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Die Private Kranken­versicherung

Die Private Kranken­versicherung bietet Ihnen und Ihrer Familie einen indi­viduell auf Ihre Bedürf­nisse ausgerichteten und leistungs­starken Versicherungs­schutz.

Wir bieten Ihnen lebenslang garan­tierte Leistungen zu ausge­zeichneten Kondi­tionen. Sollten sich Verände­rungen in Ihrem Leben ergeben, können Sie flexibel reagieren und sich z. B. durch eine Anwart­schaft eine unkomplizierte Wieder­aufnahme nach kurzen Pausen sichern.

Nutzen Sie die viel­fältigen Möglich­keiten, sich und Ihren Ange­hörigen eine optimale Behand­lung im Krank­heits­fall zu sichern.

  • Hervor­ragende medi­zinische Ver­sorgung
  • Lebens­lang garan­tierte Leis­tungen
  • Individuell wählbarer Versicherungs­schutz

Private Kranken­ver­siche­rung: die Tarife im Über­blick

Vertragspartner: ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG, Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta
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Angestellte Selbstständige Bei­hil­fe­be­rechtig­te
Grund­ver­sorgung:
Selbst­be­halte
i
Am­bu­lan­te Be­hand­lung
i
Arz­nei­mit­tel
i
He­bammen­hilfe
i
Hilfs­mittel (offe­ner Hilfs­mittel­kata­log)
i
Trans­port­kosten
i
Seh­hilfen
i
Vor­sorge­unter­suchun­gen
i
Im­pfun­gen
i
Zahn­be­hand­lung
i
Zahn­er­satz und Kie­fer­or­tho­pä­die
i
All­ge­mei­ne Kran­ken­haus­leistungen
i
zzgl. Zwei­bett­zim­mer mit pri­vat­ärzt­licher Be­hand­lung
i
zzgl. Ein­bett­zim­mer mit pri­vat­ärzt­licher Be­hand­lung
i
Pfle­ge­pflicht­ver­sicherung
i
Zu­satz­ver­sorgung:
Kran­ken­ta­ge­geld
i
wählbar wählbar
Sta­tio­nä­re Er­gänzungs­ver­sicherung für Wahl­leistun­gen
i
wählbar
Bei­hil­fe-Er­gänzungs­ver­sicherung
i
wählbar
Kran­ken­haus­ta­ge­geld
i
wählbar wählbar wählbar
Kur­ta­ge­geld
i
wählbar wählbar wählbar
Pfle­ge­tage­geld­ver­sicherung
i
wählbar wählbar wählbar
Bei­trags­ent­lastung im Al­ter
i
wählbar wählbar wählbar
Aus­lands­reise­kran­ken­ver­siche­rung
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wählbar wählbar wählbar

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FAQ - die häu­figs­ten Fra­gen zur Priva­ten Kranken­versicherung

Wer kann sich privat kranken­versichern?
  • Eine pri­va­te Kran­ken­ver­siche­rung (PKV) kann jeder ab­schlie­ßen, der nicht ver­siche­rungs­pflich­tig in der ge­setz­lichen Kran­ken­ver­siche­rung (GKV), son­dern ver­siche­rungs­frei ist. Das gilt für die fol­gen­den Per­so­nen­grup­pen:

    • Arbeit­neh­mer mit einem Ein­kom­men ober­halb der Ver­siche­rungs­pflicht­grenze
    • Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler (Aus­nah­men kön­nen für Künst­ler, Pu­bli­zis­ten und Land­wir­te gelten)
    • Beamte, bei­hilfe­fä­hi­ge Fa­mi­lien­an­ge­hö­ri­ge und Beam­ten­an­wärter
    • Personen ohne ei­ge­nes Ein­kom­men bzw. mit einem Ein­kom­men unter der Ge­ring­fü­gig­keits­grenze (538 EUR im Monat). Das sind z. B. Haus­frauen, Haus­männer oder Kinder.
    • Studenten, sofern sie sich von der Ver­siche­rungs­pflicht in der GKV be­freien lassen oder für die mit Vollendung des 30. Lebensjahres die studentische Krankenversicherung der GKV erlischt.
Wie hoch ist die Ver­sicherungs­pflicht­grenze bzw. Jahres­entgelt­grenze
  • Diese beträgt in 2023: 69.300 EUR p. a. bzw. 5.775 EUR pro Monat. Bis zu dieser Höhe sind Arbeitnehmer in der GKV versicherungspflichtig. Gleichzeitig ist diese Grenze maßgeblich für das Vorliegen eines Anspruchs auf Familienversicherung für Kinder über den Ehegatten in der GKV.
Sie haben noch Fragen?
  • Rufen Sie in unserem Kunden Service Center an

    Service-Zeiten
    Montag - Freitag: 07.30 - 18.00 Uhr

    Kontaktdaten
    Tel.: 0441 2228 140 oder Fax: 0441 2228 115 oder schreiben Sie uns:

    E-Mail: kranken@oevo.de

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Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG, Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Registergericht: Amtsgericht Oldenburg HRB 110012, Sitz Vechta, angeboten.
Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.