

Nur nicht allein lassen
26. März 2026Beim Osterfeuer ist Geduld gefragt.
Ins Feuer schauen: Wer das gemütlich findet, freut sich womöglich schon aufs Osterfeuer. Doch wer eines plant, muss bereits vorab auf allerlei schauen - etwa, ob man es überhaupt anzünden darf.
Wie genau, ob nur mit Anmeldung oder überhaupt nicht: Was für Osterfeuer gilt, das hängt von den einzelnen Städten und Gemeinden ab. Wer darüber nachdenkt, an den Feiertagen ein solches Feuer zu veranstalten, sollte sich also rechtzeitig bei seiner jeweiligen Kommune informieren – und auch sonst ein paar Dinge rund ums Feuer beachten. Laut Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV) etwa, kurz vor dem Anzünden des Feuers das Brennmaterial noch einmal umzuschichten.
Das ist notwendig, damit das Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird. Igel verstecken sich etwa zwischen den Zweigen, gerade wenn diese länger liegen, heißt es beispielsweise auf der Webseite des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV). Und Vogelarten wie Rotkehlchen, Zaunkönig oder Heckenbraunelle bauen demnach gern ihre Nester darin.
Keine feuchten Gartenabfälle verbrennen
Zum Verbrennen sollte man Schreck zufolge dann nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz verwenden – und beim Anzünden keine brennbaren Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger nutzen. Wer etwa noch recht feuchte Gartenabfälle anzündet, riskiert eine sehr starke Rauchentwicklung, beim Verbrennungsprozess werden laut LBV viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt.
Halten Sie außerdem mindestens 50 Meter Sicherheitsabstand zwischen Feuer und Gebäuden und Bäumen ein. Straßen sollten laut DFV mindestens 100 Meter entfernt vom Feuerplatz liegen.
Und auch wenn sie eine praktische Sitzgelegenheit rund ums Feuer sein mögen, Strohballen sind in der Nähe von Feuer vor allem eine gefährliche. Laut DFV können sie sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden. Am besten verzichtet man also darauf.
Wichtig in jedem Fall: So ein Feuer muss dauerhaft beaufsichtigt werden – und zwar womöglich auch dann noch, wenn die letzten Gäste bereits aufgebrochen sind. „Verlassen Sie als Veranstalter beziehungsweise Zuständiger die Feuerstelle nur, wenn sie komplett erkaltet ist”, so Schreck. „Gegebenenfalls muss auch nach Ende der Veranstaltung weiterhin kontrolliert werden, dass es nicht zu Funkenflug oder ähnlichem kommt.”
Foto: Frank Hammerschmidt/dpa/dpa-tmn
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