• Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Erwachsene?

    Berufsunfähig­keits­schutz für junge Erwachsene

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Manchmal kommt die Berufs­un­fähig­keit schon vor dem Beruf

Beson­ders jun­ge Men­schen unter­schät­zen häu­fig das Risiko, berufs­un­fähig zu wer­den. Dabei kann die­ses Schick­sal jeden tref­fen – völlig un­ab­hän­gig vom Alter. Ein Auto­un­fall nach einem Disco­be­such zum Bei­spiel oder eine ernst­hafte Ver­let­zung beim Sport ge­nü­gen, und das Berufs­leben ist vor­bei, noch bevor es rich­tig be­gon­nen hat. Aber auch Krank­hei­ten aller Art (z. B. psy­chi­sche Er­kran­kun­gen, Herz-Kreis­lauf-Er­kran­kun­gen und Er­kran­kun­gen des Skelett- bzw. Muskel­appa­rats) kön­nen die Ur­sache für eine Berufs­un­fähig­keit sein.

Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung für jun­ge Er­wach­sene: unsere Pro­dukt­merk­male im Über­blick

Vertragspartner: Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
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Premium
Berufs­un­fähig­keits­rente
i
Leistungen bei Berufs­un­fähig­keit von mind. 50 %
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Leistungen bei Tätig­keits­ver­bot nach dem In­fek­tions­schutz­gesetz
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Leistungen bei Ar­beits­un­fähig­keit (Krank­schrei­bung von mind. 6 Mo­na­ten)
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Anfangs­hilfe
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Wieder­ein­glie­de­rungs­hilfe
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Leistungen bei Pflege­be­dürf­tig­keit
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Ursachen für Berufs­un­fähig­keit

Schaubild Erkrankungen

Warum ist der Berufs­un­fähig­keits­schutz Pre­mium für junge Er­wach­sene an­ge­bracht?

Weder Schü­ler noch Stu­den­ten haben einen An­spruch auf Leis­tun­gen aus der ge­setz­lichen Ren­ten­ver­siche­rung. Des­halb ist es umso wich­ti­ger, mög­lichst früh­zei­tig Vor­sorge­maß­nah­men zu tref­fen und sich gegen Berufs­un­fähig­keit ab­zu­sichern.

Sicher­heit nach Maß für alle unter 30

Mit unse­rem attrak­ti­ven Ein­stiegs­tarif bie­ten wir ins­be­son­dere
  • Schü­lern (ab 15 Jahre)
  • Aus­zu­bil­den­den
  • Stu­den­ten
  • Berufs­an­fän­gern
  • Exis­tenz­grün­dern
eine gute Mög­lich­keit sich früh­zei­tig gegen Berufs­un­fähig­keit ab­zu­sichern.
Der Ab­schluss mit einer monat­lichen Rente von bis zu 1.100 € ist bis zu einem Alter von 30 Jahren mög­lich.

Starke Leis­tun­gen, güns­ti­ge Bei­träge

Unser Berufs­un­fähig­keits­schutz Pre­mium für junge Er­wach­sene springt ein, wenn du inner­halb der ers­ten zehn Jahre nach Ab­schluss (max. bis zum Alter von 35 Jah­ren) zu min­des­tens 50 % berufs­un­fähig wirst.
Neben einer Bei­trags­be­frei­ung zah­len wir monat­lich die ver­ein­barte Rente bis zu einem Alter von 67 Jahren. Hier­durch kön­nen zu­künf­tige Ein­kommens­ver­luste deut­lich ab­mil­dert werden.
Unser Ver­siche­rungs­schutz tritt in Kraft, wenn
  • deine Berufs­un­fähig­keit für min­des­tens sechs Monate ärzt­lich prog­nos­ti­ziert wird.
  • du min­des­tens sechs Monate durch Krank­heit oder Unfall berufs­un­fähig bist.
Du hast außer­dem ein garan­tier­tes Um­tausch­recht, durch das du deinen ur­sprüng­lichen Ver­trag ohne Ge­sund­heits­prü­fung inner­halb der ersten 10 Jahre, höchs­tens je­doch bis zum Al­ter von 35 Jah­ren, zu den dann ak­tuell gül­ti­gen Kon­di­tio­nen in einen Berufs­un­fähig­keits­schutz Pre­mium, einen Berufs­un­fähig­keits­schutz Kom­fort oder in den Exis­tenz­schutz um­tauschen kannst.
Wei­tere In­for­ma­tio­nen zu unse­rem Berufs­un­fähig­keits­schutz fin­dest du hier.

Deine Vor­teile auf einen Blick:

  • Welt­wei­ter Ver­siche­rungs­schutz.
  • Ab­siche­rung bleibt be­ste­hen, auch wenn du spä­ter in einen ge­fähr­lichen Beruf wech­selst oder einem ris­kan­ten Hobby nach­gehst.
  • Keine abs­trakte Ver­wei­sung auf Berufe, die du theo­re­tisch aus­üben könn­test.
  • Anfangs­hilfe von drei Monats­ren­ten bei erst­ma­li­gem Ein­tritt in die Berufs­un­fähig­keit, Er­hö­hung auf neun Monats­ren­ten bei An­er­ken­nung der Leis­tungs­pflicht auf­grund einer schwe­ren Krank­heit (Herz­in­farkt, Multi­ple Skle­rose, Schlag­an­fall, Nie­ren­ver­sagen, Blind­heit, Ge­hör­ver­lust, Quer­schnitts­läh­mung).
  • Zinslose Stun­dung der Bei­träge, wäh­rend wir die Leis­tungs­pflicht prü­fen.
  • Ein­ma­lige Wie­der­ein­glie­de­rungs­hilfe von sechs Monats­ren­ten, wenn du nach min­des­tens zwei­jähri­ger Berufs­un­fähig­keit wie­der eine beruf­liche Tätig­keit auf­nimmst.
  • Leis­tung ab dem 1. Tag der fest­ge­stell­ten Berufs­un­fähig­keit, auch rück­wir­kend.
Produktblatt Berufs­un­fähig­keits­schutz für junge Er­wach­sene
Produktdetails Berufs­un­fähig­keits­schutz für junge Er­wach­sene

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