

Kfz-Haftpflichtschaden im Ausland
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug eine andere Person/Sache im Ausland geschädigt? Hier finden Sie unsere Verhaltenstipps.
Zur Schadendokumentation können Sie den europäischen Unfallbericht verwenden.
Hier finden Sie Informationen, wie Sie sich bei einem Kfz-Haftpflichtschaden im Ausland verhalten sollten.
Verhalten an der Unfallstelle
Bei einem Unfall im Ausland ist grundsätzlich das Gleiche zu beachten wie im Inland:
1. Sichern Sie sich und den Unfallort!
2. Holen Sie bei Bedarf Hilfe!
3. Informieren Sie, wann immer möglich, die Polizei!
Sie sollten versuchen, den Unfall durch die Polizei aufnehmen zu lassen. Unterzeichnen Sie jedoch nur Schriftstücke und Erklärungen, die in einer Sprache abgefasst sind, die Sie in Wort und Schrift beherrschen. Dadurch können Sie folgenschwere Missverständnisse vermeiden.
Füllen Sie in jedem Fall mit dem Unfallbeteiligten den europäischen Unfallbericht aus. Die einzelnen Positionen haben in allen Sprachen die gleiche Bedeutung.
Schadenregulierung
Denken Sie an Ihre "Grüne Karte"!
Die Grüne Karte gilt als internationaler Versicherungsnachweis und enthält wichtige Angabem für die Schadenregulierung. Sie sollten sie deshalb bei Auslandsreisen immer mitführen. Ein Exemplar haben Sie mit Ihrem Versicherungsschein erhalten. Weitere Exemplare können jederzeit angefordert werden.
Bei Schadenersatzansprüchen gegen Sie
Melden Sie den Unfall bitte unverzüglich. Sie erreichen unseren Schaden-Service rund um die Uhr unter 0049 441 2228-111.
Bei eigenen Schadenersatzansprüchen
Eigene Schadenersatzansprüche sind von Ihnen bei dem Versicherer des ausländischen Kfz-Halters selbst anzumelden. In einem Land der Europäischen Union / des Europäischen Wirtschaftsraumes können Sie dies bei dem in Deutschland ansässigen Schadenregulierungsbeauftragten des ausländischen Versicheres tun. Bei der Vermittlung hilft Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer unter 0049 40 300330300.



Elementarschadenversicherung
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