

Was erlaubt ist und wo es kritisch wird.
Wichtig ist bei einer Beziehung am Arbeitsplatz, dass klare Grenzen zwischen der Liebe und der Arbeit gezogen werden. So darf dadurch weder die Arbeitsleistung noch der Betriebsfrieden leiden, erklärt der Fachanwalt. Zärtlichkeiten oder Streitereien sollte es also keine geben und die Kommunikationsmittel der Firma auch nicht für selbiges verwendet werden.
Kritisch wird es bei direkten Vorgesetzten-Untergebenen-Verhältnissen. Gerade hier kann es zu Interessenkonflikten oder Machtmissbrauch kommen, oder aber auch zur Bevorzugung des Partners bei Projekten oder Beförderungen führen, so Görzel.
Doch was passiert, wenn diese Grenzen überschritten werden? Grundsätzlich gibt es drei mögliche Konsequenzen als Folge des Fehlverhaltens:
• Abmahnung, etwa im Fall, dass der Betriebsfrieden gestört wird
• Versetzung, wenn es zu einem Interessenkonflikt kommt
• Kündigung bei besonders schweren Fällen
Der Arbeitgeber muss das Fehlverhalten beweisen können. Wird man zu Unrecht belangt, sollte man sich erst einmal an den Betriebsrat wenden. Gibt es keinen, oder kann dieser auch nicht weiterhelfen, kann man rechtliche Schritte einleiten und den Sachverhalt dann vor Gericht klären.
Transparenz schaffen: Offene Kommunikation mit Vorgesetzten verhindert Gerüchte und schafft Vertrauen. Viele Unternehmen haben klare Richtlinien für solche Situationen.
• Grenzen einhalten: Private Gespräche gehören in die Pause, nicht an den Arbeitsplatz. Streit sollte niemals vor Kollegen ausgetragen werden.
• Professionalität bewahren: In Meetings und bei Projekten zählt nur die fachliche Kompetenz. Persönliche Befindlichkeiten haben dort nichts zu suchen.
• Plan B entwickeln: Was passiert bei einer Trennung? Wer wechselt gegebenenfalls die Abteilung? Diese Fragen sollten früh geklärt werden.
Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
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