Eine Hand hält eine Glaskugel mit grünen Blättern, umgeben von Symbolen für erneuerbare Energien und Umweltschutz.
Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeits­be­zo­ge­ne Offen­le­gun­gen 

Informationen gemäß EU-Offenlegungsverordnung (2019/2088)

Informationen zu den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen

Information gemäß Art. 3 und 5 der EU-Offen­le­gungs­ver­ord­nung (2019/2088) 

Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in unseren Kapitalanlageentscheidungen
Weiterentwicklung unserer nachhaltigen Kapitalanlage
Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Verankerung von Nachhaltigkeit im VGH-Verbund
Unser Geschäftsmodell: mehr als nachhaltige Kapitalanlage
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Information gemäß Art. 4 der EU-Offen­le­gungs­ver­ord­nung (2019/2088) 

Zusammenfassung
Regelmäßige In­for­ma­tio­nen zur Nach­hal­tig­keit unserer Produkte

Information gemäß Art. 10 der EU-Offen­le­gungs­ver­ordnung (2019/2088)

Unsere KonzeptRenten KonzeptRenten Privat, Basis, Rückdeckung, Sofort und Firmen be­rück­sich­ti­gen so­wohl in der An­spar­phase, als auch in der Ren­ten­be­zugs­phase öko­lo­gi­sche und so­zia­le Merk­male. Das be­deu­tet, dass sowohl die An­lage der Bei­trä­ge Nach­hal­tig­keits­merk­male auf­weist als auch das Siche­rungs­ver­mö­gen, aus dem die Leis­tun­gen in der Ren­ten­phase er­bracht werden. 

Zusammenfassung
Kein nachhaltiges Investitionsziel
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Anlagestrategie
Aufteilung der Investitionen
Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Methoden
Datenquellen und -verarbeitung
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Sorgfaltspflicht
Mitwirkungspolitik
Vorvertragliche Informationen zur Nachhaltigkeit

Information gemäß Art. 6 der EU-Offenlegungsverordnung (2019/2088) i.V.m. Art. 8 und Art. 9 der EU-Offenlegungsverordnung (2019/2088) für Produkte mit verschiedenen Anlageoptionen.

Vorvertragliche Informationen zur Nachhaltigkeit im Sinne der genannten Offenlegungsverordnung für die einzelnen Fonds finden Sie in den nachstehenden Dokumenten der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft. Diese Informationen werden von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung gestellt und liegen in deren Verantwortung. 

Regelmäßige Berichte im Sinne der Offenlegungsverordnung

Information gemäß Art. 11 der EU-Offenlegungsverordnung (2019/2088)

Die regelmäßigen Informationen zur Nachhaltigkeit im Sinne der oben genannten Offenlegungsverordnung für einzelne Fonds sind Bestandteil der „regelmäßigen Berichte / Jahresberichte“ der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft. Diese Informationen werden von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung gestellt und liegen in deren Verantwortung. Während des Rentenbezugs und im Rahmen der Ausübung der Sicherungsoption erfolgt die Kapitalanlage im Sicherungsvermögen der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg

Änderungsverzeichnis

Information gemäß Art. 12 der EU-Offenlegungsverordnung (2019/2088) 

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