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Die Pflege­ver­siche­rung wird immer wichtiger

Pflege­bedürftig­keit kann jeden treffen, ob aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder der gestiegenen Lebenserwartung. Denken Sie dabei nicht nur an sich, sondern auch an Ihre Familie. Wenn das eigene Ein­kommen oder die Rück­lagen nicht ausreichen, sind die nächsten Ange­hörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder) gesetz­lich zum Unter­halt verpflichtet. Mit den Pflege­tarifen sichern Sie sich und Ihre Ange­hörigen finan­ziell umfassend ab.

  • Schutz vor hohen pflege­bedingten Kosten
  • Umfassende Ser­vice- und As­sis­tance-Leis­tun­gen
    • Finanzielle Sicherheit für Sie und Ihre Familie

Pflege­versiche­rung: die Tarife im Überblick

Vertragspartner: VGH Provinzial Krankenversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
PflegeSchutz Komfort PflegeSchutz Premium PflegeBahr
Pfle­ge­grad 5
i
40,00 € 60,00 € 100%*
Pfle­ge­grad 4
i
40,00 € 60,00 € 40%*
Pfle­ge­grad 3
i
20,00 € 30,00 € 30%*
Pfle­ge­grad 2
i
5,00 € 15,00 € 20%*
Pfle­ge­grad 1
i
5,00 € 10,00 € 10%*
Sofort­hilfe
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
Dy­na­mik - auch im Leis­tungs­fall
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
Um­fass­en­de Ser­vice und Assis­tance-Leistungen
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
Flexibel fest­leg­barer Schutz­umfang
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
Staat­liche För­derung
i
Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Ge­sund­heits­prü­fung ent­fällt
i
Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
* des ver­si­cher­ten Ta­ges­satz­es

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PflegeSchutz Komfort PflegeSchutz Premium PflegeBahr
Pfle­ge­grad 5
i
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Pfle­ge­grad 4
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40,00 € 60,00 € 40%*
Pfle­ge­grad 3
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20,00 € 30,00 € 30%*
Pfle­ge­grad 2
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5,00 € 15,00 € 20%*
Pfle­ge­grad 1
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5,00 € 10,00 € 10%*
Sofort­hilfe
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Dy­na­mik - auch im Leis­tungs­fall
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Um­fass­en­de Ser­vice und Assis­tance-Leistungen
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Flexibel fest­leg­barer Schutz­umfang
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Staat­liche För­derung
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FAQ - die häufigs­ten Fragen zur Pflege­versiche­rung

Welche Unter­schiede gibt es in den Tarifen PflegeSchutz und PflegeBahr?
  • Tarif PflegeSchutz: Im Pflege­fall zahlen wir Ihnen ein vereinbartes Tage­geld, das monatlich ausgezahlt wird – wenn nötig ein Leben lang. Die Höhe können Sie flexibel verein­baren und für jeden Pflege­grad indivi­duell festsetzen.

    Tarif PflegeBahr: Im Pflege­fall zahlen wir Ihnen ein verein­bartes Tage­geld (30 Tages­sätze), das monatlich ausgezahlt wird (100 % in Pflegegrad 5, 40 % in Pflegegrad 4, 30 % in Pflegegrad 3, 20 % in Pflegegrad 2, 10 % in Pflegegrad 1). Die Leis­tung beträgt bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro monatlich. Der Staat fördert diese Ab­siche­rung mit 60 EUR im Jahr bei einem Mindest­beitrag von 15 EUR im Monat.
Welche Pflege­grade gibt es und was ist der Unter­schied zwischen diesen?
  • Es gibt gemäß dem Pflege­stärkungs­gesetz II die folgenden fünf Pflege­grade:
    Pflege­grad 1: geringe Beein­trächti­gung der Selbst­ständigkeit
    Pflegegrad 2: erheb­liche Beein­trächti­gung der Selbst­ständigkeit
    Pflegegrad 3: schwere Beein­trächti­gung der Selbst­ständigkeit
    Pflegegrad 4: schwerste Beein­trächti­gung der Selbst­ständigkeit
    Pflegegrad 5: schwerste Beein­trächti­gung der Selbst­ständigkeit mit beson­deren Anfor­derun­gen an die pflege­rische Ver­sorgung
    Je nach Schwere der Pflege­bedürftig­keit erfolgt nach einem bestimmten Begut­achtungs­verfahren die Ein­ordnung nach einem Punkte­system in einen der fünf Pflege­grade.
    Zur Beur­teilung heran­gezogen werden hierfür die indivi­duell noch vorhan­denen Fähig­keiten des Pflege­bedürftigen (z. B. Mobili­tät, Selbst­versorgung, Bewäl­tigung der krankheits- oder therapie­bedingten Anfor­derungen, Gestal­tung des Alltags usw.).
Ist eine Gesund­heits­prüfung notwendig?
  • Bei den PflegeSchutz-Tarifen benötigen wir vorab einige Angaben zu Ihrem Gesund­heits­zustand und führen dafür eine Gesund­heits­prüfung durch.
    Für die PflegeBahr erhalten Sie den Ver­sicherungs­schutz ohne diese Prüfung.
Gibt es Warte­zeiten bevor der volle Ver­siche­rungs­schutz besteht?
  • Im Tarif PflegeSchutz genießen Sie ohne Warte­zeit direkten Versiche­rungs­schutz.
    Im Tarif PflegeBahr beginnt der volle Versiche­rungs­schutz nach fünf Jahren Warte­zeit. Sie entfällt bei Pflege­bedürftig­keit nach einem Unfall.
Wie hoch ist das Pflege­tage­geld in den einzelnen Pflege­graden und wie wird es aus­ge­zahlt?
  • Im Pflegefall zahlen wir Ih­nen im Ta­rif PflegeSchutz ein ver­ein­bar­tes Ta­ge­geld, das mo­nat­lich aus­ge­zahlt wird – wenn nö­tig ein Le­ben lang. Die Hö­he kön­nen Sie flexi­bel ver­ein­ba­ren und für je­den Pfle­ge­grad ein­zeln fest­set­zen (bis max. 20 Euro in PflegeSchutz 1 und bis zu 100 Euro in PflegeSchutz 2 bis 4).

    Das Pfle­ge­ta­ge­geld im Ta­rif Pfle­geBahr be­trägt
    • bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit in dem Pfle­ge­grad 1: 10 %
    • bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit in dem Pfle­ge­grad 2: 20 %
    • bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit in dem Pfle­ge­grad 3: 30 %
    • bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit in dem Pfle­ge­grad 4: 40 %
    • bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit in dem Pfle­ge­grad 5: 100 %
    des ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Pfle­ge­ta­ge­gel­des.

    Die Aus­zah­lung der Leis­tung er­folgt für je­den Mo­nat – un­ab­hän­gig von der An­zahl der Ka­len­der­ta­ge – in 30 Ta­ges­sät­zen. Die Leis­tung be­trägt bei Pfle­ge­grad 5 min­des­tens 600 € mo­nat­lich.
Gibt es eine regel­mäßige An­passung des ver­sicher­ten Tage­geldes auf­grund steigen­der Pflege­kosten?
  • Alle drei Jahre wird im Tarif PflegeSchutz unter bestimmten Voraussetzungen das vereinbarte Pflegetagegeld entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindexes erhöht (Dynamik) – unabhängig davon, ob der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

Schnelle und einfache Hilfe

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.