese beinhaltet feste Invaliditätsgrade für bestimmte Unfallfolgen. Bei teilweiser Beeinträchtigung bemisst der Facharzt den entsprechenden Teil des Prozentsatzes. Für alle übrigen Verletzungsfolgen bemisst der Facharzt die Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.
Was bedeutet Progression?
Mehr Geld, wenn Sie es brauchen, mit unseren Progressionsmodellen, die bereits ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 % überproportional höhere Leistungen vorsehen.
Wählen Sie: 350 % oder 500 % Progression. Sie erhalten z. B. beim Verlust eines Beines nicht nur 70 % der Versicherungssumme, sondern 200 %. Haben Sie eine Progression von 500 % vereinbart, zahlen wir sogar 260 % Ihrer Versicherungssumme. Je nach Progressionsmodell beläuft sich die Invaliditätszahlung dann bis auf das 5-fache der vereinbarten Versicherungssumme.
Welche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sind zu beachten?
Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Jahr. Sie erhalten einen Beitragsnachlass von 10 %, wenn Sie eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren mit uns vereinbaren. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
Welchen Versicherungsschutz bietet die Öffentliche Oldenburg?
Wir leisten nicht nur bei „klassischen“ Unfällen - also bei Ereignissen, die von außen auf den Körper einwirken - sondern z. B. auch bei:
• erhöhten Kraftanstrengungen und Eigenbewegungen
• Unfällen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall
• Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund sowie
• Lebensmittelvergiftungen und Vergiftungen durch Pflanzen
• Infektionen – auch Impfschäden, Blutvergiftungen und Wundinfektionen
• u.v.m.
Werden gesetzliche Leistungen auf die private Unfallversicherung angerechnet?
Die Leistungen, die Sie aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, werden nicht auf Ihre private Unfallversicherung angerechnet. Greift der gesetzliche Unfallschutz – zum Beispiel in der Arbeit oder auf dem Weg dorthin – dann erhalten Sie zusätzlich Geld aus der privaten Versicherung.
Wie unterscheiden sich die jeweiligen Tarife?
Wir bieten für unterschiedliche Altersstufen eigene Tarife an.
Kinder erhalten bei uns bis zum 18. Lebensjahr den sehr günstigen Kindertarif. Dieser Tarif ist auf die Bedürfnisse und Lebenssituationen von Kindern zugeschnitten und bietet eine umfassende Absicherung – sowohl bei Unfällen in der Schule oder im Kindergarten als auch in der Freizeit und Zuhause.
Junge Erwachsene profitieren ebenfalls von einem eigenen günstigen Tarif – sogar bis zum 25. Lebensjahr. Unter dem Motto „Deine Freiheit verdient Schutz“ umfasst der Tarif zahlreiche Leistungsarten und viele Sofort- und Pauschalleistungen.
Generell gilt: Für den Neuabschluss oder auch Vertragsaktualisierungen besteht keine Altersgrenze. Für Senioren werden vier Altersstufen berücksichtigt, die bei bestehenden Verträgen ein Wahlrecht bezüglich gleichbleibendem Beitrag bzw. gleichbleibenden Versicherungssummen vorsehen.
Sie können zwischen den Produktlinien Basis, Komfort und Premium wählen. Alle Einzelheiten dazu finden Sie in der Gesamtleistungsübersicht.

