Privat­haft­pflicht­ver­sicherung

Pflicht für ein un­be­schwer­tes Leben

Die Privat­haft­pflicht­ver­sicherung der Öffentlichen Olden­burg

Ohne Risiko­­be­reit­­schaft macht das Leben nur halb so viel Spaß. Leicht­­sinn können sich je­­doch die wenig­sten Men­­schen leisten.

Unsere Privat­­haft­­pflicht sollte da­­her nicht feh­len. Denn diese kommt für Schäden auf, die Sie ande­ren ver­­sehent­­lich zu­­fügen.

Ihre Vorteile
01

Indivi­duelle Tarif­vari­anten für jeden Lebens­ab­schnitt


02

Welt­weiter Ver­sicherungs­schutz rund um die Uhr 


03

Schnelle und unbüro­kra­tische Schaden­regulierung

Privat­haft­pflicht: unsere Tarife im Über­blick 

PHV = Privat­haft­pflicht­ver­si­che­rung

PHV Basis

PHV Komfort

PHV Premium

Ver­sicherungs­summe
Ver­sich­er­ungs­sum­me je Scha­den­er­eig­nis pau­schal für Per­sonen-, Sach- und Ver­mögens­schäden.
5 Mio. EUR
10 oder 50 Mio. EUR
10 oder 50 Mio. EUR
Selbstbehalt
250 EUR
Einschluss möglich
Einschluss möglich
Ver­sich­er­te Per­so­nen
Un­se­ren Ver­sich­er­ungs­schutz ge­nie­ßen Sie, als Ver­sich­er­ungs­neh­mer und
- Ihr/e Ehe­gatte/in
- Ihr/e Lebens­part­ner/in*
- Ihr/e Eltern / Groß­eltern*
- Ihre min­der­jähri­gen Kin­der, die voll­jähri­gen Kin­der nur, so­lange sie sich noch in ein­er Schul- oder ein­er an­schlie­ßen­den Be­rufs­aus­bil­dung be­fin­den bzw. ein­en frei­wil­ligen Wehr­dienst oder Bun­des­frei­wil­ligen­dienst leis­ten

*Wenn diese im sel­ben Haus­halt le­ben und beim Ver­siche­rungs­neh­mer be­hörd­lich ge­mel­det sind.
Miet­sach­schä­den
Ver­sich­ert ist die Be­schä­di­gung an zu pri­va­ten Zwe­cken ge­mie­te­ten Wohn­ungen und Räu­me in Ge­bäu­den. Glas­bruch­schä­den sind nur in ge­mie­te­ten Räu­men (z.B. Hotels) ver­sich­ert.
Pri­va­te Inter­net­nut­zung
Nicht De­likt­fähi­ge
Schäden durch de­likt­un­fä­hi­ge Per­so­nen sind bei uns mit­ver­sichert.
Ge­fällig­keits­hand­lungen
Eine der häu­fig­sten Ge­fällig­keits­hand­lun­gen ist die Mit­hil­fe bei Wohn­ungs­um­zü­gen im Freun­des- und Be­kann­ten­kreis.
Scha­den­er­satz­aus­fall
Sind Sie selb­st der Ge­schä­dig­te und der Scha­den­ver­ur­sach­er ist nicht üb­er ein­e eige­ne Pri­vat­haft­pflicht ver­sich­ert bzw. kann den Scha­den nicht aus ei­ge­ner Ta­sche er­setzen, zahlt Ihre PHV Premium den Scha­den - so­fern ein voll­streck­bar­es Ur­teil üb­er den Scha­den­er­satz vor­liegt.
Ver­lust von privaten Schlüs­seln
Das Ab­han­den­kom­men von frem­den pri­va­ten Schlüs­seln ist mit­ver­sich­ert.
Ver­lust von be­ruf­lichen Schlüs­seln
Das Ab­han­den­kom­men von frem­den be­ruf­lichen Schlüs­seln ist mit­ver­sich­ert. Dies gilt auch für frem­de Kfz-Schlüssel.
Ver­lust von Kfz-Schlüsseln
Das Ab­han­den­kom­men von frem­den Kfz-Schlüsseln.
Pri­vat ge­mie­te­te und ge­lie­he­ne Sa­chen
Schä­den an be­weg­lich­en Sa­chen, die z. B. ge­mie­tet oder ge­lie­hen wur­den, sind mit­ver­sich­ert.
Be­tank­ungs­schä­den an ge­lie­he­nen/ge­mie­te­ten Kfz
Schä­den die bei ein­er ver­sehent­lich fal­schen Be­tank­ung ein­es ge­mie­te­ten oder ge­lie­hen­en Kfz ent­ste­hen, sind bis zu ein­er Höchst­er­satz­leist­ung von 10.000 EUR je Ver­sich­er­ungs­fall mit­ver­sich­ert. Be­grenzt auf 20.000 EUR im Ver­sich­er­ungs­jahr. Je Scha­dens­fall gilt eine Selbst­be­teili­gung in Hö­he von 150 EUR.
bis 10.000 EUR
Schäden durch ma­nuel­le Rei­ni­gungs- und Pfle­ge­ar­bei­ten an ge­lie­he­nen/ge­mie­te­ten Kfz,
Selbstbeteiligung 150 EUR
bis 10.000 EUR
Be- und Ent­la­de­schä­den
Schä­den, die bei Be- und Ent­lade­vor­gän­gen ein­es Kfz ent­ste­hen kön­nen, sind bis zu ein­er Höchst­er­satz­leist­ung von 10.000 EUR je Ver­sich­er­ungs­fall mit­ver­sich­ert. Be­grenzt auf 20.000 EUR im Ver­sich­er­ungs­jahr. Je Scha­dens­fall gilt eine Selbst­be­teili­gung in Hö­he von 150 EUR.
bis 10.000 EUR
Rabattschutz bei ge­lie­he­nen Kraft­fahr­zeugen
Ausgleich des Mehr­bei­trags und der Selbst­be­tei­li­gung in den ers­ten 5 Jahren.
bis 2.000 EUR
Flug­mo­delle bis 250g
Der Ver­sich­er­ungs­schutz be­steht in­ner­halb Eu­ro­pas. Die Höchst­ent­schä­di­gung je Ver­sich­er­ungs­fall liegt bei 1 Mio. EUR.

Sie ha­ben nicht ge­fun­den, was Sie su­chen? Schau­en Sie in un­se­re aus­führ­li­che Leis­tungs­über­sicht.

Ihr zu­sätz­licher Schutz mit der Privat­haft­pflicht

Amts­haft­pflicht

Für Mit­­ar­beiter im Öffent­­lichen Dienst ist die Amts­­haft­­pflicht­­ver­­sicherung aus der be­ruf­lichen Tätig­­keit in­­klusive.

Privathaftpflicht Drohnen

Sie sind Hal­ter von Flug­droh­nen? Mit dem Zu­satz­bau­stein "PHV Droh­nen" sind Per­so­nen- und Sach­schä­den durch Flug­droh­nen/ Flug­mo­del­le über 250 g bis 5.000 g Ab­flug­ge­wicht mit 1 Mio. Euro Ver­siche­rungs­summe ver­sichert.

FAQ - die häufig­sten Fragen zur Privat­haft­pflicht
Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?
Was ist versichert?
Wer ist versichert?
Wie hoch fällt die Entschädigung für den Anspruchsteller aus?
Was ist nicht versichert?
Rechtliche Hinweise

Wir sind für Sie da!

Schadentelefon

Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300

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