

Was an heißen Tagen im Job gilt
18.06.2025Wozu Arbeitgeber bei Sommerhitze verpflichtet sind – und bis wann Beschäftigte trotz allem weiterarbeiten müssen.
Bei Hitze arbeiten? Das kann für Beschäftigte nachlassende Konzentration, Kopfschmerzen oder Übelkeit bedeuten – egal, ob im Büro, in einer Produktionshalle oder auf der Baustelle. Arbeitgeber müssen bei hohen Temperaturen dafür sorgen, dass der Joballtag für ihre Beschäftigten erträglich ist. Wozu sind sie verpflichtet? Fragen und Antworten zu heißen Sommertagen in der Arbeitswelt.
Einen Anspruch auf Hitzefrei gibt es für Beschäftigte in Deutschland nicht. Auch eine Arbeitsumgebung mit Klimaanlagen können sie nicht einfordern. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber allerdings verpflichtet, für Arbeitsbedingungen zu sorgen, bei denen es zu keiner Gefährdung für Leben und Gesundheit der Beschäftigten kommt.
Die Arbeitsstättenverordnung regelt, dass Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass die Temperaturen in Arbeitsräumen „gesundheitlich zuträgliche“ Bedingungen aufweisen. Konkreter wird es dann in der technischen Regel für Arbeitsstätten zum Thema Raumtemperatur. Die gibt beispielhaft Maßnahmen vor, aus denen Arbeitgeber auswählen können, wenn es zu heiß wird.
„In Arbeits- und Sozialräumen sollte die Temperatur plus 26 Grad nicht überschreiten“, sagt Lea Deimel von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua). Eine Raumtemperatur von über 26 Grad ist nur erlaubt, wenn es in Büros und Produktionshallen einen wirksamen Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung gibt – etwa einen Sonnenschutz für Fenster und Glaswände sowie eine gute Isolierung des Gebäudes – und die Außentemperatur 26 Grad übersteigt.
Wie genau muss der Arbeitgeber Beschäftigte vor zu hohen Temperaturen schützen?
Geregelt sind drei Temperaturschwellen für Büros und Produktionshallen – über 26 Grad, über 30 Grad und über 35 Grad, auf die Arbeitgeber mit bestimmten Maßnahmen reagieren sollten. Es gilt das TOP-Prinzip: Technische Maßnahmen (T) sollten Vorrang vor organisatorischen (O) und personenbezogenen Maßnahmen (P) haben. Geeignete Maßnahmen müsse der Arbeitgeber bei einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, so Deimel.
- Über 26 Grad: Bei über 26 Grad Außen- und Innenlufttemperatur sind Schutzmaßnahmen ein Soll. „Dazu zählt beispielsweise die Nutzung von Ventilatoren oder eine Lüftung in den frühen Morgenstunden, wenn die Luft draußen noch nicht erwärmt ist“, sagt Andreas Stephan von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Weitere denkbare Maßnahmen: Arbeitgeber können Gleitzeit anbieten, die Kleiderordnung lockern oder Getränke bereitstellen.
- Über 30 Grad: Steigen die Temperaturen auf über 30 Grad, muss der Arbeitgeber zum Schutz der Gesundheit von Beschäftigten weitere Maßnahmen ergreifen. Der Arbeitgeber kann etwa Jalousien anbringen lassen und mit Klimaanlagen oder Ventilatoren für Abkühlung sorgen.
- Über 35 Grad: Bei Temperaturen von über 35 Grad im Raum ist ein Raum ohne weitere Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet. Unter Umständen kommt die Arbeit dort aber infrage, wenn zum Beispiel Luftduschen, Wasserschleier oder Hitzeschutzkleidung zum Einsatz kommen. „Allerdings sind solche Maßnahmen in der Regel auf Produktionshallen beschränkt und kommen im Büro eher selten vor“, so Stephan.
Ventilator aufstellen und um 6 Uhr mit der Arbeit beginnen: An heißen Tagen einfach selbstständig Maßnahmen zu ergreifen, ist keine gute Idee. „Besser ist es immer, das Gespräch mit der Führungskraft und anderen Teammitgliedern zu suchen und gemeinsam Lösungen zu finden“, sagt Stephan.
Auch die Kleiderordnung dürfen Beschäftigte in der Regel nicht einfach wegen hochsommerlicher Temperaturen missachten. Die Entscheidung, die Vorschriften zu lockern, liegt beim Arbeitgeber. Beschäftigte können im Gespräch aber auf die Situation hinweisen.
Nicht zuletzt sollten Beschäftigte Büro oder Lagerhalle nicht einfach verlassen, wenn ihnen der Raum zu heiß erscheint. Das kann sogar eine Abmahnung nach sich ziehen. Wer sich so großer Hitze ausgesetzt sieht, dass dadurch die Gesundheit gefährdet ist, ohne dass der Arbeitgeber einschreitet, darf in allerletzter Konsequenz aber die Arbeit einstellen.
Bei der Arbeit im Freien können neben hohen Temperaturen auch UV-Strahlen und die Ozonbelastung gefährlich werden. Hier müssen Arbeitgeber eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchführen, um langfristig Maßnahmen festzulegen.
Bei Hitze auf Baustellen sind Arbeitgeber zum Beispiel verpflichtet, zusätzliche Pausen zu gewähren. „Zudem müssen sie durch technische Maßnahmen wie Sonnenschutzvorrichtungen in Form von Baustellenzelten oder anderen Schattenspender dafür sorgen, dass das Arbeiten an heißen Sommertagen erträglicher wird“, so Stephan. Ebenfalls denkbar sind mobile Klimaanlagen oder Ventilatoren.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn
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