FAQ-Portal

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den einzel­nen Ver­siche­rungs­sparten. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

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FAQ Bau­leis­tungs­ver­sicherung

Warum ist die Bau­leistungs­ver­siche­rung so wich­tig?
  • Schon der Roh­­bau Ihres Hauses stellt eine er­hebliche In­­vestition dar - und selbst bei größter Vor­­sicht sind Schäden nicht aus­­zu­­schließen. Dabei kann selbst ein schein­­bar kleines "Mal­­heur" en­orme Kosten nach sich ziehen: nicht kalk­ulierte Kosten, die un­­ver­­sichert die ge­samte Finanz­ierung er­­schweren können.

Welche Leis­tun­gen sind ab­ge­deckt?
  • Abgedeckt sind Auf­­räum- und Wieder­­her­­stellungs­­kosten (Selbst­­kosten), die ein ge­­schädigter Bau­­herr bzw. ein am Bau­­vor­­haben be­­teiligter Unter­­nehmer zur Be­­seiti­­gung eines Sach­­schadens auf­­wenden muss.

Zahlt die Bau­leis­tungs­ver­siche­rung bei Pfusch am Bau?
  • Für diese Schä­den haf­tet der Bau­trä­ger bzw. der ver­ur­sachen­de Hand­wer­ker mit seiner Haft­pflicht­ver­siche­rung. Ihre Bau­leis­tungs­ver­siche­rung schließt solche Fälle des­halb ex­pli­zit aus.

FAQ Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung

Warum ist die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung so wich­tig?
    • Weil im Durch­schnitt jeder vier­te Arbeit­neh­mer in Deutsch­land berufs­un­fähig wird.
    • Weil der Haupt­grund dafür psy­chi­sche und nicht körper­liche Er­kran­kungen sind.
    • Weil eine Berufs­unfähig­keit die ge­samte Exis­tenz ge­fähr­det.
    • Weil die gesetz­lichen Leis­tungen bei weitem nicht aus­reichen.

    Die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung zählt zu den wich­tigsten pri­vaten Ver­siche­rungen über­haupt.

Warum soll ich mich be­reits in jungen Jah­ren gegen Berufs­un­fähig­keit schützen?
  • Die Berufs­unfähig­keit zählt zu den größ­ten finan­ziellen Ge­fahren – auch in jungen Jahren. Denn Azubis und Stu­den­ten können durch eine schwere Krank­heit oder wegen eines Unfalls berufs­un­fähig wer­den. Unsere BU-Ver­siche­rung finan­ziert Ihren Lebens­stan­dard, wenn die Arbeits­kraft weg­fällt.

    Unser Tipp:

    In jungen Jah­ren gibt es die BU-Ab­siche­rung be­son­ders güns­tig: Mit unserer BU-Ver­siche­rung Pre­mium für junge Er­wach­sene nutzen Sie Ihren guten Gesund­heits­zu­stand.

Gibt es eine gesetz­liche Ab­siche­rung?
  • Sind Sie nach dem 1. Januar 1961 ge­boren, be­kommen Sie keine gesetz­liche Berufs­unfähig­keits­rente mehr. Es bleibt Ihnen dann nur die wesent­lich gerin­gere Er­werbs­minde­rungs­rente. Im Vor­feld wird jedoch sorg­fältig ana­ly­siert, wie viele Stun­den Sie am Tag arbeits­fähig blei­ben – egal in welchem Beruf:

    • Wer mehr als sechs Stun­den ar­beits­fähig bleibt, hat keinen gesetz­lichen An­spruch.
    • Wer drei bis sechs Stun­den ar­bei­ten kann, be­kommt die halbe Er­werbs­minde­rungs­rente.
    • Wer weni­ger als drei Stun­den am Tag ar­bei­ten kann, er­hält die volle Er­werbs­minde­rungs­rente.

    Ihr Vor­teil im Fall der Berufs­unfähig­keit:

    Anders als bei der gesetz­lichen Er­werbs­minde­rungs­rente ver­weisen wir Sie nicht auf einen ande­ren Beruf, den Sie statt­dessen theo­re­tisch aus­üben könn­ten.

FAQ Fahrrad­ver­sicherung

Was ist versichert?
  • Ver­sichert ist das in Ihrem Ver­sicherungs­schein genannte Fahr­rad mit seinen Teilen und dem fest verbundenen Zube­hör. Loses Zube­hör ist eben­falls mitver­sichert – gegen Dieb­stahl nur, wenn es zusammen mit dem Rad ge­stohlen wird.

Was ist nicht versichert?
  • Loses Zubehör ist nicht mitver­sichert, wenn es separat ge­stohlen wird. Weiter­hin nicht mitver­sichert sind

    • Verschleiß von Reifen und Bremsen
    • Versicherungs­fälle unter Alkohol- oder Drogen­einfluss
    • Teil­nahme an bestimmten Rad­sport­ver­anstaltungen
    • Extrem­sport­fahrten wie Down­hill-Fahrten und Freeriding.
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
  • Die Versicherung beginnt zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein genannt ist.

FAQ Haft­pflicht­ver­siche­rung

Wann brauche ich eine Haft­pflich­tver­siche­rung?
  • Immer! Denn man sagt zu Recht, dass die Haft­pflicht­ver­siche­rung eine der wich­tigs­ten Ab­siche­run­gen ist. Ent­steht durch ein schuld­haf­tes Ver­hal­ten (z.B. Leicht­sinn, Miss­ge­schick) oder Unter­lassen (z.B. Ver­gess­lich­keit) einem Dritten ein Scha­den, so gilt in der Regel: Wer den Scha­den ver­ur­sacht hat, der muss dafür haf­ten. So steht es im Ge­setz. Der Ver­ur­sacher steht dann in der Pflicht, diesen Scha­den durch Scha­dens­er­satz­zah­lun­gen zu ent­schä­di­gen; er haf­tet grund­sätz­lich in unbe­grenz­ter Höhe und mit sei­nem ge­sam­ten Ver­mögen (Haus- und Grund­be­sitz, Bank­gut­haben, Lohn und Ge­halt.) Diese Pflicht wird auch als ge­setz­liche Haft­pflicht be­zeich­net.

Ist eine Haft­pflicht­ver­siche­rung frei­willig?
  • Im Prin­zip ja. Es gibt je­doch Be­reiche und Be­rufe, die der Ge­setz­geber für be­son­ders risiko­träch­tig hält, wie z.B. Fahr­zeug­hal­ter oder Bau­herren, die zum Ab­schluss einer Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung bzw. Bau­herren­haft­pflicht­ver­siche­rung ver­pflich­tet sind. Grund­sätz­lich ist die Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung ein abso­lutes Muss und ge­hört in jedem Haus­halt. Ganz gleich, ob Sie Single sind oder eine Familie haben. Hunde- oder Pferde­be­sitzer sind mit der Tier­halter-Haft­pflicht gut be­ra­ten. Und Eigen­tümer von Miets­häusern oder Grund­stücken soll­ten auf jeden Fall eine Police unserer Grund­be­sitzer­haft­pflicht­ver­siche­rung im Ord­ner haben.
    Bitte beach­ten Sie, dass die Hunde­hal­ter­haft­pflicht in Nieder­sach­sen ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben ist (Hunde­pflicht­ver­siche­rungs­ge­setz). Hunde­hal­ter sind somit eben­so zum Ab­schluss einer Ver­siche­rung ver­pflich­tet wie Fahr­zeug­hal­ter und Bau­her­ren.

Wie kann ich mich vor einem Haft­pflicht­scha­den ab­sichern?
  • Für jeden ge­setz­lichen Haft­pflicht­an­spruch kann man sich mit einer Haft­pflicht­ver­siche­rung ver­sichern. Es wird zwischen pri­va­ter (Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung), be­ruf­licher (Berufs­haft­pflicht­ver­siche­rung) und be­trieb­licher (Be­triebs­haft­pflicht­ver­siche­rung) Haft­pflicht­ver­siche­rung unter­schie­den. Für manche Risiko­situa­tio­nen bie­ten wir auch sehr spezi­fische Haft­pflicht­ver­siche­run­gen an (z. B. Hunde­haft­pflicht bzw. Tier­hal­ter-Haft­pflicht­ver­siche­rung). Für manche Berufe ist eine Pflicht­ver­siche­rung zwin­gend vor­ge­schrie­ben (z. B. Berufs­haft­pflicht­ver­siche­rung für Rechts­an­wälte und für Steuer­berater).

FAQ Haus­rat­ver­siche­rung

Wer braucht eine Haus­rat­ver­sicher­ung?
  • Eine Haus­rat­ver­siche­rung macht umso mehr Sinn, je mehr Be­sitz vor­han­den ist und je wert­voller die­ser ist. Möbel, Geräte, Wert­gegen­stände und ande­res Inven­tar summie­ren sich leicht zu er­staun­lichen Wer­ten, die auch schnell mal unter­schätzt wer­den.

    Be­reits für eine Ein­zimmer­woh­nung ist es em­pfehlens­wert eine Haus­rat­ver­siche­rung ab­zu­schlie­ßen.

Was ist ver­sichert?
  • Ver­­­sichert sind inner­­halb Ihrer Woh­nung Gegen­­­stände:

    • zur Ein­­­rich­tung (z. B. Möbel)
    • zum Ge­­brauch (z. B. Kleidung)
    • zum Ver­­brauch (z. B. Lebens­­mittel)
Wogegen ist der Hausrat versichert?
  • Ver­sichert ist Ihr Haus­rat gegen Schäden durch:

        • Feuer (Brand, Blitz­schlag, Ex­plosion, Im­plosion, An­prall von Fahr­zeugen)
        • Über­spannungs­schäden durch Blitz
        • Ein­bruch­dieb­stahl, Beraubung und Van­dalismus nach einem Ein­bruch oder bei Be­raubung
        • Wasser­schäden (Leitungs­wasser), Sturm und Hagel

    Darüber hinaus sind sämtliche Kosten ver­sichert, die zur Schaden­minderung oder Schaden­beseitigung an­fallen.

FAQ Kfz-Ver­siche­rung

Was ist der Unter­schied zwischen Haft­pflicht, Teil­kasko und Voll­kasko?
  • Klingt kom­pli­ziert, ist aber ganz ein­fach:

    • Die Haft­pflicht­ver­siche­rung zahlt alle Schä­den, die ande­ren Fahr­zeu­gen und Per­so­nen zu­ge­fügt wer­den, zu­sätz­lich auch Ver­mögens­schä­den. Außer­dem klä­ren wir für Sie die Schuld­frage und weh­ren un­be­rech­tigte For­de­run­gen ab.
    • Die Teil­kasko­ver­siche­rung hin­gegen be­zahlt die Schä­den am eige­nen Fahr­zeug wie: Dieb­stahl, Natur­ge­wal­ten wie Sturm, Hagel oder Blitz­schlag, Zu­sammen­stoß mit Tie­ren aller Art, Glas­bruch und -repa­ra­tur, Tier­bisse, Schä­den durch Kurz­schlüsse und man­ches mehr.
    • Die Voll­kasko-Ver­siche­rung um­fasst zu­sätz­lich noch alle Schä­den am eige­nen Kfz, die durch selbst­ver­schul­de­te Un­fälle oder Van­da­lis­mus ver­ur­sacht wur­den. Die Voll­kasko ist der beste Schutz für wert­volle und neue Fahr­zeuge sowie junge Ge­brauch­te.
Was be­deu­ten die Scha­den­frei­heits­klassen?
  • Je mehr Jahre Sie scha­den­frei durch den All­tag kommen, desto preis­wer­ter wird Ihre Kfz-Ver­siche­rung und Sie spa­ren bares Geld. Mit einem Unfall rücken Sie in eine klei­nere und damit teurere Scha­den­frei­heits­klasse – der Bei­trag steigt. Je um­sich­tiger Sie also fah­ren, umso mehr lohnt es sich für Sie. Viel wich­ti­ger noch: umso weni­ger ge­schieht Ihnen und ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mern.

Welche Scha­dens­frei­heits­klasse muss ich wäh­len? Wo­her er­fahre ich meine Scha­den­frei­heits­klasse?
  • Hatten Sie be­reits einen Ver­siche­rungs­­ver­trag bei einer ande­ren Gesell­schaft, dann über­neh­men wir den Scha­den­ver­lauf des bis­heri­gen Ver­trags. Die Scha­den­frei­heits­klasse ent­neh­men Sie Ihrer letzten Bei­trags­rech­nung, bzw. können die­sen bei Ihrer Vor­ver­siche­rung er­fra­gen.

FAQ Kran­ken­ver­siche­rung

Wer kann sich privat kran­ken­ver­sichern?
  • Eine pri­va­te Kran­ken­ver­siche­rung (PKV) kann jeder ab­schlie­ßen, der nicht ver­siche­rungs­pflich­tig in der Ge­setz­lichen Kran­ken­ver­siche­rung (GKV), son­dern ver­siche­rungs­frei ist. Das gilt für die fol­gen­den Per­so­nen­grup­pen:

    • Arbeit­neh­mer mit einem Ein­kom­men ober­halb der Ver­siche­rungs­pflicht­grenze
    • Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler (Aus­nah­men kön­nen für Künst­ler, Pu­bli­zis­ten und Land­wir­te gelten)
    • Beamte, bei­hilfe­fä­hi­ge Fa­mi­lien­an­ge­hö­ri­ge und Beam­ten­an­wärter
    • Personen ohne ei­ge­nes Ein­kom­men bzw. mit einem Ein­kom­men unter der Ge­ring­fü­gig­keits­grenze (538 EUR im Monat). Das sind z. B. Haus­frauen, Haus­männer oder Kinder.
    • Studenten, sofern sie sich von der Ver­siche­rungs­pflicht in der GKV be­freien lassen oder für die mit Vollendung des 30. Lebensjahres die studentische Krankenversicherung der GKV erlischt.
Wie unter­schei­den sich die Leis­tun­gen der GKV von den Leis­tun­gen der PKV?
  • Die GKV hat 95 % ihrer Leis­tun­gen im So­zial­ge­setz­buch ge­re­gelt. Die Re­for­men der letz­ten Jah­re haben die­sen Leis­tungs­um­fang (Zu­zah­lun­gen, Er­stat­tung von Zahn­er­satz etc.) deut­lich ver­än­dert. Bei der PKV han­delt es sich um einen pri­vat­recht­lichen Ver­trag. Das hat den Vor­teil, dass ein pri­vat Kran­ken­ver­sicher­ter ein le­bens­lan­ges fes­tes Leis­tungs­ver­spre­chen hat.

Wie unter­schei­det sich die Bei­trags­er­he­bung der GKV zur PKV?
  • Die Er­he­bung des Bei­trags in der GKV er­folgt nach dem so­ge­nann­ten „Soli­dar­prin­zip“. Das be­deu­tet, dass die Bei­trags­höhe ab­hän­gig vom Ge­halt ist. Bei der PKV fin­det das „Äqui­va­lenz­prin­zip“ An­wen­dung. Das heißt, dass Al­ter, Ge­sund­heits­zu­stand sowie ge­wünsch­ter Leis­tungs­um­fang für die Bei­trags­er­mitt­lung ent­schei­dend sind.

FAQ Lebens­ver­siche­rung

Ist eine Risiko­lebens­ver­siche­rung als Hinter­blie­benen­ab­siche­rung sinn­voll?
  • Ihre Kin­der und Ihren Ehe- bzw. Lebens­partner zu 100 Prozent abzu­sichern, ge­lingt mit einer Risiko­lebens­ver­siche­rung einfach und günstig. Sie er­halten einen um­fassen­den Todes­fall-Schutz und Ihre Ange­höri­gen im Ernst­fall die ver­ein­barte Ver­siche­rungs­summe.

    Statis­tisch ge­sehen ereig­net sich jeder sechste Todes­fall in Deutsch­land noch vor dem 65. Lebens­jahr. Trifft es dabei den Haupt­ver­die­ner in der Familie, ent­steht eine große Ver­sor­gungs­lücke. Mit unserer Risiko­lebens­ver­siche­rung schließen Sie diese.

Ist eine Sterbe­geld­ver­siche­rung als Hinter­blie­benen­ab­siche­rung sinn­voll?
  • Mit der Sterbe­geld­ver­siche­rung sichern Sie Ihre Ange­höri­gen finan­ziell ab. Bei Tod zah­len wir die ver­ein­barte Ver­siche­rungs­summe plus Über­schuss­an­teile an die von Ihnen ge­nann­te Per­son.

    Das Ziel der Sterbe­geld­ver­siche­rung ist nicht die Geld­an­lage, son­dern früh­zeitig sicher­zu­stellen, dass im Ernst­fall aus­rei­chend Geld für eine ange­mes­sene und wür­dige Be­erdi­gung vor­han­den ist – ohne seine Lieben finan­ziell zu be­lasten!

Den Bau­kredit mit einer Risiko­lebens­ver­siche­rung ab­sichern - geht das?
  • Eine Risiko­lebens­ver­siche­rung eig­net sich her­vor­ragend, um die Finan­zie­rung Ihrer Immo­bilie abzu­sichern. Dazu wäh­len Sie am besten unseren Tarif mit fallen­der Ver­siche­rungs­summe – denn auch Ihr Dar­lehen nimmt mit der Zeit ab.

FAQ Renten­ver­siche­rung

Für wen ist die Konzept­Rente Basis inte­res­sant?
  • Die KonzeptRente Basis ist interes­sant für Selbständige, Frei­berufler, Gesell­schafter-Geschäfts­führer, Land­wirte und Per­sonen mit hohem Ein­kommen bzw. hoher Steuer­last.

    Im Gegen­satz zum Riester-Ver­trag, kann den Konzept­Rente Basis-Ver­trag jeder ab­schlie­ßen, der in Deutsch­land ein­kommens­steuer­pflich­tig ist und seinen stän­digen Wohn­sitz oder ge­wöhn­lichen Aufent­halts­ort in Deutsch­land hat.

    Unser Tipp:

    Gut­ver­die­ner ver­schaffen sich mit der Konzept­Rente Basis den größ­ten Spar­vor­teil! Denn wer viel ver­dient und viele Steuern zahlt, pro­fi­tiert stär­ker von den Steuer­vor­teilen dieser priva­ten Alters­vor­sorge als Durch­schnitts- oder Gering­ver­die­ner.

Warum eine be­trieb­liche Alters­ver­sorgung bei der Öffent­lichen Olden­burg?
  • Mit uns er­hal­ten Sie genau die Sicher­heit, die Sie für Ihr Aben­teuer Leben brauchen. Sie ent­steht durch eine Kombi­na­tion aus Nähe, Er­fah­rung, Soli­dari­tät und Ser­vice:

    • Sicher­heit durch Nähe
    • Sicher­heit durch Er­fah­rung
    • Sicher­heit durch Ser­vice
    • Spre­chen Sie mit Ihrem Arbeit­geber über eine be­trieb­liche Alters­versorgung. Wir be­raten Sie und Ihren Arbeit­geber gerne per­sön­lich!
Welche Vor­teile bie­tet mir eine pri­vate Renten­ver­siche­rung?
  • Durch die attrak­tiven Steuer­vor­teile der pri­va­ten Renten­ver­siche­rung bleibt viel von Ihrer Rente bzw. Ihrem Kapital für Sie übrig.

    Kon­kret be­deu­tet das:

    Wäh­rend der An­spar­phase sind sämt­liche Er­träge steuer­frei.

    Bei der lebens­lan­gen Rente ist ein Groß­teil der Rente steuer­frei. Ledig­lich die Er­trags­an­teile sind ein­kommen­steuer­pflich­tig und sin­ken mit dem Renten­ein­tritts­alter.

FAQ Unfall­ver­siche­rung

Wel­chen Ver­siche­rungs­schutz bie­tet die Öffent­liche Olden­burg?
  • Wir leis­ten nicht nur bei „klas­si­schen“ Un­fällen – also bei Er­eig­nissen, die von außen auf den Kör­per ein­wir­ken – son­dern z. B. auch bei:

    • er­höh­ter Kraft­an­stren­gung
    • Un­fällen durch Herz­in­farkt oder Schlag­an­fall
    • Ver­gif­tun­gen in­folge Ein­nahme fester oder flüssi­ger Stoffe durch den Schlund
    • Er­frie­run­gen
    • be­stimm­ten Infek­tio­nen, Toll­wut, Wund­starr­krampf und Zecken­stich
Welche Leistungen können versichert werden?
  • Sie sind vor den Fol­gen eines Un­falles im Be­ruf und in der Frei­zeit ge­schützt.

    Kapital­leis­tung

    • Wahl­­weise Ver­ein­ba­rung von Mehr­leis­tun­gen bis zu 150.000 EUR ab 90 % Inva­lidi­tät
    • schon ab 1 % In­va­lidi­tät – Stei­gen­de Leis­tun­gen bei schwe­ren Ver­letzun­gen bei Ab­schluss einer Pro­gres­sions­staffel von 350 % oder 500 %

    Monat­liche Unfall-Rente

    Bei schwer­wie­gen­den Ver­letzun­gen bie­tet die monat­liche Unfall-Rente zu­sätz­lichen Schutz - ein Leben­lang. Sie können wäh­len:

    • Unfall Rente ab 33 % Inva­lidi­täts­grad mit Staffel (ab 66 % Inva­lidi­täts­grad zah­len wir die doppel­te Leis­tung)
    • Unfall-Rente ab 50 % Inva­lidi­täts­grad
    • Unfall-Rente ab 50 % Inva­lidi­täts­grad mit Mehr­leis­tung (ab 90 % Inva­lidi­täts­grad zah­len wir die doppel­te Leis­tung)

    Kran­ken­haus­tage­geld

    Kranken­haus­tage­geld mit Ver­doppe­lung ab dem vier­ten Tag bei voll­statio­närer Be­hand­lung

    Todes­fall­leis­tung

    Ver­stirbt die ver­sicher­te Per­son unfall­be­dingt inner­halb von zwei Jah­ren nach dem Unfall, so zah­len wir an die Hinter­blie­be­nen die ver­ein­barte Todes­fall­leis­tung.

Welche zusätzlichen beitragsfreien Leistungen sind versichert?
    • Ber­gungs­kosten bis zu 50.000 EUR
    • Kosme­tische Ope­ra­tio­nen bis zu 20.000 EUR
    • Reha­bili­ta­tions­leis­tung von 1.500 EUR*
    • Sofort­leis­tung für Frak­tu­ren und Bänder­risse von 200 EUR*

    *kann durch Abschluss eines der Zusatzpakete KomfortPlus oder PremiumPlus erhöht werden

FAQ Wohn­ge­bäude­ver­siche­rung

Was gehört alles zum Wohn­ge­bäude?
  • Zum Ge­bäude ge­hören alle Dinge, die fest in das Ge­bäude ein­ge­fügt sind und somit eine Ein­heit mit dem Ge­bäude bil­den. Dazu zäh­len z. B.: Dach­zie­gel, Vor­dächer und Schnee­fang­zäune, Fenster, Rollo und Regen­rinnen, Hei­zungs-, Klima-, ther­mische Solar­an­la­gen.
    Der Ver­siche­rungs­schutz gilt aber auch für Ge­bäu­de­zu­be­hör wie z. B. Müll­boxen, Klin­gel- und Brief­kasten­an­la­gen auf dem Ver­siche­rungs­grund­stück, Mar­kisen, An­tennen.

Woher weiß ich die rich­tige Ver­siche­rungs­summe für mein Haus?
  • Die Ver­siche­rungs­summe wird an­hand der Wohn­fläche er­mittelt.
    Die Wohn­fläche ist die Fläche aller Räu­me eines Ge­bäu­des ein­schließ­lich Hobby­räume, Haus­wirt­schafts­räume und even­tuell vor­han­de­ner Ge­wer­be­fläche.
    Nicht zu be­rück­sich­ti­gen sind Trep­pen, Bal­kone, Log­gien und Ter­ras­sen sowie Keller-, Spei­cher-, und Boden­räume, die nicht zu Wohn- und/oder Ge­werbe zwecks ge­nutzt bzw. aus­ge­baut sind.

Ich werde bauen. Reicht die Wohn­ge­bäude­ver­siche­rung be­reits aus?
  • Nein, die Wohn­ge­bäude­ver­siche­rung schützt nur be­zugs­fer­tige Immo­bi­lien. Wenn Sie bauen wollen, be­nö­ti­gen Sie drei wich­tige Ver­siche­run­gen:

    Bau­leis­tungs­ver­siche­rung:
    Unse­re Bau­leis­tungs­ver­sich­erung schützt Sie als Bau­herrn, wenn Sie für Schä­den durch höhe­re Ge­walt oder un­ab­wend­bare Um­stände auf­kommen müssen. Sie ist eine Art Kasko­ver­siche­rung für Bau­vor­haben und über­nimmt die Kosten bei Be­schä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen am Neu­bau z. B. durch

    • un­ge­wöhn­liche und außer­ge­wöhn­liche Witte­rungs­ein­flüsse
    • Kons­truk­tions-, Mate­rial- und Aus­füh­rungs­feh­ler
    • Dieb­stahl ein­ge­bau­ter Mate­ria­lien
    • fahr­lässige oder mut­willige Be­schä­di­gung durch Frem­de

    Mit der Bau­leis­tungs­ver­siche­rung bie­ten wir Ihnen als Bau­herr sowie allen be­teilig­ten Bau­unter­neh­mern und Hand­wer­kern Ver­siche­rungs­schutz. So kommt es im Scha­den­fall zu kei­nen Rechts­strei­tig­kei­ten und die plan­mäßige Fort­füh­rung des Baus ist sicher­ge­stellt.

    Unse­re Bau­leis­tungs­ver­siche­rung bie­tet Ver­siche­rungs­schutz vom Aus­hub bis zur Fer­tig­stellung. Sie deckt un­vor­her­ge­sehe­ne Be­schä­di­gun­gen von Bau­leis­tun­gen und Bau­mate­rial wäh­rend der Bau­zeit ab. Im Scha­den­fall er­setzen wir die er­for­der­lichen Kosten, um die Scha­den­stelle auf­zu­räu­men und den ur­sprüng­lichen Ge­bäude­zu­stand wieder­her­zu­stellen. Die „Bau­leis­tungs­ver­siche­rung Plus“ über­nimmt zu­sätz­lich die Mehr­kosten für Kapi­tal­ver­luste. Mehr dazu finden Sie hier.

    Bau­herren­haft­pflicht:
    Sie wollen dem­nächst bauen? Dann ste­hen Sie vor vie­len Fra­gen und Ent­schei­dun­gen, vor Kosten­be­rech­nun­gen und Kalku­la­tio­nen. Oft gibt es kei­nen Puffer für Un­er­war­te­tes: ver­dreckte Zu­fahrts­straße oder Be­sucher, die sich ver­letzen. Da­her ge­hört die Bau­herren­haft­pflicht zu der Ver­siche­rung, die man als Bau­herr haben sollte. Lassen Sie Ihre Risi­ken unse­re Sorge sein. Und wäh­len Sie ent­spannt Boden­be­läge und Flie­sen aus. Mehr dazu finden Sie hier.

    Feuer­roh­bau­ver­siche­rung:
    Sichern Sie den Roh­bau un­be­dingt ab! Denn sollte z. B. ein Brand im neu er­richte­ten Dach­stuhl aus­brechen, müssen Sie selbst für den Scha­den auf­kommen. Die Feuer­roh­bau­ver­siche­rung kommt dabei für Schä­den am Roh­bau wie auch an den zur Er­rich­tung no­twen­di­gen Bau­stoffen und Bautei­len, die sich auf dem Grund­stück be­fin­den, auf.

    Die Feuer­roh­bau­ver­siche­rung ist bis zu 12 Mona­te bei­trags­frei, wenn eine mehr­jähri­ge Wohn­ge­bäude­ver­siche­rung ab­ge­schlossen wird. Diese Ge­fah­ren sichern wir wäh­rend der Bau­phase über die Roh­bau­ver­siche­rung ab:

    • Feuer
    • Blitz­schlag
    • Ex­plo­sions- und Im­plo­sions­schäden
    • Ab­sturz oder An­prall eines Luft­fahr­zeugs, dessen Teile oder seiner La­dung

    Der Ver­siche­rungs­schutz für die Ge­fah­ren Lei­tungs­wasser, Sturm/Hagel und wei­tere Ele­men­tar­ge­fah­ren be­ginnt mit Be­zugs­fer­tig­keit des Ge­bäu­des.

    Fragen Sie dazu am besten Ihren Berater vor Ort.

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