Sie sind hier: Startseite |Service |Wissenswertes |Verhaltenstipps im Schadenfall

Kfz-Haftpflichtschaden im Inland

Hier finden Sie Informationen, was Sie bei einem Kfz-Haftpflichtschaden im Inland beachten sollten.

Zur Schadendokumentation können Sie den europäischen Unfallbericht verwenden.
Verhalten an der Unfallstelle
  • Sichern Sie sich und den Unfallort!
    Bitte schalten Sie den Warnblinker ein und stellen Sie das Warndreieck in ausreichender Entfernung (im Stadtverkehr ca. 50m, auf Schnellstraßen/Autobahnen ca. 200m) auf. Vergessen Sie nicht, zu Ihrer eigenen Sicherheit auch die Warnweste überzuziehen.
    Holen Sie Hilfe!
    Wenn Personen verletzt sind, rufen Sie unmittelbar einen Arzt oder Krankenwagen und alarmieren Sie die Polizei. Um dabei eine sichere Lokalisierung zu gewährleisten, nutzen Sie die Standortbestimmung in Ihrem Smartphone oder melden Sie auf Autobahnen und Bundesstraßen den Unfall über die Notrufsäule. Die Polizei sollten Sie außerdem auch ohne Personenschaden immer dann hinzuziehen, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind, ein großer Sachschaden entstanden ist oder ein vorgetäuschter Unfall vermutet wird.
    Sichern Sie bei geringfügigen Schäden den Verkehrsfluss!
    Halten Sie insbesondere Kreuzungen frei. Markieren Sie, falls erforderlich, die Unfallstelle oder fotografieren Sie diese aus verschiedenen Richtungen und fahren Sie dann Ihr Fahrzeug an den Fahrbahnrand.
Schadenregulierung
  • Informieren Sie uns!
    Sie haben die Möglichkeit uns den Schaden über unser Schadenservice-Center unter 0441 2228-111, über Ihren Betreuer vor Ort oder über unsere Online-Schadenmeldung zu melden. Übergeben Sie dem Unfallbeteiligten - sofern zur Hand - außerdem ein Exemplar der Servicekarte und bitten Sie ihn, ebenfalls unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen. So kann für alle eine schnelle Hilfe sichergestellt werden.
    Geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab!
    Hegen Sie ein gesundes Misstrauen gegen alle, die Ihnen schon an der Unfallstelle scheinbar alle Sorgen um die Schadenregulierung und  angeblichen Streit mit der Versicherung abnehmen wollen. Unterschreiben Sie keinerlei Verträge oder Vollmachten!
    Trifft Sie an dem Unfall keine Schuld, können Sie Schadenersatz direkt von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verlangen. Nehmen Sie dazu Kontakt mit dieser auf, damit Ihr Fahrzeugschaden und eventuelle Folgeschäden (Abschleppen, Mietwagen, u.ä.) reguliert werden.
    Wenn die Versicherung  des Unfallverursachers nicht festgestellt werden kann, weil dieser sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat oder das andere Kfz nicht versichert ist, wenden Sie sich an die Verkehrsopferhilfe e.V..

Das könnte Sie auch interes­sieren