Frostbedeckter Wasserhahn an einer eisigen Rohrleitung, Tropfen hängen herab. Kühle blaue Farbtöne dominieren die Szene.
Zuhause

Eisige Temperaturen

7. Januar 2026

Versicherer warnen vor Frostschäden – 140 Millionen Euro Schaden pro Jahr durch geplatzte Leitungen.

Die aktuelle Kältewelle mit Dauerfrost und zweistelligen Minusgraden erhöht das Risiko für geplatzte Wasserleitungen erheblich und wird für Gebäude zur Belastungsprobe. Frostbedingte Leitungswasserschäden verursachen pro Jahr im Schnitt rund 25.000 versicherte Schadenfälle. 

„Frostbedingte Leitungswasserschäden verursachen im Winter Schäden von jährlich rund 140 Millionen Euro. Mit ein paar einfachen Handgriffen lässt sich das meist verhindern“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Gefahr durch DauerfrostLeitungen in unbeheizten Bereichen besonders gefährdet

Wenn die Temperaturen über mehrere Tage unter null Grad sinken, droht stehendes Wasser in Leitungen zu gefrieren und Rohre zu sprengen. Vor allem in wenig bis gar nicht beheizten Bereichen wie Kellern, Gästezimmern, Garagen oder Gartenhäusern. Auch außenliegende Wasserhähne zählen zu den besonders gefährdeten Stellen. Anhaltende Stromausfälle, wie derzeit in Berlin, erhöhen das Risiko für Frostschäden erheblich. Durch die unterbrochene Beheizung und Zirkulation können die Folgen für die wasserführenden Leitungen gravierend sein. „Die derzeitige Frostperiode ist ein echter Stresstest für viele Gebäude. Schäden zeigen sich oft erst bei Tauwetter, aber dann ist es meist zu spät“, sagt Asmussen.

Diese Tipps helfen, Frostschäden vorzubeugen und zu verhindern.

Vorbeugende Maßnahmen

1. Außenleitungen entleeren: Wasserleitungen in unbeheizten Räumen, an Außenwänden oder im Garten sollten vor dem Winter abgesperrt und vollständig entleert werden. Auch Restwasser muss ablaufen.

2. Rohre dämmen: Freiliegende Leitungen lassen sich mit handelsüblichem Isoliermaterial wirkungsvoll gegen Frost schützen: Das gilt insbesondere für Rohre in Kellern, Garagen oder Gartenhäusern. Auch eine sehr gute Dämmung kann das Einfrieren nicht verhindern, wenn Wasser in den Rohrleitungen stagniert und nicht zirkuliert.

3. Gebäudehülle abdichten: Undichte Türen, Fenster oder Kellerschächte sollten abgedichtet werden, damit keine kalte Luft an wasserführende Leitungen gelangt.

4. Hauptwasserhahn lokalisieren: Alle Bewohnerinnen und Bewohner sollten wissen, wo sich der Haupthahn befindet, um im Notfall die Wasserzufuhr schnell unterbrechen zu können.

Maßnahmen bei einsetzendem Frost

5. Räume dauerhaft beheizen: Auch selten genutzte Räume sollten durchgängig beheizt werden. Raumtemperaturen nahe oder unter dem Gefrierpunkt sind unbedingt zu vermeiden.

6. Frostschutzstellung reicht nicht aus: Die Frostschutzfunktion am Heizkörper schützt nur das Gerät selbst, nicht jedoch weiter entfernte Leitungsabschnitte. Heizkörper sollten deshalb auf mittlerer Stufe betrieben werden.

7. Kellerfenster geschlossen halten: Fenster in Kellern oder unbeheizten Nebenräumen sollten bei Frostwetter konsequent geschlossen bleiben, um das Eindringen von Kaltluft zu verhindern.

8. Leerstehende Immobilien überwachen: Bei längerer Abwesenheit oder in leerstehenden Gebäuden sollte die Heizung nicht ausgeschaltet und das Haus regelmäßig kontrolliert werden: zum Beispiel durch Nachbarn oder die Hausverwaltung. 

Verhalten im Schadens- oder Gefahrenfall

9. Keine offenen Flammen verwenden: Eingefrorene Leitungen dürfen keinesfalls mit offener Flamme oder Heißluftpistolen aufgetaut werden: Das ist lebensgefährlich und erhöht die Brandgefahr. Fachbetriebe sollten beauftragt werden.

10. Schäden dokumentieren und melden: Wenn ein Rohr geplatzt ist, sollten Betroffene das Wasser abstellen, bei Bedarf den Strom unterbrechen, den Schaden fotografieren und umgehend die Versicherung informieren. 

Versicherungsschutz bei Frostschäden

Gebäudeschäden durch geplatzte Leitungen übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Werden bewegliche Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte beschädigt, greift die Hausratversicherung - vorausgesetzt, das Wasser stammt aus einer fest installierten Leitung und die Sorgfaltspflichten wurden eingehalten.

Das Online Magazin „Wir sind Nähe“
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