Eine Hand hält eine Glaskugel mit grünen Blättern, umgeben von Symbolen für erneuerbare Energien und Umweltschutz.
Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeits­be­zo­ge­ne Offen­le­gun­gen 

Informationen gemäß EU-Offenlegungsverordnung (2019/2088)

Hier finden Sie die In­for­ma­tio­nen über Nach­hal­tig­keits­as­pek­te in der Ka­pi­tal­an­la­ge der Öffent­lichen Le­bens­ver­siche­rungs­an­stalt Olden­burg gemäß der „Verord­nung über nach­hal­tig­keits­be­zo­ge­ne Offen­le­gungs­pflich­ten im Fi­nanz­dienst­leis­tungs­sektor (EU) 2019/2088“ (so­ge­nann­te Offenlegungsverordnung oder auch Transparenzverordnung). 

Informationen zu den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen

Information gemäß Art. 3 und 5 der EU-Offen­le­gungs­ver­ord­nung (2019/2088) 

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Information gemäß Art. 4 der EU-Offen­le­gungs­ver­ord­nung (2019/2088) 

Regelmäßige In­for­ma­tio­nen zur Nach­hal­tig­keit unserer Produkte

Information gemäß Art. 10 der EU-Offen­le­gungs­ver­ordnung (2019/2088)

Unsere KonzeptRenten KonzeptRenten Privat, Basis, Rückdeckung, Sofort und Firmen be­rück­sich­ti­gen so­wohl in der An­spar­phase, als auch in der Ren­ten­be­zugs­phase öko­lo­gi­sche und so­zia­le Merk­male. Das be­deu­tet, dass sowohl die An­lage der Bei­trä­ge Nach­hal­tig­keits­merk­male auf­weist als auch das Siche­rungs­ver­mö­gen, aus dem die Leis­tun­gen in der Ren­ten­phase er­bracht werden. 

Vorvertragliche Informationen zur Nachhaltigkeit

Information gemäß Art. 6 der EU-Offenlegungsverordnung (2019/2088) i.V.m. Art. 8 und Art. 9 der EU-Offenlegungsverordnung (2019/2088) für Produkte mit verschiedenen Anlageoptionen.

Vorvertragliche Informationen zur Nachhaltigkeit im Sinne der genannten Offenlegungsverordnung für die einzelnen Fonds finden Sie in den nachstehenden Dokumenten der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft. Diese Informationen werden von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung gestellt und liegen in deren Verantwortung. 

Regelmäßige Berichte im Sinne der Offenlegungsverordnung

Information gemäß Art. 11 der EU-Offenlegungsverordnung (2019/2088)

Die regelmäßigen Informationen zur Nachhaltigkeit im Sinne der oben genannten Offenlegungsverordnung für einzelne Fonds sind Bestandteil der „regelmäßigen Berichte / Jahresberichte“ der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft. Diese Informationen werden von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung gestellt und liegen in deren Verantwortung. Während des Rentenbezugs und im Rahmen der Ausübung der Sicherungsoption erfolgt die Kapitalanlage im Sicherungsvermögen der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg

Änderungsverzeichnis

Information gemäß Art. 12 der EU-Offenlegungsverordnung (2019/2088) 

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