Ärztin bespricht mit Patientin am Tisch über Behandlungsoptionen, Laptop und Telefon im Hintergrund sichtbar.
Gesundheit

3 Tipps zur Patientenverfügung

25. September 2024

So gehen Sie die Pa­tien­ten­ver­fü­gung end­lich an.

Die Angst vor dem wei­ßen Blatt: Mit der kämpft wohl jeder, der eine Pa­tien­ten­ver­fü­gung auf­set­zen möch­te – und sich dafür mit dem Le­bens­ende be­schäf­ti­gen muss. Tipps, wie es etwas leich­ter fällt.

Wenn ich nicht mehr in der Lage bin, selbst über me­di­zi­ni­sche Maß­nah­men zu ent­schei­den: Möch­te ich künst­lich be­at­met wer­den? Künst­lich er­nährt? Möch­te ich dann zu Hause ster­ben oder im Kran­ken­haus oder Hos­piz?

All die­se Fra­gen las­sen sich in einer Pa­tien­ten­ver­fü­gung re­geln. Das ist wich­tig, damit Ärz­tin­nen und Ärzte im Fall der Fälle wis­sen, wel­che Be­hand­lun­gen man sich wünscht – oder eben nicht. Doch so eine Pa­tien­ten­ver­fü­gung auf­zu­set­zen, fällt alles an­de­re als leicht, nie­mand be­schäf­tigt sich gerne mit dem ei­ge­nen Le­bens­ende. Wo fängt man an, wo gibt es Hilfe, was muss man noch wis­sen? Ein Über­blick:

Tipp 1

Vordrucke und Text­bau­steine nutzen

Was die Angst vor dem wei­ßen Blatt ab­bauen kann, sind Vor­drucke oder Text­bau­stei­ne. Da­raus kann die Pa­tien­ten­ver­fü­gung dem ei­ge­nen Wil­len ent­spre­chend zu­sam­men­set­zen. Und sie haben der Zeit­schrift „Fi­nanz­test“ zu­fol­ge noch einen wei­te­ren Vor­teil: Sie schaf­fen mehr Rechts­sicher­heit (Ausgabe 9/2024). Denn For­mu­lie­run­gen von medi­zi­ni­schen Laien kön­nen un­ge­nau sein.

Hilfen für die Pa­tien­ten­ver­fü­gung gibt es viele, etwa vom Bun­des­mi­nis­te­rium für Jus­tiz. Auch viele Haus­ärz­tin­nen und -ärzte stel­len ent­spre­chen­de Vor­drucke und Text­bau­stei­ne zur Ver­fügung.

Gut zu wissen: Datum und Unter­schrift rei­chen aus, damit eine Pa­tien­ten­ver­fü­gung gül­tig ist. Ein Notar ist nicht not­wen­dig, so „Fi­nanz­test“.

Tipp 2

Beratung in der Haus­arzt­praxis

Was be­deu­tet es ei­gent­lich genau, künst­lich be­at­met zu wer­den? Wer be­stimm­te me­di­zi­ni­sche Maß­nah­men genau ver­ste­hen will, kann sich von Haus­arzt oder Haus­ärz­tin in Sachen Pa­tien­ten­ver­fü­gung be­ra­ten lassen.

„Finanztest“ weist aller­dings da­rauf hin: So eine Be­ra­tung gilt als in­di­vi­duel­le Ge­sund­heits­leis­tung (IGeL), die Kos­ten wer­den also nicht von der ge­setz­lichen Kran­ken­ver­siche­rung über­nom­men. Je nach Um­fang der Be­ra­tung muss man zwi­schen 60 bis über 325 Euro aus ei­ge­ner Tasche zahlen.

Tipp 3Regelmäßig prüfen

Die Patien­ten­ver­fü­gung steht end­lich. Wo ge­hört sie nun hin? Die Ver­brau­cher­zen­tra­le gibt den Tipp, einen Hin­weis auf die Pa­tien­ten­ver­fü­gung im Por­te­mon­naie mit sich tra­gen. Dort kann man darauf ver­weis­en, wo genau das Do­ku­ment hin­ter­legt ist: zu Hause oder beim Arzt etwa.

Doch damit ist es nicht ge­tan. Vor­stel­lun­gen kön­nen sich än­dern – oder der Ge­sund­heits­zu­stand. Daher ist es sinn­voll, re­gel­mä­ßig zu prü­fen, ob die Pa­tien­ten­ver­fü­gung noch ak­tuell ist. „Fi­nanz­test“ zu­fol­ge lau­ten hier die Ex­per­ten-Em­pfeh­lun­gen: etwa alle drei bis fünf Jahre drauf­schauen und ge­ge­be­nen­falls än­dern. Je ak­tuel­ler eine Pa­tien­ten­ver­fü­gung ist, desto bes­ser. Denn damit ist umso ein­deu­ti­ger, dass sie dem der­zei­ti­gen Wil­len ent­spricht.

Übrigens: In vielen Vor­drucken gibt es Extra-Zei­len für eine neue Unter­schrift und ein neues Datum. Recht­lich bin­dend sind Pa­tien­ten­ver­fü­gun­gen, die schon vor vie­len Jah­ren zu­letzt unter­schrie­ben wur­den, aber ebenso.

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Autor dieses Beitrags

Junge Frau mit langen, lockigen Haaren und lächelndem Gesicht, trägt eine helle Jacke und einen weißen Oberteil, vor grauem Hintergrund.

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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