Sind Sie nach dem 1. Januar 1961 geboren, bekommen Sie keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Es bleibt Ihnen dann nur die wesentlich geringere Erwerbsminderungsrente. Im Vorfeld wird jedoch sorgfältig analysiert, wie viele Stunden Sie am Tag arbeitsfähig bleiben – egal in welchem Beruf:
- Wer mehr als sechs Stunden arbeitsfähig bleibt, hat keinen gesetzlichen Anspruch.
- Wer drei bis sechs Stunden arbeiten kann, bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente.
- Wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.
Ihr Vorteil im Fall der Berufsunfähigkeit:
Anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente verweisen wir Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie stattdessen theoretisch ausüben könnten.