
Teilungsordnung
Ordnung für die interne und externe Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs für die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg
Teilungsordnung
Diese Teilordnung gilt für Lebensversicherungen, die dem Versorgungsausgleich bei Ehescheidung oder bei Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gemäß dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) unterliegen.
Stand 22.05.2024