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Alle Fra­gen zu unse­rer Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Warum ist die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung so wich­tig?
    • Weil im Durch­schnitt jeder vier­te Arbeit­neh­mer in Deutsch­land berufs­un­fähig wird.
    • Weil der Haupt­grund dafür psy­chi­sche und nicht körper­liche Er­kran­kungen sind.
    • Weil eine Berufs­unfähig­keit die ge­samte Exis­tenz ge­fähr­det.
    • Weil die gesetz­lichen Leis­tungen bei weitem nicht aus­reichen.

    Die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung zählt zu den wich­tigsten pri­vaten Ver­siche­rungen über­haupt.

Warum soll ich mich be­reits in jungen Jah­ren gegen Berufs­un­fähig­keit schützen?
  • Die Berufs­unfähig­keit zählt zu den größ­ten finan­ziellen Ge­fahren – auch in jungen Jahren. Denn Azubis und Stu­den­ten können durch eine schwere Krank­heit oder wegen eines Unfalls berufs­un­fähig wer­den. Unsere BU-Ver­siche­rung finan­ziert Ihren Lebens­stan­dard, wenn die Arbeits­kraft weg­fällt.

    Unser Tipp:

    In jungen Jah­ren gibt es die BU-Ab­siche­rung be­son­ders güns­tig: Mit unserer BU-Ver­siche­rung Pre­mium für junge Er­wach­sene nutzen Sie Ihren guten Gesund­heits­zu­stand.

Gibt es eine gesetz­liche Ab­siche­rung?
  • Sind Sie nach dem 1. Januar 1961 ge­boren, be­kommen Sie keine gesetz­liche Berufs­unfähig­keits­rente mehr. Es bleibt Ihnen dann nur die wesent­lich gerin­gere Er­werbs­minde­rungs­rente. Im Vor­feld wird jedoch sorg­fältig ana­ly­siert, wie viele Stun­den Sie am Tag arbeits­fähig blei­ben – egal in welchem Beruf:

    • Wer mehr als sechs Stun­den ar­beits­fähig bleibt, hat keinen gesetz­lichen An­spruch.
    • Wer drei bis sechs Stun­den ar­bei­ten kann, be­kommt die halbe Er­werbs­minde­rungs­rente.
    • Wer weni­ger als drei Stun­den am Tag ar­bei­ten kann, er­hält die volle Er­werbs­minde­rungs­rente.

    Ihr Vor­teil im Fall der Berufs­unfähig­keit:

    Anders als bei der gesetz­lichen Er­werbs­minde­rungs­rente ver­weisen wir Sie nicht auf einen ande­ren Beruf, den Sie statt­dessen theo­re­tisch aus­üben könn­ten.

Für wen ist die BU-Ver­siche­rung ge­eig­net?
  • Unsere BU-Ver­siche­rung ist für Berufs­tätige jeder Bran­che (Ar­bei­ter, Ange­stellte, Aka­demi­ker, Hand­wer­ker) ge­eig­net. Auch für Selbst­stän­dige, Frei­beruf­ler, Unter­nehmer und Haus­frauen bzw. Haus­männer bie­tet sie eine opti­male Ab­siche­rung.

Wie lange wird die BU-Rente ge­zahlt und wie hoch soll­te sie sein?
  • Die Berufs­un­fähig­keits­rente wird ge­zahlt, so­ lange Sie berufs­un­fähig sind – max. bis zur ver­ein­bar­ten Leis­tungs­dauer Ihrer Ver­siche­rung (in der Regel bis zum Be­ginn Ihrer Alters­rente mit 67 Jahren).

    Sichern Sie grund­sätz­lich Ihr Netto­ein­kommen ab und berück­sich­tigen Sie even­tuelle Leis­tungen aus der ge­setz­lichen Renten­ver­siche­rung für volle oder teil­weise Er­werbs­min­de­rung. Wir em­pfeh­len je­doch eine indivi­duelle Bedarfs­er­mitt­lung, da sich die per­sön­lichen Lebens­situa­tionen sehr unter­schei­den. Gerne be­rech­nen wir für Sie Ihre indi­vi­duelle Ge­halts­lücke für den Fall einer Berufs­un­fähig­keit.

Kann ich die Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung an­passen?
  • Ja! Wenn sich Ihre Lebens­­situa­tion än­dert, können Sie Ihren Schutz an­passen., z. B. bei Hei­rat oder Ge­burt eines Kin­des.

Kann der Ver­trag ohne Gesund­heits­prü­fung abge­schlossen wer­den?
  • Nein, die Gesund­­heits­­prü­fung ist im Rah­men der Antrags­­stellung not­­wen­dig.

Kann ich meinen Bei­trag oder meine Rente ver­rin­gern?
  • Ja. Sie können Ihren Bei­trag oder Ihre Rente verr­ingern.

Wie hoch kann meine Berufs­un­fähig­keits­rente sein?
  • Die Berufs­unfähig­keits­rente darf max. 60% des Jahres­brutto­ein­kommens be­tragen.

Zahlt die BU-Ver­siche­rung bei psy­chi­schen Er­kran­kungen?
  • Psy­chi­sche Er­kran­kungen wie das Burnout-Syn­drom sind im Vor­marsch und immer häu­fi­ger der Grund, den Job ge­sund­heits­be­dingt quit­tieren zu müssen. Unsere Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung sorgt dafür, dass Sie in einem sol­chen Fall finan­ziell unab­hängig blei­ben.

Gibt es zusätz­liche Leis­tun­gen zur ver­ein­bar­ten Berufs­un­fähig­keits­rente?
  • Ja, im BU-Premium Tarif gibt es zusätzlich versicherte Leistungen wie

    • die Anfangs­hilfe (3 bis 9 Monats­renten)
    • die Wieder­ein­gliederungs­hilfe (6 Monats­renten).
Ab wann er­halte ich eine Leis­tung aus mei­nem Ver­trag?
  • Werden Sie während der Ver­sicherungs­dauer berufs­unfähig, erfolgt - läng­stens für die ver­einbarte Leistungs­dauer - die Zahlung der ver­sicherten Rente und eine Beitrags­befreiung des Vertrages, wenn der zuletzt aus­geübte Beruf für min­destens 6 bzw. 12 Monate (je nach Tarif ) zu min­destens 50 % nicht aus­geübt werden kann oder ein Träger der gesetz­lichen Renten­ver­sicherung eine volle Er­werbs­minderung aus medi­zinischen Gründen un­befristet an­erkennt.

Mit welchen Leis­tungen kann ich im Fall der Berufs­un­fähig­keit rech­nen?
  • Mit unserer BU-Ver­siche­rung er­hal­ten Sie für die Dauer der Berufs­un­fähig­keit – bis maxi­mal zu Ihrer Alters­rente mit 67 Jah­ren – eine BU-Rente mit monat­licher Aus­zah­lung.

Ändert sich mein Ver­siche­rungs­bei­trag, wenn ich meinen Beruf wechsle?
  • Der Bei­trag Ihrer BU-Ver­siche­rung bleibt auch bei Berufs­wechsel gleich.

Was be­deu­tet "Ver­zicht auf abstrak­te Ver­wei­sung"?
  • Wenn Sie aus gesund­heit­lichen Grün­den Ihren aktuell ausge­übten Beruf nicht mehr aus­üben können, ver­wei­sen wir Sie nicht auf eine andere Tätig­keit, die Sie statt­dessen aus­üben können oder theo­re­tisch aus­üben könn­ten. Bei uns er­hal­ten Sie Ihre BU-Rente – schnell und un­kom­pli­ziert.

Kann ich den BU-Schutz mit meiner priva­ten Renten­ver­siche­rung kom­bi­nieren?
  • Ja, unsere Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung können Sie bequem mit Ihrer privaten Alters­vorsorge kom­bi­nieren. Bei Berufs­un­fähig­keit zah­len wir den Bei­trag der Alters­vor­sorge auto­ma­tisch wei­ter. So ist auch Ihre Rente im Renten­alter in jedem Fall sicher!

Berufsunfähigkeitsversicherung Junge Leute

Warum soll ich mich be­reits in jungen Jah­ren gegen Berufs­un­fähig­keit schützen?
  • Die Berufs­unfähig­keit zählt zu den größ­ten finan­ziellen Ge­fahren – auch in jungen Jahren. Denn Azubis und Stu­den­ten können durch eine schwere Krank­heit oder wegen eines Unfalls berufs­un­fähig wer­den. Unsere BU-Ver­siche­rung finan­ziert Ihren Lebens­stan­dard, wenn die Arbeits­kraft weg­fällt.

    Unser Tipp:

    In jungen Jah­ren gibt es die BU-Ab­siche­rung be­son­ders güns­tig: Mit unserer BU-Ver­siche­rung Pre­mium für junge Er­wach­sene nutzen Sie Ihren guten Gesund­heits­zu­stand.

Brauche ich als jun­ger Mensch eine Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung?
  • Ja. Es em­pfiehlt sich be­reits in jungen Jah­ren an seinen Berufs­un­fähig­keits­schutz zu den­ken und eine BU-Ver­siche­rung abzu­schlie­ßen. Mit den redu­zier­ten Bei­trägen in den ersten Jah­ren nach Ver­trags­be­ginn können sich Berufs­an­fän­ger mit gerin­gem Ein­stiegs­ge­halt die Ver­siche­rung leisten – und müssen dabei auf nichts ver­zich­ten: Unser BU-Pre­mium Tarif für junge Er­wach­sende bie­tet vollen BU-Schutz von An­fang an.

Ab wann zahlt die BU-Ver­siche­rung?
  • Ein Arzt muss fest­stellen, dass Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 % für min­des­tens sechs Mona­te aus gesund­heit­lichen Grün­den nicht aus­üben können. Dann tritt eine Berufs­un­fähig­keit ein und Sie er­hal­ten jeden Monat den ver­ein­bar­ten Be­trag als Er­satz für Ihr Ein­kommen. Von der monat­lichen BU-Rente können Sie lau­fende Lebens­hal­tungs­kosten wie Miete, Strom oder etwa Ihr Auto be­zah­len. Ihre Bei­trags­zah­lungen für die BU-Ver­siche­rung ent­fallen dann selbst­ver­ständ­lich.

Habe ich nicht ohne­hin einen gesetz­lichen Schutz?
  • Schön wär’s, aber leider sind Sie nicht gesetz­lich gegen die Fol­gen einer Berufs­un­fähig­keit ge­schützt. Ledig­lich eine staat­liche Er­werbs­min­de­rungs­rente könn­te für Sie in­frage kommen. Aber Ach­tung: Sie wird nur in Ab­hängig­keit davon ge­zahlt, wie viele Stun­den am Tag man noch ar­beiten kann. Egal in welchem Beruf, selbst wenn er unter Ihrer Quali­fi­zie­rung liegt. Neben den medi­zi­nischen Voraus­setzun­gen müssen Sie zu­dem auch Auf­lagen er­füllen:

    • Eine Warte­zeit von fünf Jah­ren muss ein­ge­hal­ten wer­den.
    • Sie müssen bei Ein­tritt einer Er­werbs­un­fähig­keit nach­weisen, dass Sie in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflicht­bei­träge ge­leis­tet haben.
Warum sind Gesund­heits­fra­gen beim Ab­schluss wich­tig?
  • Ihr Gesund­heits­zu­stand ist bares Geld wert. Wenn Sie sich für eine Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung ent­schei­den, fra­gen wir nach Ihrem Ge­sund­heits­zu­stand, da be­stimm­te Krank­hei­ten ein höhe­res BU-Risiko mit sich brin­gen. Ge­sun­de Men­schen er­hal­ten dem­nach einen güns­tige­ren Bei­trag. Je frü­her Sie also mit Ihrer BU-Vor­sorge be­ginnen, desto mehr profi­tie­ren Sie von Ihrem guten Ge­sund­heits­zu­stand.

     

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