Ja, unsere landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht beinhaltet bereits die private Haftpflichtversicherung. Sie gilt für Sie, Ihren Ehe- oder Lebenspartner und deren/dessen unverheiratete, in häuslicher Gemeinschaft lebende minderjährige Kinder.
Volljährige Kinder, Eltern, Schwiegereltern sowie Großeltern, die auf dem landwirtschaftlichen Anwesen leben, sind ebenfalls mitversichert, sofern sie nicht hauptberuflich außerhalb des versicherten Betriebes tätig sind. Die Mitversicherung bleibt bestehen, wenn diese Angehörigen in einem Alten- oder Pflegeheim leben.