Teilungsordnung

Ord­nung für die in­terne und ex­terne Tei­lung von Lebens­ver­siche­run­gen auf­grund des Ge­setzes zur Struk­tur­re­form des Ver­sor­gungs­aus­gleichs für die Öffent­liche Lebens­ver­siche­rungs­anstalt Olden­burg

Teilungsordnung

Diese Teil­ord­nung gilt für Lebens­ver­siche­run­gen, die dem Ver­sor­gungs­aus­gleich bei Ehe­schei­dung oder bei Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gemäß dem Ver­sor­gungs­aus­gleichs­ge­setz (VersAusglG) unter­lie­gen.

Stand 22.05.2024