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Der Berufs­unfähig­keits­schutz der Öffentlichen Oldenburg

Was passiert, wenn ich berufs­unfähig werde? Reicht mein ge­setzlicher An­spruch aus? Wie bezahle ich mein Haus, mein Auto, meine Alters­vorsorge und viele andere Dinge, wenn ich kein Ein­kommen mehr beziehe?

Mit unserem Berufs­unfähig­keits­schutz erhalten Sie eine zu­verlässige Ab­sicherung, die ent­sprechend Ihrer Lebens­situation ge­staltet werden kann.

  • Ein­malige Ausbau­option
  • Kein Ver­weis auf andere noch aus­übbare Berufe
  • Ver­schie­dene An­passungs­rechte

Berufs­unfähig­keits­schutz: unsere Pro­dukt­merk­male im Über­blick

Vertragspartner: Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
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Premium Komfort
Berufs­un­fähig­keits­rente
i
Leistun­gen bei Be­rufs­un­fähig­keit zu min­des­tens 50 %
i
Leistun­gen bei Tä­tig­keits­ver­bot nach dem In­fek­tions­schutz­ge­setz
i
Leistun­gen bei Ar­beits­un­fähig­keit (Krank­schrei­bung von mind. 6 Mo­na­ten)
i
Anfangs­hilfe
i
Wieder­ein­glie­de­rungs­hilfe
i
Leistun­gen bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit
i
Persön­liches An­pas­sungs­recht ohne er­neu­te Ge­sund­heits­prü­fung
i
Mitver­sicher­ter Be­rufs­wech­sel
Zinslose Stun­dung der Bei­träge
i
Verzicht auf die abs­trak­te Ver­wei­sung
Optionale Produktmerkmale:
Dynami­sche An­pas­sung der Ver­siche­rungs­leis­tun­gen

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Jeder vierte Arbeit­nehmer wird berufs­unfähig!

Schaubild Erkrankungen
Erkrank­ungen der Psyche, des Skelett- und Be­wegungs­apparates und viele weitere Er­krank­ungen nehmen rasant zu. Die Lei­stungen des Staates (Erwerbs­minderungs­rente) sind so gering, dass Sie Ihren Lebens­unterhalt nicht mehr sichern können und Ihre Existenz wohl möglich in Gefahr ist.
Noch nicht schlüs­sig, ob der Berufs­unfähig­keits­schutz zu Ihren Vor­stellungen, Wün­schen und Be­dürf­nissen passt? Kein Problem, ge­mein­sam finden wir die richtige Ein­kommens­absicherung für die Berufs­unfähigkeit.

FAQ - die häuf­igsten Fragen zum Berufs­unfähig­keits­schutz

Wie hoch kann meine Berufs­unfähig­keits­rente sein?
  • Die Berufs­unfähig­keits­rente darf max. 60% des Jahres­brutto­ein­kommens be­tragen.
Gibt es einen Tarif für junge Er­wachs­ene?
  • Wenn Sie ein jun­ger Er­wachsener zwischen 15-35 Jahren sind, können Sie einen Berufs­unfähig­keits­schutz Premium für junge Erwachsene ab­schließen.
Gibt es zu­sätz­liche Lei­stungen zur ver­ein­barten Berufs­unfähig­keits­rente?
  • Es gibt die so­ge­nannte Anfangs­hilfe (3 bis 9 Monats­renten) und die Wieder­ein­gliederungs­hilfe (6 Monats­renten).
Ab wann er­halte ich eine Lei­stung aus mei­nem Vertrag?
  • Werden Sie während der Ver­sicherungs­dauer berufs­unfähig, erfolgt - läng­stens für die ver­einbarte Leistungs­dauer - die Zahlung der ver­sicherten Rente und eine Beitrags­befreiung des Vertrages, wenn der zuletzt aus­geübte Beruf für min­destens 6 bzw. 12 Monate (je nach Tarif ) zu min­destens 50 % nicht aus­geübt werden kann oder ein Träger der gesetz­lichen Renten­ver­sicherung eine volle Er­werbs­minderung aus medi­zinischen Gründen un­befristet an­erkennt.
Produkt­blatt Berufs­un­fähig­keits­schutz
Produktdetails Berufs­un­fähig­keits­schutz
Produktblatt Berufs­un­fähig­keits­schutz für junge Er­wach­sene
Produktdetails Berufs­un­fähig­keits­schutz für junge Er­wach­sene

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.