

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Informationen gemäß EU-Offenlegungsverordnung (2019/2088)
Information gemäß Art. 3 und 5 der EU-Offenlegungsverordnung (2019/2088)
Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in unseren Kapitalanlageentscheidungen
Weiterentwicklung unserer nachhaltigen Kapitalanlage
Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Verankerung von Nachhaltigkeit im VGH-Verbund
Unser Geschäftsmodell: mehr als nachhaltige Kapitalanlage
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik
Information gemäß Art. 4 der EU-Offenlegungsverordnung (2019/2088)
Zusammenfassung
Archiv PAI-Bericht
Information gemäß Art. 10 der EU-Offenlegungsverordnung (2019/2088)
Unsere KonzeptRenten KonzeptRenten Privat, Basis, Rückdeckung, Sofort und Firmen berücksichtigen sowohl in der Ansparphase, als auch in der Rentenbezugsphase ökologische und soziale Merkmale. Das bedeutet, dass sowohl die Anlage der Beiträge Nachhaltigkeitsmerkmale aufweist als auch das Sicherungsvermögen, aus dem die Leistungen in der Rentenphase erbracht werden.
Zusammenfassung
Kein nachhaltiges Investitionsziel
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Anlagestrategie
Aufteilung der Investitionen
Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Methoden
Datenquellen und -verarbeitung
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Sorgfaltspflicht
Mitwirkungspolitik
Information gemäß Art. 6 der EU-Offenlegungsverordnung (2019/2088) i.V.m. Art. 8 und Art. 9 der EU-Offenlegungsverordnung (2019/2088) für Produkte mit verschiedenen Anlageoptionen.
Vorvertragliche Informationen zur Nachhaltigkeit im Sinne der genannten Offenlegungsverordnung für die einzelnen Fonds finden Sie in den nachstehenden Dokumenten der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft. Diese Informationen werden von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung gestellt und liegen in deren Verantwortung.
KonzeptRente Invest 2.0
Information gemäß Art. 11 der EU-Offenlegungsverordnung (2019/2088)
Die regelmäßigen Informationen zur Nachhaltigkeit im Sinne der oben genannten Offenlegungsverordnung für einzelne Fonds sind Bestandteil der „regelmäßigen Berichte / Jahresberichte“ der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft. Diese Informationen werden von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung gestellt und liegen in deren Verantwortung. Während des Rentenbezugs und im Rahmen der Ausübung der Sicherungsoption erfolgt die Kapitalanlage im Sicherungsvermögen der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg
Information gemäß Art. 12 der EU-Offenlegungsverordnung (2019/2088)
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Nachhaltige Kapitalanlage

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