Sie sind hier: Startseite |Versicherungen |Gesundheit und Pflege |Ambulante Zusatz­versicherung

Die ambulante Zusatz­versicherung

Eine Ergänzung, die sich lohnt! Sie können sich weitere attraktive Leistungen sichern, wenn Sie einen unserer Zahn­ersatz­tarife (Zahnersatz 30 oder Zahnersatz 50) abgeschlossen haben.

Die ambulante Zusatz­versicherung "top fit" verringert Zuzahlungen für ambulante Heil­behandlungen und sichert Ihnen viele Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse nicht bezahlt werden.

  • Erstattung für Seh­hilfen (Brillen und Kontakt­linsen)
  • Übernahme des gesetz­lichen Eigen­anteils bei Heil­mitteln und Heil­behandlungen
  • Heil­praktiker­leistungen und alter­native Heil­methoden durch Ärzte

Ambu­lante Zusatz­versiche­rung: die Tarife im Überblick

Vertragspartner: VGH Provinzial Krankenversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
Top fit 50 Top fit 30
Heil­prak­tiker
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Seh­hil­fen
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Zu­zahlungen und Vor­sor­ge
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Heil­mit­tel
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Kur­ta­ge­geld
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Aus­land­rei­se­schutz
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Impfungen vor Ausland­rei­sen
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Zahn­er­satz und Ein­la­ge­fül­lungen
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Im­plantate
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
In­lays
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Plas­tische Zahn­fül­lungen
i
Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
Profes­sionel­le Zahn­rei­ni­gung
i
Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
Kie­fer­ortho­pä­die bis Al­ter 18
i
Leistung enthalten Leistung nicht enthalten

Jetzt berechnen

Jetzt berechnen

headline

dummy text

Bitte das Smartphone drehen.
Top fit 50 Top fit 30
Heil­prak­tiker
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Seh­hil­fen
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Zu­zahlungen und Vor­sor­ge
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Heil­mit­tel
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Kur­ta­ge­geld
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Aus­land­rei­se­schutz
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Impfungen vor Ausland­rei­sen
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Zahn­er­satz und Ein­la­ge­fül­lungen
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Im­plantate
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
In­lays
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Plas­tische Zahn­fül­lungen
i
Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
Profes­sionel­le Zahn­rei­ni­gung
i
Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
Kie­fer­ortho­pä­die bis Al­ter 18
i
Leistung enthalten Leistung nicht enthalten

Jetzt Berater finden

Jetzt Berater finden

headline

dummy text

FAQ - die häufigsten Fragen zur ambu­lanten Zusatz­versicherung

Für wen ist eine ambu­lante Zusatz­versicherung wichtig?
  • Für alle Versicherten der gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV). Ihre gesetz­liche Kranken­versicherung übernimmt längst nicht alle Kosten. Oft bleibt ein Eigenanteil und einige Behand­lungen müssen Sie komplett aus eigener Tasche zahlen. Die Tarife „top fit 50“ bzw. „top fit 30“ gleichen die wichtigsten Leistungs­lücken aus.
Was spricht für den Ab­schluss einer ambu­lanten Zusatz­versicherung?
  • Seit dem 01.01.2004 zahlen die gesetz­lichen Kassen in der Regel keine Zuschüsse mehr für Brillen und Kontaktlinsen. Für Massagen, sonstige Heilmittel, Medikamente, Hilfsmittel und Kranken­haus­aufenthalte sowie Kuren und Zahn­ersatz müssen Patienten einen Eigenanteil leisten.
    Die Tarife „top fit 50“ oder „top fit 30“ übernehmen diese Kosten teilweise oder auch komplett. Darüber hinaus beinhalten sie auch Leistungen für Glaukom- und Hautkrebs­früherkennung, Auslands­reise­kranken­schutz inkl. medizinisch notwendigen Rück­transports und Schutz­impfungen (bis zu 105 EUR pro Jahr) vor Auslandsreisen.
Gibt es Warte­zeiten bis der Versiche­rungs­schutz wirkt?
  • Für alle Leistungen, die nicht die zahn­ärztliche Behandlung betreffen, besteht eine Wartezeit von nur drei Monaten.
    Für zahn­ärztliche Leistungen beträgt die Wartezeit sechs Monate.
Bis zu welchem Bei­trag werden meine Kosten im Be­reich Zahn­ersatz erstattet (Zahn­staffel)?
  • Treue zahlt sich aus! Je länger der Vertrag läuft, desto mehr Kosten werden erstattet. Für Zahnersatz­leistungen gilt die folgende Zahnstaffel:

        1. Versicherungsjahr bis zu 500 EUR
        2. Versicherungsjahr 750 EUR
        3. Versicherungsjahr 1.500 EUR
        4. Versicherungsjahr 2.000 EUR
        5. Versicherungsjahr 3.000 EUR
        6. Versicherungsjahr 10.000 EUR

    Bei Unfällen entfallen die Höchstsätze. Für einzelne Leistungen gelten weitere Höchstgrenzen.

Schnelle und einfache Hilfe

Sie benötigen noch weitere Informationen zu dieser Versicherung oder haben noch Fragen?

Ihr Berater in Ihrer Nähe ist gern für Sie da. Telefonisch oder persönlich werden Sie kompetent und freundlich beraten.

Jetzt Berater finden

Das könnte Sie auch interes­sieren

Kranken­haus­zusatz­versicherung

Werden Sie zum Privat­patienten im Kranken­haus. Sichern Sie sich eine bessere medi­zinische Ver­sor­gung z. B. durch eine höher­wertige Unter­bringung im Ein- oder Zwei­bett­zimmer oder eine Spe­zialisten­behand­lung.

Jetzt mehr erfahren

Pflege­versicherung

Ob Unfall, Krankheit oder im Alter - eine private Pflege­versicherung ist in jedem Fall sinnvoll.

Die ergänzende Pflege­versicherung sichert Sie und Ihre Angehörigen finanziell ab.

Jetzt mehr erfahren

Kranken­tage­geld

Ob Autounfall, langwierige Krankheit oder komplizierter Knochenbruch – bei längerer Krankheit kann es zu erheblichen Einkommens­einbußen kommen. Mit unserer Kranken­tagegeld­versicherung können Sie Verdienst­ausfälle auffangen und Ihren finanziellen Verpflichtungen weiterhin nachkommen.

Jetzt mehr erfahren

Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG, Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Registergericht: Amtsgericht Oldenburg HRB 110012, Sitz Vechta, angeboten.
Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.