Neun Personen in einem virtuellen Meeting, verschiedene Gesichtsausdrücke, einige Zuschauer, einige aktiv am Gespräch.

Jede*r Vierte fällt aus

Schützen Sie Ihr Einkommen
Ihre Arbeitskraft ist ein Vermögenswert

Genauer gesagt: Auf Ihr gesamtes Arbeitsleben hochgerechnet ist Ihre Arbeitskraft circa 1,55 Millionen Euro wert. Mehr als Ihr Smartphone, Ihre Kleidung, Ihre Wohnung und Ihr Auto zusammen. Alles Dinge, die Sie ganz selbstverständlich versichert haben. Doch was ist mit Ihrer Arbeitskraft?

Ihre Arbeitskraft ist ihr wichtigstes Kapital und verdient besonderen Schutz. Die Öffentliche Oldenburg hilft Ihnen dabei.

Drei Infokästen zu Versicherungen: Auto, Haus und Arbeitskraft mit Werten und monatlichen Beiträgen aufgeführt.
Drei Varianten, viele starke Leistungen

Komfort

Premium

Junge Erwachsene Komfort*

Vollumfänglicher Schutz bei Berufsunfähigkeit
volle Leis­tung ab 50 % Be­rufs­un­fähig­keit
Einmalige Anfangshilfe (3 Monatsrenten)
Einmalige Wiedereingliederungshilfe (6 Monatsrenten); nach mind. zweijähriger Berufsunfähigkeit
Berufswechsel innerhalb der ersten 5. Versicherungsjahre bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres
Beitragsüberprüfung zur Besserstellung möglich
Beitragsüberprüfung zur Besserstellung möglich
Beitragsüberprüfung zur Besserstellung möglich
Leistung bei infektionsbedingtem Tätigkeitsverbot
Verzicht auf abstrakte Verweisung
max. 36 Monate Leistungen wegen Krankschreibung
18 Monate Leistung wegen Krebs als Soforthilfe
Dienstunfähigkeit
lebenslange Pflegerente ab Pflegegrad 3
GrundfähigkeitsSchutz
GrundfähigkeitsSchutz
ab Geburt
ab 15 Jahre
Verlust von Grundfähigkeiten
Prognosezeitraum in Monaten
6
6
Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 3)
Schwerbehinderung (bis Alter 6)
Ab 6 Jahre: Leistungen wegen Krankschreibung
max. 18 Monate
max. 36 Monate
Psyche (Schwere Depressionen und Schizophrenie)
Schwere Krankheiten (Kapitalzahlung)

*Eintrittsalter 15 bis 30 Jahre mit Wechsel in den BerufsunfähigkeitsSchutz Komfort ohne erneute Gesundheitsprüfung.

GrundfähigkeitsSchutz für den Nachwuchs

Wenn Nachwuchs da ist, ist jeder Moment aufregend. Das erste Lächeln, das erste Mal Krabbeln, die ersten Stehversuche – Ihr Kind lernt Tag für Tag dazu und entwickelt neue Fähigkeiten.

Doch was, wenn es eine oder mehrere Grundfähigkeiten verliert? Der GrundfähigkeitsSchutz ab Geburt schützt Ihr Kind vor den finanziellen Folgen – und kann später in einen BerufsunfähigkeitsSchutz umgetauscht werden.

Ein Junge macht an einer bemalten Kinderzimmerwand einen Kopfstand auf einem Kissen. Peppa turnt davor herum.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Absicherung der Arbeitskraft
Wir sind für Sie da!

Schadentelefon

Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300

Berater Vor Ort

Hier finden Sie Ihren persön­lichen Berater vor Ort.

Vertragsservice

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Tel.: 0441 2228 0
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